Amnesty-Position zu Videoanhörungen beim BAMF: "Herzstück" des Asylverfahrens in Gefahr
9. Juli 2012 - Seit Oktober 2010 ist es aufgrund einer internen Dienstanweisung möglich, die persönlichen Anhörungen im Asylverfahren durch Videoanhörungen zu ersetzen. Mittels Videokonferenztechnik im Wege der Bild- und Tonübertragung kann nun eine Anhörung durchgeführt werden, bei der sich die Antragstellerin oder der Antragsteller und der Entscheider in unterschiedlichen Dienststellen aufhalten.
Amnesty International befürchtet, dass diese Videoanhörungen die Qualität der Anhörungen und Entscheidungen beinträchtigen.
Zentrale Voraussetzung für eine effektive Anhörung und damit für ein faires Asylverfahren ist die Schaffung eines Vertrauensverhältnisses zwischen dem Asylsuchenden und dem Entscheider. Dies kann mittels Videoanhörung aber nicht ansatzweise aufgebaut werden. Amnesty International ist der Ansicht, dass vielmehr die emotionale und psychische Barriere, die ohnehin besteht, noch erhöht wird. Zwar soll die Dienstanweisung nur auf Asylsuchende angewendet werden, die nicht bestimmten Gruppen besonders schutzwürdiger Personen angehören. Gerade bei traumatisierten Personen wird aber die verstärkte Unpersönlichkeit einer Videoanhörung dazu führen, dass sie nur zu sehr allgemeinen und eher nichtssagenden Angaben in der Lage sein und erlittene Folter oder andere Traumatisierungen verschweigen werden.
Zudem können Reaktionen auf bestimmte Fragen nur eingeschränkt beobachtet werden und die Gefahr der Fehlinterpretation nimmt zu. Amnesty International bezweifelt, dass es dem Entscheider noch möglich ist, die Glaubwürdigkeit des Asylsuchenden angemessen zu beurteilen. Dem Wohlwollensgebot, das das gesamte Asylverfahren prägen sollte, wird damit nicht mehr Genüge getan.
Wo Videotechnik in anderen Prozessordnungen vorgesehen ist, wurde sie detailliert gesetzlich geregelt. Das Asylverfahrensgesetz enthält keine entsprechende Vorschrift. In § 24 Abs. 1 S. 3 AsylVfG heißt es vielmehr, dass das Bundesamt "den Ausländer persönlich anzuhören" hat. Die fehlende gesetzliche Grundlage kann auch nicht durch eine interne Dienstanweisung ersetzt werden.
Amnesty Interantional ist der Auffassung, dass Videoanhörungen im Asylverfahren nicht zuzulassen sind.