Iran: Todesurteil gegen Saman Naseem aufheben
Iran: Todesurteil gegen Saman Naseem
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19. März 2015 - Die iranischen Behörden müssen beweisen, dass ihre Teilnahme am Überprüfungsverfahren des UN-Menschenrechtsrats in Genf keine reine PR-Maßnahme darstellt. Die geplante Hinrichtung eines mutmaßlichen jugendlichen Straftäters muss ausgesetzt und eine gerichtliche Überprüfung seines Falls angeordnet werden, fordert Amnesty International.
Saman Naseem, ein Angehöriger der kurdischen Minderheit im Iran, wurde in einem äußerst unfairen Verfahren, in dem das Gericht sich auf unter Folter erpresste "Geständnisse" stützte, zum Tode verurteilt. Seine Hinrichtung war für einen Monat vor der Sitzung des UN-Menschenrechtsrats am 19. März anberaumt worden. Sie wurde jedoch nicht vollstreckt, und die Behörden haben seither jede offizielle Auskunft über sein Schicksal und seinen Aufenthaltsort verweigert.
"Wir befürchten, dass die iranischen Behörden die Hinrichtung von Saman Naseem lediglich verschoben haben, um Kritik und Verurteilungen bei der Sitzung des UN-Menschenrechtsrats zu vermeiden. Nach Abschluss der Überprüfung könnte er einem noch größeren Hinrichtungsrisiko ausgesetzt sein", sagte Hassiba Hadj Sahraoui, stellvertretende Direktorin des Programms für den Nahen Osten und Nordafrika bei Amnesty International.
"Die iranischen Behörden müssen beweisen, dass es ihnen ernst ist mit ihrem Engagement für die Menschenrechte und dass sie ihre Beteiligung an der UN-Überprüfung nicht als reine PR-Maßnahme betrachten. Sie sollten sich keine Hoffnungen machen, dass ein Verschieben der Hinrichtung von Saman Naseem oder dessen heimliche Vollstreckung unbemerkt bleiben könnte."
Saman Naseem war im April 2013 in Mahabad in der Provinz West-Aserbaidschan zum Tode verurteilt worden. Grund dafür waren seine angebliche Mitgliedschaft in einer bewaffneten kurdischen Oppositionsgruppe und seine Beteiligung an bewaffneten Auseinandersetzungen mit den Revolutionsgarden. Zum vermeintlichen Tatzeitpunkt war er 17 Jahre alt.
Vollstreckte Hinrichtungen an jugendlichen Straftätern
Bei der ersten Allgemeinen Regelmäßigen Überprüfung (UPR) des Landes vor dem UN-Menschenrechtsrat 2010 akzeptierte der Iran eine Empfehlung, "über die Abschaffung der Todesstrafe für jugendliche Straftäter nachzudenken". Die Verhängung der Todesstrafe und die Hinrichtung von Personen, die zur Tatzeit das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sind auf der Grundlage des UN-Übereinkommens über die Rechte des Kindes ausdrücklich verboten.
Die iranischen Behörden haben jedoch weiterhin Hinrichtungen an jugendlichen Straftätern vollstreckt. Außerdem lehnten sie Empfehlungen aus der zweiten UPR des Landes ab, in denen sie aufgefordert wurden, die Anwendung der Todesstrafe für Personen, die zum Zeitpunkt mutmaßlich begangener Verbrechen unter 18 Jahre alt waren, einzustellen.
"Mit der Verhängung der Todesstrafe gegen Saman Naseem verstößt der Iran gegen internationale rechtliche Verpflichtungen, die eine Hinrichtung jugendlicher Straftäter streng verbieten", so Hassiba Hadj Sahraoui.
"Die Anberaumung der Hinrichtung im vergangenen Monat sorgte für einen Aufschrei bei Menschen weltweit, die der Ansicht sind, dass es rechtswidrig und schlicht falsch ist, einen jugendlichen Straftäter hinzurichten."
Saman Naseem wurde am 18. Februar, dem Tag seiner geplanten Hinrichtung, vom Gefängnis Oroumieh (Urmia) im Westen Irans an einen unbekannten Ort gebracht. Einen Monat lang befand sich seine Familie, die nicht wusste, ob er noch lebte, in Ungewissheit, bis die Behörden Saman Naseems Rechtsbeistand in dieser Woche mitteilten, dass das Todesurteil nicht vollstreckt worden sei.
Die Behörden verweigerten jedoch jegliche Auskunft über den gegenwärtigen Aufenthaltsort von Saman Naseem. Seiner Familie sind keine Besuche oder Telefonanrufe gestattet. Er wird unter Bedingungen festgehalten, die den Tatbestand des Verschwindenlassens erfüllen, einem Verbrechen nach dem Völkerrecht.
"Es handelt sich um eine absolute Grausamkeit der iranischen Behörden, Saman Naseems Familie vollständig im Dunkeln zu lassen. So mit den Gefühlen der Familie zu spielen, ist unmenschlich und erniedrigend und stellt für sich schon eine Menschenrechtsverletzung dar", sagte Hassiba Hadj Sahraoui.
Sitzung des UN-Menschenrechtsrates in Genf
Der Iran hat im Anschluss an die Überprüfung des UN-Menschenrechtsrats im Oktober 2014 den Vereinten Nationen eine Liste mit Empfehlungen vorgelegt, die von ihm vollständig oder teilweise akzeptiert oder abgelehnt wurden. Bei der Sitzung des UN-Menschenrechtsrats am 19. März in Genf soll dieses Ergebnis offiziell verabschiedet werden.
Von 291 Menschenrechtsempfehlungen hat der Iran 130 Empfehlungen vollständig und 59 teilweise akzeptiert; 102 Empfehlungen wurden abgelehnt.
Abgelehnt wurden unter anderem auch Empfehlungen an den Iran, wichtige Menschenrechtsabkommen zum Schutz der Rechte von Frauen und Kindern, zur Abschaffung von Folter und anderen grausamen, unmenschlichen oder erniedrigenden Strafen sowie zum Schutz von Personen vor dem Verschwindenlassen zu unterzeichnen.
Bei einem Großteil der Empfehlungen, die vom Iran angenommen wurden, handelt es sich um allgemeine oder vage formulierte Empfehlungen, bei denen es häufig um nicht mehr geht, als um das Versprechen, Änderungen "in Betracht zu ziehen" oder entsprechende "Bemühungen fortzusetzen", statt um konkrete Zusagen, diese umzusetzen.
So hat sich der Iran beispielsweise bereiterklärt, "weiterhin Maßnahmen zur Stärkung der Mechanismen für den Schutz der Rechte von Frauen und Kindern zu ergreifen". Er weigerte sich jedoch, Empfehlungen zu akzeptieren, in denen er aufgefordert wird, das Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW) zu ratifizieren oder seine vagen, pauschalen Vorbehalte gegenüber dem Übereinkommen über die Rechte des Kindes zu überdenken, bei dem er alle "mit islamischen Gesetzen unvereinbare" Bestimmungen ablehnt.
"Durch die Ablehnung jeglicher Empfehlung, die zur Durchführung konkreter Maßnahmen verpflichten würde, vermitteln die iranischen Behörden den Eindruck, dass es sich bei ihren Zugeständnissen an die Menschenrechte nur um eine leere Geste handelt", so Hassiba Hadj Sahraoui.
"Die leeren Versprechungen können nicht verbergen, dass sie in Wirklichkeit nicht zu einer Menschenrechtsreform bereit sind."
Unterzeichnen Sie unsere Urgent Action und helfen Sie mit, die Hinrichtung von Saman Naseem zu stoppen!