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Mongolei schafft Todesstrafe ab
Amnesty-Aktion "Hands Up For Human Rights" bei der "Freedom Parade" in der Monoglei im Oktober 2008
© Amnesty International
04. Dezember 2015 - Ein großer Sieg für die Menschenrechte: Das mongolische Parlament hat die Todesstrafe mit einer historischen Abstimmung abgeschafft.
Das Parlament der Mongolei hat am 3. Dezember 2015 einem neuen Strafgesetzbuch zugestimmt, das die Todesstrafe für alle Verbrechen abschafft. Das neue Strafgesetz wird im September 2016 in Kraft treten. Damit wird die Zahl der Staaten weltweit, die diese ultimativ grausame, unmenschliche und erniedrigende Strafe vollständig abgeschafft haben, auf insgesamt 102 ansteigen.
"Die historische Entscheidung der Mongolei, die Todesstrafe abzuschaffen, ist ein großer Sieg für die Menschenrechte. Die Todesstrafe wird weltweit mehr und mehr zu einer Sache der Vergangenheit", so Roseann Rife, Ostasien-Direktorin bei Amnesty International.
"Die Mongolei hat ein Beispiel gesetzt, das hoffentlich schnell in ganz Asien Schule macht. Den Ländern, die weiterhin Todesurteile vollstrecken, wurde ein klarer Weg aufgezeigt, wie diese grausame und unmenschliche Strafe zu beenden ist."
Drei Länder – Fidschi, Madagaskar und Suriname – haben in diesem Jahr bereits die Todesstrafe abgeschafft.
Die letzte Hinrichtung in der Mongolei fand im Jahr 2008 statt. Dort war die Todesstrafe als Staatsgeheimnis eingestuft. Seitdem hatte das Land eine Reihe von Schritten in Richtung ihrer Abschaffung auf den Weg gebracht, die mit der historischen Parlamentsabstimmung gestern ihren Abschluss fanden.
Im Jahr 2010 wandelte der Präsident des Landes, Tsachiagiin Elbegdordsch, alle anhängigen Todesurteile um und verfügte ein Hinrichtungsmoratorium. Im Jahr 2012 ratifizierte die Mongolei einen internationalen Vertrag, der das Land verpflichtet, die Todesstrafe abzuschaffen.
Präsident Elbegdordsch betonte wiederholt, die Mongolei müsse der Todesstrafe den Rücken kehren, um dem Recht auf Leben volle Beachtung zu schenken. Er argumentierte, dass von der Androhung der Todesstrafe keine abschreckende Wirkung ausgehe und dass die Gefahr eines Fehlurteils jedem Justizsystem inhärent sei.
"Präsident Tsachiagiin Elbegdordsch hat die Todesstrafe als Trugschluss entlarvt. Die politische Führungsstärke, die sich in der Abschaffung der Todesstrafe offenbart, sollte auch anderswo in Asien als Beispiel dienen. Länder, die auch weiterhin die Todesstrafe vollstrecken, stehen auf der falschen Seite der Geschichte", sagte Roseann Rife.
Eine Minderheit der Länder wendet weiterhin die Todesstrafe an, und das in einer Weise, die vollends im Widerspruch zu internationalen Menschenrechtsstandards steht. Anfang dieses Jahres hatte Indonesien trotz weltweiter Kritik wieder Hinrichtungen aufgenommen. Pakistan hob im Dezember 2014 einen Hinrichtungsstopp auf und richtete seitdem mindestens 300 Menschen hin. In Ostasien haben die Staaten China, Japan, Nordkorea und Taiwan im Jahr 2015 allesamt Hinrichtungen durchgeführt.
Amnesty International wendet sich in allen Fällen, weltweit und ausnahmslos gegen die Todesstrafe, ungeachtet der Schwere und der Umstände einer Tat, der Schuld, Unschuld oder besonderen Eigenschaften des Verurteilten, oder der vom Staat gewählten Hinrichtungsmethode, da sie das in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte festgeschriebene Recht auf Leben verletzt und die grausamste, unmenschlichste und erniedrigendste aller Strafen darstellt.
Weitere Informationen zum Thema Todesstrafe finden Sie auf www.amnesty-todesstrafe.de