Aktuell Deutschland 08. Januar 2025

Bundestagswahl 2025: Internationale Institutionen stärken – Menschenrechte schützen

Mehrere Menschen mit Protestschildern, auf denen unter anderem steht "Für einen gerechten Frieden in Palästina und Israel" oder "Alle Geiseln freilassen".

Kundgebung von Amnesty International und weiteren Organisationen für einen gerechten Frieden in Palästina und in Israel am 18. Oktober 2024 in Berlin

Weltweit sorgen Krisen und Konflikte für Unsicherheit, Flucht und Verfolgung. Es ist deshalb von entscheidender Bedeutung, internationale Institutionen und Normen zum Schutz der Menschenrechte zu stärken. Organisationen wie die Vereinten Nationen, der Internationale Strafgerichtshof und der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte spielen eine tragende Rolle bei der Förderung und Durchsetzung von Menschenrechten. Es ist wichtig, dass Deutschland die bestehenden Institutionen und Normen ohne Wenn und Aber unterstützt und damit der eigenen Verantwortung für den Schutz der Menschenrechte gerecht wird. Voraussetzung dafür ist eine kohärente und menschenrechtsbasierte Außenpolitik ohne Doppelstandards.

Die internationalen Instrumente und Mechanismen zum Schutz der Menschenrechte stehen global unter starkem Druck. Die künftige Bundesregierung muss zeigen, dass Menschenrechte keine leeren Worte sind, sondern die Grundlage unseres Zusammenlebens. Deutschland muss in Europa und global eine Vorreiterrolle einnehmen und sich klar für die Einhaltung und Stärkung der Menschenrechte und des humanitären Völkerrechts einsetzen. Die Antwort auf die vielfältigen Krisen unserer Zeit muss lauten: mehr Menschenrechtsschutz und eine Stärkung internationaler Institutionen und Normen. Nur so kann die Bundesregierung dem Anspruch einer Außenpolitik gerecht werden, die eine regelbasierte internationale Ordnung und den Multilateralismus als Grundpfeiler definiert.  

Die neue Bundesregierung muss Menschenrechtsverletzungen und Verletzungen des humanitären Völkerrechts klar benennen, unabhängig davon, wer diese begeht. Deutschland muss sich unmissverständlich gegen Straflosigkeit bei Kriegsverbrechen und Menschenrechtsverletzungen einsetzen und das Engagement nach dem Weltrechtsprinzip fortsetzen. Der Internationale Strafgerichtshof muss universell tätig werden können. Dafür benötigt er die uneingeschränkte politische und finanzielle Unterstützung der Bundesregierung. Deutschland sollte sich dafür einsetzen, dass Länder wie z. B. die USA, China oder Russland das Römische Statut des Strafgerichtshofs ratifizieren. Wichtig ist auch die Unterstützung einer Konvention über die Verhütung und Bestrafung von Verbrechen gegen die Menschlichkeit.

Auch in Europa verletzen viele Staaten Menschenrechte. Sie treffen Entscheidungen, die darauf abzielen, Asylsuchende zu entrechten und zu kriminalisieren, oder nehmen kritische zivilgesellschaftliche Organisationen ins Visier. Gleichzeitig weigern sie sich, die Empfehlungen und Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte konsequent umzusetzen. Dazu gehörten in der Vergangenheit z. B. Russland, die Türkei, die Ukraine, aber auch Ungarn oder Griechenland. Dem muss Deutschland in der EU und im Europarat unter Ausschöpfung aller verfügbaren Instrumente entschieden entgegentreten.

Ein besonderes Augenmerk muss Menschen gelten, die vor Repressionen ausländischer Regierungen nach Deutschland geflohen sind und hier nicht immer vor Schikanen und Einschüchterungen sicher sind. Diese sogenannte transnationale Repression betrifft unter anderem Journalist*innen oder Aktivist*innen aus dem Iran, aus China, Russland, Vietnam und Ägypten. Selbst junge Menschen, die lediglich zum Studium nach Deutschland kommen, können Ziele transnationaler Repression sein.

 

Unsere Forderungen:

  • Für die Bundesregierung muss eine kohärente und menschenrechtsbasierte Außenpolitik ohne Doppelstandards eine Selbstverständlichkeit sein. Dafür muss die Bundesregierung:
    • eine kohärente, systematische und für alle Ressorts verbindliche Menschenrechtsstrategie verfolgen, die ressortübergreifend alle Akteur*innen und Instrumente integriert, mit dem Ziel, die Menschenrechte in Deutschland und weltweit zu achten, zu schützen und zu verwirklichen;
    • die Position des/der Beauftragten für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe in ihrer koordinierenden und kohärenzsichernden Funktion in Bezug auf die Menschenrechte gegenüber allen Ressorts stärken und mit ausreichend Ressourcen, Personal und Kompetenzen ausstatten.
  • Die Bundesregierung muss sich finanziell und politisch für die Stärkung internationaler Instrumente und Mechanismen zum Schutz der Menschenrechte einsetzen. Dazu gehören die entschlossene Benennung und Verfolgung von Verbrechen gegen das humanitäre Völkerrecht und die Menschenrechte. Wichtig ist auch der Einsatz für die Verabschiedung einer internationalen Konvention zur Verhütung und Bestrafung von Verbrechen gegen die Menschlichkeit
  • Deutschland muss alle Kernabkommen des internationalen Menschenrechtsschutzes ratifizieren – so auch die Internationale Konvention zum Schutz der Rechte von Wanderarbeiter*innen und ihren Familien. Zur Stärkung des internationalen Menschenrechtssystems gehört außerdem, die Empfehlungen der Vertragsausschüsse der Vereinten Nationen im eigenen Land konsequent umzusetzen. 
  • Die Bundesregierung muss sich für die integrierte Nutzung aller verfügbaren rechtlichen, politischen und finanziellen Instrumente einsetzen, um Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit innerhalb der EU und im Europarat zu garantieren und zu stärken.
  • Alle staatlichen Stellen in Deutschland müssen ein umfassendes und effektives Verständnis von transnationaler Repression haben. Darüber hinaus bedarf es eines traumainformierten Meldemechanismus für Betroffene, um Vorfälle transnationaler Repression in Deutschland zu melden, mutmaßliche Taten systematisch zu dokumentieren und anonymisierte Statistiken und Zusammenfassungen der Meldungen zu veröffentlichen.

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