DEINE SPENDE KANN LEBEN RETTEN!
Mit Amnesty kannst du dort helfen, wo es am dringendsten nötig ist.
DEINE SPENDE WIRKT!
STEP UP FOR HUMAN RIGHTS
Haltung zeigen beginnt bei den Füßen - sicher dir deine gratis Socken gegen Hetze!
SPENDE JETZT UND SCHÜTZE MENSCHENRECHTE!
Statement zur Pressekonferenz anlässlich des Nationalen Flüchtlingstags 2017
Die Menschenrechte müssen das Fundament der deutschen Flüchtlings- und Migrationspolitik sein. Daran haben Amnesty International und PRO ASYL in Berlin auf einer gemeinsamen Pressekonferenz anlässlich des bundesweiten Tages des Flüchtlings am 29. September 2017 erinnert. Hier das Statement von Franziska Vilmar, Expertin von Amnesty International für Asylrecht und Asylpolitik:
Sehr geehrte Damen und Herren,
In welcher Zusammensetzung die Bundesregierung die Flüchtlingspolitik in Deutschland und Europa künftig mitgestalten wird, steht zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht fest. Zugleich zeigt uns die Debatte rundum die Wahl, dass der Einsatz für Menschenrechte – insbesondere die Rechte von Flüchtlingen und Migranten wichtiger ist denn je. Amnesty appelliert an alle Abgeordnete, ihrer menschenrechtlichen Verpflichtung nachzukommen, sich für den Schutz von Menschen auf der Flucht einzusetzen.
Noch wird sondiert. Aber bald wird der Koalitionsvertrag verhandelt und unterzeichnet. Deshalb ist es uns wichtig, schon jetzt unsere konkreten Empfehlungen an die künftige Bundesregierung im Hinblick auf die Flüchtlingspolitik der Öffentlichkeit vorzustellen.
1. Europäische Ebene
Ich möchte mit einem Blick auf die EU-Außengrenzen beginnen, die sich anscheinend immer mehr in den Süden und Osten Europas verschieben.
Wie Sie wissen, haben in den vergangenen Jahren Hunderttausende von Migranten und Flüchtlinge versucht, aus Libyen Europa zu erreichen. Allein im vergangenen Jahr sind bei der Flucht über das Mittelmeer mehr als 5.000 Menschen zu Tode gekommen, 2017 waren es schon mehr als 2.600.
Es gibt weder eine verantwortlich handelnde libysche Küstenwache noch eine europäische Operation zur Seenotrettung. Ohne den unermüdlichen Seenotrettungseinsatz vieler NGOs wären deshalb noch weit mehr Todesopfer zu beklagen. Die libysche Küstenwache hat jedoch im August völkerrechtswidrig eine eigene bis zu 70 Seemeilen große Seenotrettungszone ausgerufen und die Boote der Menschenrechtsorganisationen mit Drohungen und Gewalt vertrieben. Die deutsche Regierung beteiligt sich an der europäischen Mission im Mittelmeer SOPHIA, die u.a die libysche Küstenwache trainiert.
Aber in der aktuellen Situation darf doch die libysche Küstenwache nicht gestärkt werden – zumal es Indizien gibt, dass sie mit den Schmugglern kooperiert und sich schwerster Menschenrechtsverletzungen mitschuldig macht. Europa darf nicht zulassen, dass Migranten und Flüchtlinge zu Zehntausenden in libyschen Haftzentren gefangen gehalten werden. Dass sie misshandelt, vergewaltigt und gefoltert werden. Und dass die libysche Küstenwache aus dem Meer "Gerettete" in diese von allen Opfern als Hölle bezeichneten Gefängnisse zurückbringt.
Amnesty International hat im Juli einen Bericht zum Versagen der Europäischen Politik im Hinblick auf die Situation im zentralen Mittelmeer veröffentlicht. Darin haben wir die höchstproblematische europäische Kooperation mit der libyschen Küstenwache dargestellt.
Wir fordern die neue Bundesregierung auf, in Europa einen Kurswechsel auf einzuleiten und sich für eine koordinierte europäische Seenotrettung im Mittelmeer einzusetzen.
Wir fordern die Regierung auch dazu auf, sich dafür einzusetzen, dass niemand nach Libyen zurückgeführt wird. Denn niemand darf in ein Land zurückgeschickt werden, in dem ihm Gefahr für Leib und Leben oder unmenschliche Behandlung droht. Außerdem muss die neue Bundesregierung mehr als bisher tun, um legale Zugangswege für die in libyschen Lagern festsitzenden Menschen zu schaffen, sie muss ihren Einsatz für Flüchtlinge weltweit verstärken.
Im Hinblick auf die Zusammenarbeit mit anderen Staaten bei der Migrationskontrolle fordert Amnesty International, dass menschenrechtliche Standards gewahrt werden. Dazu zählt z.B. das Recht, Asyl zu suchen, nicht willkürlich und auf unbestimmte Zeit inhaftiert zu werden, frei von Folter zu sein. Konkret bedeutet das, dass die Zusammenarbeit mit Libyen u.a. daran geknüpft werden muss, dass Migranten nicht länger automatisch inhaftiert werden, dass die Genfer Flüchtlingskonvention ratifiziert wird und dass Libyen den UNHCR anerkennt. Solange all dies nicht der Fall ist, ist die Kooperation unverzüglich zu beenden.
Beim Paris-Gipfel vor einem Monat trafen sich Bundeskanzlerin Merkel und der französische Präsident Marcron mit Vertretern aus Tschad, Niger und Libyen. Ihr gemeinsames Ziel: die Bekämpfung sogenannter irregulärer Migration.
Amnesty International hat dies skeptisch begleitet. Denn hier zeigte sich erneut das problematische Zusammenspiel von Entwicklungszusammenarbeit und Grenzkontrolle. Die EU darf nicht Sicherheitskräfte in Drittländern unterstützen, die Menschenrechte verletzen. Amnesty Internation kritisiert außerdem, dass die EU in Mali und Niger das Mandat ihrer Schutzmissionen auf die Bekämpfung irregulärer Migration ausweiten will.
Ausdrücklich begrüßt haben wir, dass sich die EU-Regierungschefs auf dem Gipfel auch für legale Zugangswege durch Resettlement ausgesprochen haben, also die Aufnahme von Flüchtlingen aus dem Ausland. Allerdings dürfen afrikanische Staaten nicht nur und erst dann durch Flüchtlingsaufnahmen entlastet werden, wenn sie zuvor ihre Grenzen abgeriegelt haben.
Ob die aktive Aufnahme von Flüchtlingen durch Resettlement überhaupt in nennenswertem Umfang erfolgen würde, ist angesichts der fehlenden europäischen Solidarität bei der Aufnahme von Flüchtlingen ganz und gar unwahrscheinlich.
Im ganzen Jahr 2015 sind europaweit nur 8.155 Flüchtlinge neuangesiedelt worden. Um diese Zahl ins Verhältnis zu setzen: Nach Angaben des UNHCR benötigen im Jahr 2017 weltweit etwa 1,2 Millionen Flüchtlinge eine dauerhafte Bleibeperspektive in einem zu ihrer Aufnahme bereiten Land.
Mit dem sog. EU-Türkei-Deal haben die Regierungschefs der EU-Mitgliedstaaten im März 2016 die Zugangszahlen von Migranten und Flüchtlingen zur Europäischen Union – hier nach Griechenland – deutlich reduziert. Aber zu welchem Preis?
Die bis dato – trotz der bereits im Land lebenden 3 Millionen Flüchtlinge – noch offene türkische Grenze zu Syrien wurde geschlossen, Familienzusammenführungen dadurch dauerhaft erschwert. Amnesty International hat in mehreren Berichten die Auswirkungen und Folgen des EU-Türkei-Deals beleuchtet. Die Türkei ist kein sicherer Drittstaat und auch kein erstes Asylland, in das man Menschen zurückschieben darf.
Bei allen Anstrengungen der Türkei im Jahr 2014, ein eigenes nationales Asylsystem aufzubauen, funktioniert dieses schon angesichts der Zahl der Antragstellenden kaum. Viele Flüchtlinge in der Türkei haben weder angemessenen Wohnraum, noch die Möglichkeit, sich und ihre Familien aus eigener Kraft zu versorgen.
Eine dramatische, aber medial kaum noch beachtete Folge des Deals ist es, dass auf den griechischen Inseln Schutzsuchende in erbärmlichen Zuständen verharren - oftmals inhaftiert. Sie warten meist nicht etwa auf die Prüfung ihres Asylantrags, sondern nur darauf zu erfahren, ob Griechenland ihren Antrag überhaupt für zulässig erachtet. Falls nicht, sollen sie laut Deal zurück in die Türkei geschoben werden.
In den letzten anderthalb Jahren sind etwa 40.000 Menschen auf den griechischen Inseln angekommen - Inseln mit einer Aufnahmekapazität von weniger als 9.000 Plätzen. Insgesamt 15.000 Asylsuchende und Migranten sind dort geblieben, der überwiegende Rest ist auf das griechische Festland weitergereist.
Man würde meinen, es läge auf der Hand zu begreifen, warum diese Abmachung mit der Türkei in jeder Hinsicht menschenrechtlich bedenklich ist. Aber nein – stattdessen wird auf europäischer Ebene gerade verhandelt, diesen Deal zur Vorlage für weitere Drittstaatskooperationen zu machen. Dublin IV- und Asylverfahrensverordnung sollen die Mitgliedsländer der EU verpflichten, das Zulässigkeitsverfahren der Prüfung des Asylantrags vorzuschalten.
Mit anderen Worten: Es soll immer geprüft werden, ob nicht doch ein Drittstaat außerhalb der EU für Asylverfahren und Flüchtlingsaufnahme zuständig sein könnte. Durch dieses Vorgehen entziehen sich Deutschland und die anderen EU-Länder ihrer Verantwortung für den Flüchtlingsschutz.
Eine solche Politik ist aus humanitären Gründen nicht vertretbar, wenn – wie im letzten Jahr – 84 Prozent aller Flüchtlinge weltweit von sogenannten Entwicklungsländern aufgenommen werden. Uganda schafft es, seine Grenzen für mehr als 1 Million Flüchtlinge aus dem Süd-Sudan offen zu halten. Das sollte Ansporn und Inspiration für die EU-Staaten sein, mehr zu leisten als bisher.
Amnesty International erwartet von der neuen Bundesregierung, dass sie die vorgesehene Umverteilung von Flüchtlingen aus Griechenland und Italien, die sog. "Relocation", nun zügig im Rahmen ihrer Zusagen vorantreibt.
Auch diejenigen, die nach dem EU-Türkei-Deal auf den griechischen Inseln angekommen sind, sollten in diese Quote mit einbezogen werden. Doch nach 2 Jahren wurde nicht einmal ein Drittel der per EU-Ratsbeschluss festgelegten 106.000 Flüchtlinge aus Italien und Griechenland in anderen EU-Mitgliedsländern aufgenommen. Das ist eine Schande!
Wir fordern die neue Koalition dazu auf, sich hier mehr zu engagieren, aktuell keine Dublin-Rücküberstellungen nach Griechenland vorzunehmen und den Familiennachzug von Schutzsuchenden aus Griechenland nach Deutschland zügig zu betreiben.
2. Nationale Ebene
Die bisherige Bundesregierung hatte im März 2016 beschlossen, den Familiennachzug zu subsidiär Geschützten, also zu Menschen, die einen anderen Schutzstatus als den eines Flüchtlings in Deutschland erhalten haben, für 2 Jahre – bis März 2018 – auszusetzen. Dies betraf und betrifft insbesondere Syrer und Syrerinnen. Plötzlich änderte sich die Entscheidungspraxis beim BAMF: wer zuvor als Flüchtling anerkannt wurde, erhielt nur noch subsidiären Schutz. Familien wurden und werden so auf Jahre getrennt.
Oft hat der Vater nach der gefährlichen Flucht Deutschland erreicht, Mutter und Kinder sind schutzlos in der Krisenregion zurückgeblieben. Amnesty International hält diesen pauschalen Ausschluss für menschenrechtswidrig und fordert die neue Bundesregierung nachdrücklich dazu auf, diese Regelung rückgängig zu machen.
Die Koalitionäre sollten sich schließlich verbindlich darauf einigen, keine weiteren Herkunftsländer von Asylsuchenden als sicher einzustufen. Das Konzept des sicheren Herkunftsstaats führt zu einem unfairen Asylverfahren mit verkürzten Fristen und erschwert es dem Schutzsuchenden seine Verfolgung darzulegen. Die von der Politik suggerierte schnellere Abschiebung von Antragstellenden aus diesen Ländern geht damit nicht einher. Es handelt sich also lediglich um Symbolpolitik zu Lasten von Schutzsuchenden.
Erlauben Sie mir zum Schluss noch einen Blick nach Afghanistan: Immer weniger afghanischen Asylsuchenden wird Schutz gewährt. Und seit der Unterzeichnung einer "Gemeinsamen Erklärung über die Zusammenarbeit in Fragen der Migration" mit Afghanistan im Oktober 2016 hat Deutschland bereits 118 Afghanen abgeschoben. Dabei ist die aktuelle Sicherheitslage in Afghanistan so schlecht wie nie seit dem Ende der Taliban-Regierung. Die Zahl der zivilen Opfer in Afghanistan hat ein Rekordhoch erreicht. Allein im vergangenen Jahr wurden knapp 11.500 Menschen getötet oder verletzt. Und im ersten Halbjahr 2017 lag die Zahl bei ca. 5.100. Unter den Opfern sind immer mehr Frauen und Kinder. Menschen in Afghanistan können überall Opfer von Kampfhandlungen, Anschlägen und Verfolgung werden. Nach dem völkerrechtlichen Grundsatz der Nichtzurückweisung ist es verboten, Menschen in ein Land abzuschieben, in dem ihnen unmenschliche Behandlung, Gefahr für Leib und Leben oder Verfolgung droht. Dieses Verbot kennt keine Ausnahmen. Es gilt für alle!
Amnesty International fordert die künftige Bundesregierung deshalb auf, dafür zu sorgen, dass aktuell niemand nach Afghanistan abgeschoben wird.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Weitere Informationen zum Thema Flüchtlinge und Asyl gibt es auf www.amnesty.de/fluechtlinge