Haft ohne Kontakt zur Außenwelt
Haytham al-Maleh
© Amnesty
Der 78-jährige Menschenrechtsanwalt Haytham al-Maleh wird ohne Kontakt zur Außenwelt festgehalten, seit er am 14. Oktober in der syrischen Hauptstadt Damaskus von der Behörde für politische Sicherheit festgenommen wurde. Amnesty International ist der Auffassung, dass es sich bei ihm möglicherweise um einen gewaltlosen politischen Gefangenen handelt, der nur wegen der friedlichen Ausübung seiner Rechte auf Meinungs- und Vereinigungsfreiheit festgehalten wird. Haytham al-Maleh ist in Gefahr, gefoltert oder misshandelt zu werden.
Appell an
STAATSPRÄSIDENT
His Excellency Bashar al-Assad
Presidential Palace
Al-Rashid Street
Damascus
SYRIEN
(korrekte Anrede: Your Excellency)
Fax: (00 963) 11 332 3410
INNENMINISTER
His Excellency
Major Sa’id Mohammed Sammour
Minister of Interior
Ministry of Interior
'Abd al-Rahman Shahbandar Street
Damascus
SYRIEN
(korrekte Anrede: Your Excellency)
Fax: (00 963) 11 222 3428
Sende eine Kopie an
AUßENMINISTER
His Excellency Walid al-Mua’llim
Minister of Foreign Affairs
Ministry of Foreign Affairs
'Abu Rummaneh
al-Rashid Street
Damascus
SYRIEN
(korrekte Anrede: Your Excellency)
Fax: (00 963) 11 332 7620
BOTSCHAFT DER ARABISCHEN REPUBLIK SYRIEN
S.E. Herrn Hussein Omran
Rauchstr. 25
10787 Berlin
Fax: 030-5017 7311
E-Mail: info@syrianembassy.de
press@syrianembassy.de
secretary@syrianembassy.de
Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Arabisch, Englisch, Französisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 27. November 2009 keine Appelle mehr zu verschicken.
Amnesty fordert:
SCHREIBEN SIE BITTE FAXE ODER LUFTPOSTBRIEFE, IN DENEN SIE
-
Ihre Besorgnis darüber zum Ausdruck bringen, dass Haytham al-Maleh anscheinend ein gewaltloser politischer Gefangener ist, der nur wegen der friedlichen Ausübung seines Rechts auf freie Meinungsäußerung festgehalten wird;
-
die Behörden aufrufen, ihn unverzüglich und bedingungslos freizulassen, sollte dies der Fall sein;
-
die Behörden auffordern, zu gewährleisten, dass er nicht gefoltert oder anderweitig misshandelt wird, und sie daran erinnern, dass Syrien ein Vertragsstaat des UN-Übereinkommens gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe ist;
- an die Behörden appellieren, Haytham al-Maleh umgehend Zugang zu seiner Familie, einem Anwalt seiner Wahl, einer seiner Krankheit angemessenen Ernährung und jeder notwendigen medizinischen Versorgung zu gewähren.
Sachlage
Am 13. Oktober rief ein Mitarbeiter der Behörde für politische Sicherheit bei Haytham al-Maleh an und teilte ihm mit, dass er sich bei der Vertretung der Behörde in Damaskus melden solle. Haytham al-Maleh kam der Aufforderung nicht nach und wurde am nächsten Tag in seinem Büro festgenommen. Bisher haben sich die Behörden geweigert, seinen Aufenthaltsort bekannt zu geben, aber mehrere syrische MenschenrechtlerInnen vermuten, dass er in der Vertretung der Behörde für politische Sicherheit in Damaskus festgehalten wird.
Die syrischen Behörden haben bisher keine Angaben zum Grund seiner Verhaftung gemacht. Seine Festnahme hängt jedoch möglicherweise mit einem Telefoninterview zusammen, das er gegenüber dem in Europa ansässigen Satellitenfernsehsender Baradda TV gab, der zu den syrischen Behörden in Opposition steht. In diesem Interview vom September 2009 äußerte sich Haytham al-Maleh zu den Themen Menschenrechte und Demokratie in Syrien.
Haytham al-Maleh leidet an Diabetes und einer Überfunktion der Schilddrüse. Daher muss er regelmäßig Medikamente einnehmen, eine spezielle Diät einhalten und ärztliche Kontrolluntersuchungen wahrnehmen.
Haytham al-Maleh war bereits früher für seine Tätigkeit zum Schutz der Menschenrechte inhaftiert worden.
Hintergrundinformation
Die Rechte auf Meinungs- und Vereinigungsfreiheit sind in Syrien stark eingeschränkt. Dazu tragen auch die Notstandsgesetze bei, die seit 1964 in Kraft sind.
MenschenrechtsanwältInnen sehen sich häufig Behinderungen ihrer Arbeit und Drohungen gegenüber, insbesondere wenn sie politische Gefangene verteidigen. Einige von ihnen wurden lediglich auf Grund ihrer Menschenrechtsarbeit inhaftiert, während andere schikaniert und eingeschüchtert worden sind, unter anderem durch Reisebeschränkungen und Disziplinarmaßnahmen der syrischen Anwaltskammer, die für die Zulassung von RechtsanwältInnen zuständig ist.
Haytham al-Maleh saß bereits von 1980 bis 1986 wegen seiner Arbeit für das Komitee für Freiheit und Menschenrechte der syrischen Anwaltsvereinigung im Gefängnis. Früher leitete er die Menschenrechtsvereinigung "Human Rights Association in Syria" (HRAS), die mittlerweile verboten ist.
Aufgrund seines Engagements für die Menschenrechte ist Haytham al-Maleh häufig von den Behörden schikaniert und eingeschüchtert worden. Vor seiner Verhaftung verteidigte er Muhannad al-Hassani, einen Menschenrechtsanwalt und gewaltlosen politischen Gefangenen, dem ein Prozess wegen seiner rechtmäßigen Menschenrechtsarbeit bevorsteht.
2001 hatten etwa 40 MenschenrechtlerInnen und MenschenrechtsanwältInnen die HRAS gegründet. Am 10. Februar 2002 verweigerte das Ministerium für Arbeit und soziale Angelegenheiten der HRAS die Eintragung als offizielle Organisation, ohne allerdings, wie gesetzlich vorgeschrieben, einen Grund für die Ablehnung des Antrags zu nennen. Am 28. Juli 2002 focht die HRAS die Entscheidung des Ministeriums vor dem zuständigen Verwaltungsgericht (Majlis al-Dawla) an, die Klage ist allerdings noch anhängig.
Dennoch gehört die HRAS weiterhin zu den führenden Nichtregierungsorganisationen im Bereich Menschenrechte in Syrien. Die Mitglieder sind nach wie vor Schikanen und Einschüchterungen der Behörden ausgesetzt.