China darf keine Todesurteile mehr gegen Uiguren verhängen
Chinesische Polizisten versammeln sich vor Demonstrierenden in Urumqi, 5. Juli 2009
© APGraphicsBank
4. Dezember 2009 - Chinas Oberster Gerichtshof muss die Todesurteile, die ein Gericht in der Autonomen Region Xinjiang gegen fünf Angeklagte verhängt hat, gründlich überprüfen. In Zusammenhang mit den Unruhen in Xinjiang im Juli 2009 hatte das Gericht in der Provinzhauptstadt Urumqi 13 Personen verurteilt, fünf von ihnen zum Tode und zwei andere zu lebenslanger Haft. Fünf weitere Fälle sollen am 4. Dezember verhandelt werden.
Bei den Unruhen im Juli kamen nach Angaben der chinesischen Behörden etwa 200 Menschen ums Leben. Zuvor war es in einer Spielwarenfabrik in der Provinz Guangdong zu Aufständen gekommen, bei denen möglicherweise mehrere Dutzend Angehörige der uigurischen Minderheit getötet wurden. Die darauf folgenden Proteste durch Uiguren richteten sich gegen die Behörden, die nach Meinung der Demonstranten nicht angemessen auf die Todesfälle reagiert hatten. Die Polizei ging mit Härte gegen die Demonstranten vor.
In den Folgemonaten nahmen die chinesischen Sicherheitskräfte tausende Menschen fest und brachten Dutzende vor Gericht. Die Verfahren entsprachen nicht den internationalen Standards für faire Prozesse: Die Beschuldigten konnten ihren Rechtsbeistand nicht selbst wählen und Menschenrechtsanwälte wurden unter Druck gesetzt, keine Fälle zu übernehmen. Ungeachtet der Kritik vollstreckten die chinesischen Behörden bereits neun Todesurteile.
"Die Hinrichtungen der letzten Monate folgten unmittelbar auf die Prozesse. Daher ist fraglich, ob das Oberste Gericht die Todesurteile sorgfältig geprüft hat, wie es das chinesische Gesetz vorsieht", sagt Roseann Rife, Leiterin des Asien-Pazifik-Programms von Amnesty International. "Wir fordern die chinesischen Behörden auf, sicherzustellen, dass die übrigen Beschuldigten faire Gerichtsverfahren erhalten, ihre Anwälte selbst wählen können und dass keine weiteren Todesurteile mehr ausgesprochen werden."