Folter in Mexiko
Gerechtigkeit für Claudia Medina
© Amnesty International
Claudia Medina Tamariz wurde im August 2012 unter dem Vorwurf verhaftet, einer kriminellen Bande anzugehören. In Haft wurde sie mehrfach gefoltert und gestand daraufhin die Vorwürfe. Bei der anschließenden Anhörung wurden so gut wie alle Anklagepunkte gegen Claudia Medina fallengelassen, als sie ihr durch Folter erpresstes Geständnis zurückzog. Claudia Medina kämpft nun dafür, dass ihre Foltervorwürfe untersucht werden und eine medizinische Untersuchung gemäß UN-Standards erfolgt.
Am 7. August 2012 um 3 Uhr nachts brachen Marinesoldaten in das Haus von Claudia Medina im mexikanischen Veracruz ein. Sie verbanden ihr die Augen, fesselten ihre Hände, verfrachteten sie auf einen Lieferwagen und brachten sie zu einem Marinestützpunkt.
Gefoltert mit Elektroschocks
Die Vorwürfe, denen Claudia Medina deutlich widersprach, lauteten auf "Mitgliedschaft in einer kriminellen Bande". Laut ihrer Aussage musste Claudia Medina Elektroschocks über sich ergehen lassen und wurde dann von den Soldaten geschlagen und getreten. Sie berichtet außerdem von sexuellen Übergriffen, die sie im Marinestützpunkt ertragen musste. Anschließend wurde sie auf einen Stuhl gefesselt und in die brennende Nachmittagssonne gesetzt.
Am folgenden Tag wurden ihr erneut die Augen verbunden. Gemeinsam mit anderen Inhaftierten brachte man Claudia Medina in das Büro des Generalstaatsanwalts. Erst als ihr die Augenbinde wieder abgenommen wurde, erkannte sie, dass auch ihr Mann und ihr Schwager in dem Büro saßen.
Claudia wurde an diesem Tag verhört und von einem ebenfalls anwesenden Soldaten der Marine dazu gezwungen, eine Erklärung zu unterschreiben, die sie sich nicht durchlesen durfte. Noch am selben Tag wurden einige Gefangene, unter ihnen Claudia Medina, den Medien als gefährliche Kriminelle präsentiert.
Eine knappe Woche nach ihrer Verhaftung, am 13. August 2012, zog sie bei einer gerichtlichen Anhörung ihre Aussage zurück und berichtete von den Umständen ihrer Festnahme und der Folter. Bis auf illegalen Waffenbesitz wurden alle Anschuldigungen gegen sie fallengelassen. Sie kam bis zur genauen Klärung der Umstände gegen Kaution frei. Doch Claudia Medinas Ehemann und ihr Schwager blieben in Haft. Auch sie berichteten von Folter.
Niemand wurde für die Folter zur Rechenschaft gezogen
Da die Generalstaatsanwaltschaft keine eigene unabhängige medizinische Untersuchung anordnete, ließ Claudia Medina Tamariz durch unabhängige forensische ExpertInnen und die Nationale Menschenrechtskommission zwei unabhängige medizinische Gutachten erstellen, die ihre Foltervorwürfe belegen. Diese Gutachten sollten Ermittlungsgrundlage sein und nicht eine medizinische Untersuchung durch die Generalstaatsanwaltschaft zum jetzigen Zeitpunkt; eine solche ist vielmehr abzulehnen: Fast zwei Jahre nach Claudia Medina Tamariz' Verhaftung würde eine erneute Untersuchung vermutlich keine neuen Erkenntnisse bringen, könnte sie retraumatisieren und würde aller Voraussicht nach nicht den Anforderungen des Istanbul-Protokolls entsprechen.
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