Syrer ohne Medikamente

Haytham al-Maleh

Haytham al-Maleh

Der gewaltlose politische Gefangene Haytham al-Maleh ist schwer krank, erhält aber seit dem 11. Februar keines der von ihm benötigten Medikamente.

Appell an

STAATSPRÄSIDENT
His Excellency Bashar al-Assad
Presidential Palace
al-Rashid Street
Damascus, SYRIEN
(korrekte Anrede: Your Excellency)
Fax: (00 963) 11 332 3410

INNENMINISTER
His Excellency Major Sa’id Mohammed Sammour
Ministry of Interior
'Abd al-Rahman Shahbandar Street
Damascus, SYRIEN
(korrekte Anrede: Your Excellency)
Fax: (00 963) 11 222 3428

Sende eine Kopie an

AUSSENMINISTER
His Excellency Walid al-Mu’allim
Ministry of Foreign Affairs
Abu Rummaneh al-Rashid Street
Damascus, SYRIEN
(korrekte Anrede: Your Excellency)
Fax: (00 963) 11 332 7620

BOTSCHAFT DER ARABISCHEN REPUBLIK SYRIEN
Frau Abir Jarf
Geschäftsträgerin a.i., Botschaftsrätin
Rauchstr. 25, 10787 Berlin
Fax: 030-5017 7311
E-Mail: info@syrianembassy.de
press@syrianembassy.de

secretary@syrianembassy.de

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Arabisch, Englisch, Französisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 9. April 2010 keine Appelle mehr zu verschicken.

Amnesty fordert:

SCHREIBEN SIE BITTE FAXE ODER LUFTPOSTBRIEFE

  • Fordern Sie die Behörden auf, Haytham al-Maleh unverzüglich und bedingungslos freizulassen, da er ein gewaltloser politischer Gefangener ist, der nur wegen der friedlichen Ausübung seines Rechts auf freie Meinungsäußerung festgehalten wird.

PLEASE WRITE IMMEDIATELY

  • Urging the authorities to release Haytham al-Maleh immediately and unconditionally, as he is a prisoner of conscience, detained solely for the peaceful exercise of his right to freedom of expression.

Sachlage

Seit dem 11. Februar ist es den Gefangenen im ’Adra-Gefängnis untersagt, Medikamente aus einer anderen Bezugsquelle als der Gefängnisapotheke zu beziehen. Haytham al-Maleh nimmt aber nur Medikamente, die ihm seine Familie bringt, da er überzeugt ist, dass die Medikamente der Gefängnisapotheke von schlechter Qualität sind.

Am 22. Februar wurde Haytham al-Maleh in Damaskus einem Militärrichter vorgeführt. In der öffentlichen Anhörung brachte man neue Anklagen wegen "Präsidentenbeleidigung" und "Verunglimpfung einer staatlichen Institution" gegen ihn vor. Die Anklagen beruhen auf Informationen, die ein Gefangener weitergegeben hat, der wegen einer gewöhnlichen Straftat einsitzt. Haytham al-Maleh zufolge bestanden die Informationen seines Mithäftlings aus "Lügen und Provokationen".

DiplomatInnen und zwei italienische RechtsanwältInnen, die der Verhandlung zur Beobachtung beiwohnen wollten, wurden nicht zugelassen. Die RechtsanwältInnen vertraten die Fédération Internationale de ligues des Droits de l’Homme (FIDH), eine NGO, deren Ziel es ist, den Schutz der Menschenrechte zu verbessern. Die Ehefrau von Haytham al-Maleh, die im Gerichtssaal anwesend war, durfte ihm weder die Hand geben noch mit ihm sprechen. Als er den Gerichtssaal verlassen sollte, unterbanden Sicherheitskräfte gewaltsam eine Umarmung mit seiner Frau.

Laut Angaben von Anwesenden war Haytham al-Maleh gesundheitlich so angegriffen, dass seine Stimme schwach war. Er war in der Woche vor der Verhandlung ohnmächtig geworden, weil er seine Medikamente nicht erhalten hatte. Am Tag nach der Anhörung ließ man die neuen Anklagepunkte im Zuge einer Amnestie des Präsidenten für Insassen, die wegen minderschwerer Vergehen in Haft waren, wieder fallen. Die gegen ihn erhobenen Anklagen vom 3. November wurden jedoch aufrecht erhalten.

Im ’Adra-Gefängnis herrschen schlechte Haftbedingungen. Haytham al-Maleh schläft auf einer Matratze auf dem Boden einer überfüllten Zelle. Er leidet an Diabetes und einer Überfunktion der Schilddrüse und hat seit dem 11. Februar keine Medikamente mehr erhalten, obwohl er für beide Erkrankungen regelmäßig Medikamente einnehmen muss. Sein Gesundheitszustand verschlechtert sich seither. Wer an Diabetes und einer Überfunktion der Schilddrüse leidet und keine Medikamente einnimmt, riskiert einen drastischen Gewichtsverlust, Koma bis hin zu Herz- und Nierenversagen.

Anders als andere ’Adra-Insassen wird Haytham al-Maleh gewöhnlich von einem Gefängnisbeamten begleitet, wenn er den Gefängnisarzt aufsucht.

Hintergrundinformation

Hintergrund

Haytham al-Maleh wurde am 3. November von einem Militärrichter wegen der "Verbreitung falscher Nachrichten", "Schwächung des Nationalgefühls" und "Beleidigung einer staatlichen Institution" unter Anklage gestellt. Die Anklage bezieht sich auf seine öffentlich geäußerte Kritik an Korruption und Menschenrechtsverletzungen durch syrische BehördenvertreterInnen. Darüber hatte Haytham al-Maleh unter anderem in einem Telefon-Interview mit dem in Europa ansässigen Satellitenfernsehsender Baradda TV gesprochen.

Die Gefängnisbehörden ermutigen oft Mitgefangene, die gewöhnlicher Straftaten angeklagt oder dafür verurteilt sind, ihnen über politische und gewaltlose politische Gefangene Bericht zu erstatten. Am 23. April 2008 verurteilte ein Militärgericht in Damaskus den gewaltlosen politischen Gefangenen Kamal al-Labwani zu weiteren drei Jahren Freiheitsentzug. Die Anklage lautete nach Paragraph 286 des syrischen Strafgesetzbuches auf "Verbreitung falscher oder übertriebener Nachrichten durch die Medien, welche die öffentliche Moral des Landes schädigen könnten". Das Strafmaß wurde zu der zwölfjährigen Haftstrafe addiert, die er bereits aufgrund seines Eintretens für friedliche Reformen in Syrien verbüßte. Das Urteil gründete sich auf die Denunzierung durch einen Mitinsassen seiner Zelle im ’Adra-Gefängnis, der behauptete, dass sich Kamal al-Labwani bei der Rückkehr von einer Anhörung in seinem vorherigen Verfahren abfällig über die Regierung geäußert habe. Kamal al-Labwani wies die Vorwürfe zurück und sagte, dass Gefangene, die aufgrund gewöhnlicher Straftaten einsäßen, mit den Gefängnisbehörden gemeinsame Sache machten. Die Behörden hätten hingegen seine Beschwerden, dass er bereits zwei Mal im Gefängnis angegriffen worden sei, ignoriert.

Ein weiterer gewaltloser politischer Gefangener, Walid al-Bunni, der eine 30-monatige Haftstrafe wegen Beteiligung an der "Damascus Declaration for Democratic National Change" (DDDNC) verbüßt, wurde am 4. Mai 2009 vor das Strafgericht in Damaskus gestellt. Die DDDNC ist ein Bündnis von verbotenen politischen Parteien, Menschenrechtsorganisationen sowie Personen, die sich für die Demokratie einsetzen und aus einem breiten politischen Spektrum kommen. Man warf ihm die "Verbreitung falscher Nachrichten" vor. Grundlage für die Anklage war die Aussage eines Mitgefangenen. Die neuen Anklagepunkte wurden am 17. Juni 2009 wieder fallengelassen und man sprach Walid al-Bunni schließlich frei.