Aktuell Mexiko 28. August 2012

Mexiko: Historische Entscheidung des Obersten Gerichtshofes

Soldaten patroullieren in einem Viertel der mexikanischen Stadt San Fernando, Dezember 2011

Soldaten patroullieren in einem Viertel der mexikanischen Stadt San Fernando, Dezember 2011

28. August 2012 – Der Oberste Gerichtshof in Mexiko hat ein Urteil von historischer Tragweite gefällt: Im Fall des von Soldaten getöteten Bonfilio Rubio Villegas erklärte das Gericht die Zivil- und nicht die Militärgerichtsbarkeit für zuständig. Amnesty International fordert, dass dieses Urteil als Präzedenzfall angesehen wird, der für alle von Angehörigen der Streitkräfte an Zivilpersonen verübten Menschenrechtsverletzungen gilt.

Der Indigene Bonfilio Rubio Villegas wurde im Juni 2009 bei einer Straßenblockade im Bundesstaat Guerrero von Militärangehörigen erschossen. Am 21. August entschied der Oberste Gerichtshof, dass der Fall vor einem Zivilgericht verhandelt werden muss.

Mit dieser Entscheidung wird Art. 57 II (a) des Militär-Strafgesetzbuches für verfassungswidrig erklärt. Dieser Artikel hatte es bisher erlaubt, alle Fälle von mutmaßlichen Menschenrechtsverletzungen durch Angehörige der Streitkräfte an die Militärgerichtsbarkeit zu übertragen.

"Amnesty International fordert den Obersten Gerichtshof Mexikos auf, sicherzustellen, dass diese historische Entscheidung, Fälle von Menschenrechtsverletzungen normalen Strafgerichten und nicht den Militärgerichten zu übertragen, ein Präzedenzfall mit bindender Wirkung für alle Gerichte in Mexiko wird", sagte Mexiko-Experte Rupert Knox von Amnesty International.

"Es ist auch an der Zeit zu gewährleisten, dass die Zivilgerichtsbarkeit den Beweis erbringt, dass sie Willens und in der Lage ist, all jene Fälle zu untersuchen, zu verhandeln und abzuurteilen, bei denen Militärangehörige an Menschenrechtsverletzungen beteiligt sind. Damit stellt sie sicher, dass den Opfern ihr Recht auf Wahrheit, Gerechtigkeit und Wiedergutmachung zuteil wird", fügte Knox hinzu.

Rechte für die Opfer und deren Angehörige

Der Oberste Gerichtshof hatte mit der Entscheidung auf vier Urteile des Interamerikanischen Gerichtshofs für Menschenrechte reagiert. Dieser hatte Mexiko aufgefordert, Änderungen an der Rechtsprechung vorzunehmen, weil die Militärgerichte den Opfern Zugang zu Wahrheit, Gerechtigkeit und Wiedergutmachung für die Verletzung ihrer Menschenrechte verweigert hatten.

Das Urteil des Obersten Gerichtshofs entspricht auch der Anordnung des Interamerikanischen Gerichtshofs für Menschenrechte, ein wirksames Entschädigungsrecht für Opfer einzuführen, ,,einschließlich des Rechts der Familienangehörigen von Opfern gewaltsamen Verschwindenlassens und von Mordopfern, Beschwerden einzureichen (Amparo-Verfahren) und Widerspruch gegen Gerichtsentscheidungen einzulegen."

Mit diesem Urteil bestätigte der Oberste Gerichtshof ebenfalls seine Auslegung der Verfassung in Übereinstimmung mit den Urteilen des Interamerikanischen Gerichtshofs für Menschenrechte, dass die Militärgerichtsbarkeit nur dann zuständig ist, wenn Zivilpersonen weder Angeklagte noch Opfer sind. Demnach muss die Militärgerichtsbarkeit auf Fälle beschränkt werden, die die militärische Disziplin betreffen oder für das Militär von besonderem juristischen Interesse sind (bienes jurídicos propio del orden militar).

Jahrzehnte der Kampagnen

Zahlreiche Opfer von Menschenrechtsverletzungen, begangen von Angehörigen der Streitkräfte, sowie nationale und internationale Menschenrechtsorganisationen setzen sich seit mehr als 40 Jahren für ein Ende der Straflosigkeit ein, die durch die Militärgerichtsbarkeit garantiert wurde.

Amnesty International forderte den Obersten Gerichtshof in einem Schreiben auf, die Militärgerichtsbarkeit in Übereinstimmung mit internationalen Menschenrechtsvereinbarungen zu beschränken. Dies gelte vor allem für die Fälle, die von Opfern und Menschenrechtsorganisationen an den Gerichtshof herangetragen worden waren.

Sowohl die Exekutive als auch die Legislative sind bisher nicht ihrer Verpflichtung nachgekommen, Gesetzesreformen gemäß den Urteilen des Interamerikanischen Gerichtshofs für Menschenrechte durchzuführen. Sie überließen es dem Obersten Gerichtshof, zugunsten von Opfern von Menschenrechtsverletzungen zu handeln.

Im Mai 2012 hatte der Oberste Gerichtshof angeordnet, mindestens 28 bei unteren Instanzen der Militärgerichtsbarkeit anhängige Fälle nicht zum Abschluss kommen zu lassen, bevor nicht der Oberste Gerichtshof ein bindendes Urteil zu dieser Problematik gefällt hätte.

Der Oberste Gerichtshof hat am 6. August 2012 damit begonnen, Fälle zu untersuchen, die den Konflikt gerichtlicher Zuständigkeiten betreffen. Der erste Fall, bei dem es um gewaltsames Verschwindenlassen sowie Folter und Mord ging, verübt an Jethro Ramsés Sánchez im Mai 2011 im Bundesstaat Morelos, wurde zugunsten der normalen Strafgerichtsbarkeit entschieden. Der Fall war von Amnesty International öffentlich gemacht worden.

Der Oberste Gerichtshof muss laut mexikanischer Rechtsauffassung in mindestens zwei weiteren Fällen entsprechende Entscheidungen treffen, um eine für alle Gerichte bindende Wirkung zu schaffen.

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