Bahrain: Dutzende Protestierende vor Gericht
Proteste in Bahrain
© Amnesty International
15. Juni 2011 – Drei Monate nachdem die bahrainischen Sicherheitskräfte die reformorientierten Demonstrationen gewaltsam niedergeschlagen haben, stehen Dutzende Oppositionelle, Menschenrechtsverteidiger und medizinisches Personal vor dem Gericht für Nationale Sicherheit – einem Militärgericht – unter Anklage. Zwei Männer wurden zum Tode verurteilt. Ihnen wird die Tötung von zwei Polizisten im Zuge der Proteste zur Last gelegt.
Ein Jahr Haft wegen eines Gedichts
Ayat al-Qarmezi
© privat
Am 12. Juni wurde die 20-jährige Studentin Ayat al-Qarmezi zu einem Jahr Haft verurteilt, weil sie bei einer Kundgebung im Februar ein selbstgeschriebenes Gedicht vorgelesen hatte. Dieses war an den bahrainischen König adressiert und enthielt Verse wie: "Wir werden die Erniedrigung morden und das Elend meucheln" und "Hört ihr nicht ihre Rufe, vernehmt ihr nicht ihre Schreie?" Das Gericht für Nationale Sicherheit befand Ayat al-Qarmezi der Teilnahme an illegalen Protesten, der Störung der öffentlichen Sicherheit und des Schürens von Hass gegen die Regierung für schuldig.
"Eine Dichterin nur wegen der öffentlichen Äußerung ihrer Meinung einzusperren, zeigt, wie brutal die Behörden die Rede- und Versammlungsfreiheit in Bahrain unterdrücken," sagt Regina Spöttl, Bahrain-Expertin von Amnesty International in Deutschland.
Die junge Frau war gezwungen, sich am 30. März den Behörden zu stellen, nachdem maskierte Sicherheitskräfte das Haus ihrer Eltern mindestens zwei Mal durchsucht hatten. Die Sicherheitskräfte drohten, ihre Brüder zu töten, falls Ayat al-Qarmezi sich nicht selbst den Behörden stellen sollte. In den ersten 15 Tagen ihrer Haft hatte sie keinen Kontakt zur Außenwelt. Sie berichtet außerdem von Schlägen und Folter durch Elektroschocks während ihres Gewahrsams. Ihre Familie durfte sie ausschließlich nach den Sitzungen an ihren drei Verhandlungstagen sehen.
Rechtsanwalt vor Gericht gestellt
Mohammad al-Tajer, ein bekannter bahrainischer Strafverteidiger, musste am 12. Juni zum ersten Mal vor dem Gericht für Nationale Sicherheit erscheinen. Er war am 15. April ohne Haftbefehl von über 20 maskierten Sicherheitskräften in seinem Haus in Manama verhaftet und an einen unbekannten Ort gebracht worden. Er ist nun wegen des Verbreitens von Gerüchten und schädigenden Informationen und wegen des Schürens von Hass gegen die Regierung angeklagt. Seine Familie und sein Anwalt wurden über den Termin des ersten Verhandlungstages nicht informiert. Andere Anwälte, die ihn an diesem Tag zufällig im Gerichtsgebäude gesehen hatten, baten den Richter ihn vertreten zu dürfen. Dies wurde einem Anwalt offenbar gestattet.
Mohammad al-Tajer ist ein bekannter Rechtsanwalt, der regelmäßig bahrainische Oppositionelle vor Gericht verteidigt. Der Anwalt spricht in den Medien offen über die Anklagen gegen Oppositionelle und kritisiert die Menschenrechtsverletzungen in Bahrain im Allgemeinen.
Anklagen gegen Mediziner
Am 13. Juni wurde das Verfahren gegen medizinisches Personal des Salmanija-Klinikums fortgesetzt. Die 48 Personen, von denen sich 33 noch in Haft befinden, sollen den Tod von Verletzten durch unnötige oder unterlassene Behandlungen herbeigeführt haben. Zum anderen werden ihnen falsche Anschuldigungen über den Einsatz von Gewalt durch die Sicherheitskräfte und das Schüren von Hass gegen die Regierung vorgeworfen. Die bahrainischen Behörden behaupten, dass das Salmanija-Klinikum als Koordinationsstelle für die reformorientierten Proteste diente und dort auch Waffen gelagert wurden. Unabhängige Zeugen bezeichneten die Anklagen gegen das Personal jedoch als absurd. Die Mediziner hätten nur ihre Arbeit getan, nämlich diejenigen, die während der Zusammenstöße mit den Sicherheitskräften verletzt worden waren, zu versorgen.
Drei der 48 Angeklagten, Dr. Ali al-Ekri, Rula al-Saffar und Dr. Zahra al-Sammak, gaben vor Gericht an, dass sie gefoltert wurden, um somit "Geständnisse" von ihnen zu erpressen und sie zu zwingen, mit verbundenen Augen, "Geständnisse" zu unterschreiben. Die Ärztin Zahra al-Sammak wurde daraufhin aus dem Gerichtssaal geführt, da der Richter nur die Aussagen "schuldig" oder "nicht schuldig" gestattet hatte. Das Gericht genehmigte jedoch, die Angeklagten, die angaben gefoltert worden zu sein, von Gerichtsmedizinern untersuchen zu lassen und Zeugen auf Wunsch der Verteidigung vorzuladen.
"Die bahrainischen Behörden müssen unverzüglich unabhängige Untersuchungen zu diesen neuen Foltervorwürfen einleiten und alle Verantwortlichen zur Rechenschaft ziehen," fordert Regina Spöttl. "Das Gericht darf Geständnisse, die unter Folter oder Zwang erpresst wurden, nicht als Beweismittel zulassen."
Mit ihren Anwälten konnten sich die Angeklagten bisher nur kurz vor und nach den Verhandlungen austauschen und auch dies nur nachdem sich die Anwälte am ersten Verhandlungstag über den mangelnden Zugang zu ihren Mandanten beschwert hatten.
Amnesty International befürchtet, dass die meisten Angeklagten aus politischen Gründen verhaftet worden sind, nachdem sie reformorientierte Demonstrierende verteidigt oder medizinisch behandelt haben oder von ihrem Recht auf freie Meinungsäußerung Gebrauch gemacht haben.
"Wenn dies der Fall ist, handelt es sich bei den Inhaftierten um gewaltlose politische Gefangene, die umgehend und bedingungslos freizulassen sind," sagt Regina Spöttl.
Hintergrund
Das Gericht für Nationale Sicherheit, vor dem die erwähnten Verfahren verhandelt werden, wurde im Rahmen des Notstandsgesetzes vom 15. März 2011 geschaffen. Obwohl der Ausnahmezustand und damit das Notstandsgesetz bereits zum 1. Juni 2011 wieder aufgehoben worden ist, finden weiterhin vor diesem Gericht Verfahren statt. Bei diesem Sondergericht handelt es sich um ein Militärgericht, bestehend aus einem Militärrichter, der den Vorsitz führt, sowie zwei zivilen Richtern. Die Anklage wird von der Militärstaatsanwaltschaft vertreten. Das Gericht befindet sich auf dem Gelände des Hauptsitzes der Militärjustiz. Amnesty International ist der Überzeugung, dass Zivilpersonen nicht vor ein Militärgericht gestellt werden dürfen, da diese Praxis gegen internationale Standards für faire Gerichtsverfahren verstößt.
In Zusammenhang mit den Reformkundgebungen, die Anfang Februar in Bahrain begonnen hatten und bei denen nach Angaben der bahrainischen Behörden 24 Menschen – darunter zwei Polizisten - ums Leben kamen, wurden mindestens 500 Personen inhaftiert. Vier der Inhaftierten sind unter ungeklärten Umständen in Haft gestorben. Über 2000 Personen, die sich an den Protesten beteiligt hatten, wurde ihre Beschäftigung in Regierungsbetrieben, staatlichen Institutionen und privaten Firmen bereits gekündigt.