Menschenrechtler angeklagt
Haytham al-Maleh
© Amnesty
Der gewaltlose politische Gefangene Haytham al-Maleh ist am 3. November von einem Militärrichter unter Anklage gestellt worden, weil er über die Situation der Menschenrechte in Syrien "falsche Informationen verbreitet" haben soll. Im Falle einer Verurteilung drohen ihm bis zu 15 Jahre Haft.
Appell an
STAATSPRÄSIDENT
His Excellency Bashar al-Assad
Presidential Palace
al-Rashid Street
Damascus
SYRIEN
(korrekte Anrede: Your Excellency)
Fax: (00 963) 11 332 3410
INNENMINISTER
His Excellency Major Sa’id Mohammed Sammour
Ministry of Interior
'Abd al-Rahman Shahbandar Street
Damascus
SYRIEN
(korrekte Anrede: Your Excellency)
Fax: (00 963) 11 222 3428
Sende eine Kopie an
AUSSENMINISTER
His Excellency Walid al-Mu’allim
Ministry of Foreign Affairs
Abu Rummaneh
al-Rashid Street
Damascus
SYRIEN
(korrekte Anrede: Your Excellency)
Fax: (00 963) 11 332 7620
BOTSCHAFT DER ARABISCHEN REPUBLIK SYRIEN
S.E. Herrn Hussein Omran
Rauchstr. 25
10787 Berlin
Fax: 030-5017 7311
E-Mail: info@syrianembassy.de oder press@syrianembassy.de oder secretary@syrianembassy.de
Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Arabisch, Englisch, Französisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 17. Dezember 2009 keine Appelle mehr zu verschicken.
Amnesty fordert:
SCHREIBEN SIE BITTE FAXE ODER LUFTPOSTBRIEFE
- Rufen Sie die Behörden auf, Haytham al-Maleh unverzüglich und bedingungslos freizulassen und die Anklage fallen zu lassen, da er ein gewaltloser politischer Gefangener ist, der nur wegen der friedlichen Ausübung seines Rechts auf freie Meinungsäußerung festgehalten wird.
Sachlage
Zu den Anklagepunkten gegen Haytham al-Maleh gehören auch "Schwächung des nationalen Empfindens" und "Beleidigung einer staatlichen Institution". Die Anklage bezieht sich auf seine öffentlich geäußerte Kritik an Korruption und Menschenrechtsverletzungen durch syrische BehördenvertreterInnen. Darüber hatte Haytham al-Maleh unter anderem in einem Telefon-Interview mit dem in Europa ansässigen Satellitenfernsehsender Baradda TV gesprochen.
Am 14. Oktober hatten Angehörige des Staatssicherheitsdienstes Haytham al-Maleh festgenommen und unter Geheimhaltung in einer Hafteinrichtung im Stadtteil Kafr Sousa in der Hauptstadt Damaskus festgehalten. Zur Zeit befindet er sich im ’Adra-Gefängnis in Damaskus und wartet auf seinen Prozess vor einem Militärtribunal. Die Vorgehensweise dieses Gerichts entspricht bei Weitem nicht den internationalen Standards für faire Gerichtsverfahren.
Soweit Amnesty International bekannt ist, erhält Haytham al-Maleh die Medikamente, auf die er wegen seiner Diabetes-Erkrankung und einer Überfunktion der Schilddrüse angewiesen ist, und darf Besuch von seiner Familie erhalten.
Hintergrundinformation
Auf Grund seines Engagements für die Menschenrechte ist Haytham al-Maleh wiederholt Schikanen von Seiten der syrischen Sicherheitsbehörden ausgesetzt gewesen. Von 1980 bis 1986 saß er wegen seiner Arbeit für das Komitee für Freiheit und Menschenrechte der syrischen Anwaltsvereinigung im Gefängnis. Seit 2004 darf er das Land nicht verlassen. Früher leitete er die Menschenrechtsvereinigung "Human Rights Association in Syria" (HRAS). Sie wurde 2001 von etwa 40 MenschenrechtlerInnen und MenschenrechtsanwältInnen gegründet. Das Ministerium für Arbeit und soziale Angelegenheiten verweigert der HRAS jedoch ohne Angabe von Gründen die Eintragung als offizielle Organisation. Am 28. Juli 2002 focht die HRAS die Entscheidung des Ministeriums vor dem Verwaltungsgericht (Majlis al-Dawla) an, seither ist die Klage dort anhängig. Somit arbeitet die HRAS nach wie vor in einer rechtlichen Grauzone; ihre Mitglieder sind häufig Schikanen und Einschüchterungen der Behörden ausgesetzt.
Amnesty International hat Zweifel daran, dass Prozesse vor dem Militärtribunal den internationalen Standards für faire Gerichtsverfahren entsprechen. Das Gericht agiert weder unabhängig noch unparteiisch und missachtet das Prinzip der Unschuldsvermutung. Vielmehr scheint in vielen Fällen die Schuld der Angeklagten schon vorausgesetzt zu werden. Auch das Recht der Angeklagten, am Prozess teilnehmen und sich entweder selbst verteidigen oder dafür eine Rechtsvertretung in Anspruch nehmen zu dürfen, wird oft nicht respektiert.