Zypern: Abschiebehaftpraxis missachtet Europarecht
Abschiebungshaftanstalt Menogia, Zypern.
© Amnesty International
20. März 2014 - Die zyprische Einwanderungsbehörde hält regelmäßig Hunderte von Migranten und Asylsuchenden unter gefängnisähnlichen Bedingungen fest – in zahlreichen Fällen länger als 18 Monate. Unter den Inhaftierten befinden sich sogar syrische Flüchtlinge und Frauen, die von ihren Kindern getrennt wurden.
In mindestens zwei Fällen wurden Frauen von ihren Kindern getrennt. Die Betroffenen hatten vor ihrer Inhaftierung bereits viele Jahre in Zypern gelebt. Sie waren mit EU-Bürgern verheiratet, weshalb auch ihre Kinder EU-Bürger sind. Dennoch wurde eine Frau von ihrem gerade 19 Monate alten Baby getrennt, welches in staatlich Obhut genommen wurde. Auch kam es wiederholt zu Inhaftierungen von syrischen Flüchtlingen, obwohl die zyprische Regierung allen Syrern internationalen Schutz oder ein humanitäres Visum zugesichert hatte.
Die Abschiebungshaftanstalten ähneln oft Gefängnissen. In Menogia werden Menschen zum Teil 22 Monate festgehalten. Sie verbringen ihr tägliches Leben hinter einem zwei Meter hohen Metallzaun, leben beengt zu acht in einem 18 Quadratmeter großen Raum und dürfen nur zweieinhalb Stunden pro Tag das Gebäude verlassen. Jede Nacht werden die Zellen von 22.30 bis 7:30 verschlossen.
Bereits im Jahr 2011 hat Amnesty International die miserablen Bedingungen der Abschiebehaftanstalten in Zypern angeklagt. Aber auch eine kürzlich durchgeführte Untersuchung bestätigte massive Verstöße gegen geltendes europäisches und internationales Recht. Danach darf die Inhaftierung von Flüchtlingen nur als letztes Mittel in Betracht kommen und dann maximal für einen Zeitraum von 18 Monaten.
In Zypern – so scheint es – wird die Inhaftierung von Flüchtlingen mittlerweile nicht mehr nur als Ausnahme angesehen, sondern standardmäßig über lange Zeiträume angewandt.
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