Türkei: Meinungsfreiheit stark eingeschränkt
Journalisten demonstrieren am 19.03.2011 in Ankara für Pressefreiheit
© REUTERS/Umit Bektas
27. März 2013 - Trotz mehrerer Gesetzesreformen in den vergangenen Jahren ist die Meinungsfreiheit in der Türkei weiter stark eingeschränkt. Hunderte Menschen sind allein deshalb angeklagt oder sitzen im Gefängnis, weil sie friedlich ihre Meinung geäußert haben. Zu diesem Schluss kommt Amnesty International in einem heute in Istanbul vorgestellten Bericht.
"Hunderte politische Aktivisten, Journalisten, Schriftsteller und Anwälte sind in der Türkei angeklagt, weil sie abweichende Meinungen vertreten haben. Das Parlament muss endlich die türkischen Gesetze in Übereinstimmung mit internationalen Menschenrechtsstandards bringen und die Meinungsfreiheit schützen", sagt Amke Dietert, Türkei-Expertin von Amnesty International in Deutschland.
"Mehrere Straftatbestände, die zur Unterdrückung abweichender Meinungen missbraucht werden, sind trotz der Reformversprechen der letzten Jahre immer noch in Kraft. Nach allem was wir wissen, ist auch das jetzt dem Parlament vorliegende Reformpaket völlig unzureichend – trotz einiger positiver Schritte."
Amnesty International hat für seinen Bericht zahlreiche Fallbeispiele zusammengetragen und analysiert zehn Straftatbestände, die besonders häufig benutzt werden, um unliebsame Meinungen zu verfolgen. Darunter befinden sich mehrere Paragrafen des türkischen Anti-Terror-Gesetzes.
"In den letzten Jahren wurde das Anti-Terror-Gesetz zunehmend angewendet, um politische Reden, kritische Schriften und Teilnahme an Demonstrationen zu verfolgen. Dabei wird das Recht auf freie Meinungsäußerung sowie die Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit verletzt", so Dietert.
"Die weit gefasste und vage Definition von Terrorismus muss unbedingt geändert werden", fordert Dietert. "Auch die friedliche Diskussion über kurdische Rechte und Politik wird unter dem Vorwand verfolgt, es handle sich um terroristische Propaganda."
Mit Blick auf die laufenden Friedensverhandlungen der Kurdischen Arbeiterpartei (PKK) und der türkischen Regierung, sagt Dietert: "Der Respekt vor der Meinungsfreiheit ist auch eine wichtige Voraussetzung für erfolgreiche Friedensverhandlungen. Eine grundlegende Reform, die zu voller Meinungs-, Vereinigung- und Versammlungsfreiheit führt, ist ein wesentlicher Schritt für eine friedliche und demokratische Türkei", sagt Dietert.
Im März 2013 brachte die türkische Regierung das "Vierte Gesetzes-Paket" in das Parlament ein mit dem ausdrücklichen Ziel, die nationale Gesetzgebung gemäß internationaler Standards zu reformieren und Urteile des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofs umzusetzen.
In seiner gegenwärtigen Fassung wird dieses Reformpaket seine Ziele jedoch nicht erreichen. Amnesty International ruft die Regierung auf, Gesetze aufzuheben oder nachzubessern, die auf unangemessene Weise das Recht auf freie Meinungsäußerung unmittelbar beschneiden. In einer Petition an den türkischen Ministerpräsidenten Recep Tayyip Erdoğan fordert Amnesty eine echte Gesetzesreform, damit zukünftig das Recht auf freie Meinungsäußerung in der Türkei gewährleistet wird.
Setzen Sie sich für die Meinungsfreiheit in der Türkei ein! Beteiligen Sie sich an der internationalen Online-Aktion der US-amerikanischen Amnesty-Sektion und schreiben Sie eine E-Mail an den türkischen Ministerpräsidenten!
Hier geht es zur Aktion - jetzt mitmachen!
Eine Übersetzung des englischsprachigen Petitionstextes finden Sie hier:
"Sehr geehrter Herr Ministerpräsident,
wir, die Unterzeichner, begrüßen das von Ihrer Regierung verkündete Ziel, die türkischen Gesetze entsprechend internationaler Menschenrechtsstandards, zu reformieren und Urteile des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofs, in denen gegen die Türkei geurteilt wurde, umzusetzen. Zur Sicherstellung des in diesen festgeschriebenen Rechts auf freie Meinungsäußerung fordern wir Sie daher auf,
Im Strafgesetz:
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die Artikel 301 "Verunglimpfung der türkischen Nation", 318 "Entfremdung der Bevölkerung vom Militärdienst" und 215 "Loben einer Straftat oder eines Straftäters" vollständig aufzuheben,
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Beleidigungen nach Artikel 125 als zivilrechtliche Angelegenheit zu behandeln und aus dem Strafgesetz zu streichen;
- Artikel 216 "Aufstachelung zu Hass oder Feindschaft" durch Außerkraftsetzung der Paragrafen 2 und 3 so zu ändern, dass nur eine bis zur Aufwiegelung zur Anwendung von Gewalt gesteigerte Hassrede verfolgt wird
In den Anti-Terror-Gesetzen:
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die vage und ausufernde Definition von "Terrorismus" in Übereinstimmung zu bringen mit der Definition von Terrorismus durch den Sonderberichterstatter der Vereinten Nationen über die Förderung und zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten bei der Bekämpfung des Terrorismus;
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die Artikel 220/6 "Begehen eines Verbrechens im Namen einer Organisation" des Strafgesetzes und 6/2 "Drucken oder Veröffentlichen von Erklärungen/Aussagen einer terroristischen Organisation" aufzuheben;
- Artikel 7/2 "Propaganda für eine terroristische Organisation" des Anti-Terror-Gesetzes so zu ergänzen, dass nur Aufwiegelung zu Gewalt unter Strafe gestellt wird
In der Verfassung sicher zu stellen, dass der Schutz des Rechtes auf freie Meinungsäußerung internationalen Standards entspricht, indem der gegenwärtige Artikel 26, der übermäßig weite Einschränkungen enthält, verändert wird."