Indien: Rückfall im Kampf gegen die Todesstrafe
26. November 2012 - Der 2008 an der Anschlagserie in Mumbai beteiligte Ajmal Kasab wurde hingerichtet. Mit dieser Exekution macht Indien einen großen Teil des bei der Abschaffung der Todesstrafe erzielten Fortschritts wieder zunichte, sagte Amnesty International.
Der Pakistaner Ajmal Kasab wurde am 21. November 2012 im Yerawada Gefängnis in Pune gehängt. Ein Sondergericht hatte ihn 2010 für seine Beteiligung an den Attentaten in Mumbai verurteilt. Mehr als 150 Personen waren bei den Anschlägen getötet und über 250 verletzt worden.
Das Gericht sprach Kasab für mehr als 80 Vergehen schuldig, darunter terroristische Handlungen und kriminelle Verschwörung mit dem Ziel der vorsätzlichen Tötung.
"Die Hinrichtung bedeutet, dass Indien einen entscheidenden Schritt rückwärts gemacht und sich der Minderheit der Staaten angeschlossen hat, die immer noch Exekutionen durchführen", sagte VK Shashikumar, Sprecher der indischen Sektion von Amnesty International.
Der Oberste Gerichtshof Indiens bestätigte das Todesurteil für Aimal Kasab am 29. August 2012, sein Gnadengesuch wurde Berichten zufolge am 5. November vom Präsidenten abgelehnt.
Bevor Kasab sein Gnadengesuch eingereicht hatte, lagen dem Präsidenten elf Gnadengesuche anderer zum Tode verurteilter Personen vor.
Weder Ajmal Kasabs Anwalt noch seine Familie in Pakistan waren über die unmittelbar bevorstehende Hinrichtung informiert worden. Das ist eine Verletzung internationaler Standards bei der Anwendung der Todesstrafe.
"Wir erkennen die Schwere der Verbrechen, für die Ajmal Kasab verurteilt wurde, und fühlen mit den Opfern der Tat und ihren Familien, aber die Todesstrafe ist die schwerste Form grausamer und unmenschlicher Bestrafung", so Shashikumar.
"Wir sind zudem sehr beunruhigt über die ungewöhnliche Eile, mit der das Gnadengesuch abgelehnt wurde, und über die Geheimhaltung rund um die Hinrichtung."
Nur zwei Tage vor der Hinrichtung in Indien hatte der UN-Menschenrechtsausschuss einen Resolutionsentwurf für ein weltweites Moratorium für Todesstrafen mit dem Ziel der endgültigen Abschaffung verabschiedet. Die Abstimmung der UN-Vollversammlung über den Resolutionsentwurf zeigt, dass der Trend weltweit in Richtung einer Abschaffung der Todesstrafe geht.
Die Todesstrafe verstößt gegen das Recht auf Leben, das in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte verankert ist. Amnesty Internationale lehnt die Todesstrafe deshalb ausnahmslos und in allen Fällen ab, unabhängig von der Art oder den Umständen des Verbrechens, der Schuld oder Unschuld des Täters, oder der Hinrichtungsmethode.
Die indischen Behörden sollten umgehend ein sofort in Kraft tretendes Moratorium für Hinrichtungen mit dem Ziel der vollständigen Abschaffung verhängen, so wie es in den UN-Resolutionen seit 2007 vorgesehen ist.