Drohende Haft für Menschenrechtler

Haytham al-Maleh

Haytham al-Maleh

Der 78-jährige Haytham al-Maleh muss am 25. Oktober vor Gericht erscheinen. Sollte es zu einem Prozess kommen und er verurteilt werden, droht ihm eine Haftstrafe von bis zu 15 Jahren. Der Menschenrechtsanwalt hatte sich über Menschenrechtsverletzungen und Korruption in Syrien geäußert.

Appell an

STAATSPRÄSIDENT
His Excellency Bashar al-Assad
Presidential Palace
al-Rashid Street
Damascus
SYRIEN
(korrekte Anrede: Your Excellency)
Fax: (00 963) 11 332 3410

INNENMINISTER
His Excellency Major Sa’id Mohammed Sammour
Ministry of Interior
'Abd al-Rahman Shahbandar Street
Damascus
SYRIEN
(korrekte Anrede: Your Excellency)
Fax: (00 963) 11 222 3428

Sende eine Kopie an

AUSSENMINISTER
His Excellency Walid al-Mu’allim
Ministry of Foreign Affairs
Abu Rummaneh
al-Rashid Street
Damascus
SYRIEN
(korrekte Anrede: Your Excellency)
Fax: (00 963) 11 332 7620

BOTSCHAFT DER ARABISCHEN REPUBLIK SYRIEN
S.E. Herrn Hussein Omran
Rauchstr. 25
10787 Berlin
Fax: 030-5017 7311
E-Mail: info@syrianembassy.de
press@syrianembassy.de secretary@syrianembassy.de

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Arabisch, Englisch, Französisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 3. Dezember 2009 keine Appelle mehr zu verschicken.

Amnesty fordert:

SCHREIBEN SIE BITTE FAXE ODER LUFTPOSTBRIEFE:

  • Rufen Sie die Behörden auf, Haytham al-Maleh unverzüglich und bedingungslos freizulassen, da er ein gewaltloser politischer Gefangener ist, der nur wegen der friedlichen Ausübung seines Rechts auf freie Meinungsäußerung festgehalten wird.

  • Fordern Sie die Behörden auf, zu gewährleisten, dass er nicht gefoltert oder anderweitig misshandelt wird und Zugang zu jeder notwendigen medizinischen Versorgung erhält.

  • Appellieren Sie an die Behörden, ihm regelmäßige Besuche seiner Familie zu gestatten.

Sachlage

Haytham al-Maleh werden "Beleidigung des Präsidenten", "Beleidigung der Justiz", "Verbreitung falscher Informationen zur Schwächung der nationalen Moral" und "Schwächung des nationalen Empfindens" vorgeworfen. Die Anklagepunkte beziehen sich auf ein Interview, das er im September dem in Europa ansässigen Satellitenfernsehsender Baradda TV gab, sowie auf mehrere Artikel und Berichte über Regierungskorruption und Menschenrechtsverletzungen in Syrien, die er im Laufe der letzten drei Jahre veröffentlicht hat.

Zur Zeit befindet er sich im ’Adra-Gefängnis in der Hauptstadt Damaskus. Die Haft in einem regulären Gefängnis erleichtert ihm den Zugang zu den Medikamenten, auf die er wegen seiner Diabetes-Erkrankung und einer Überfunktion der Schilddrüse angewiesen ist. Vorher war Haytham al-Maleh in einem Haftzentrum des Staatssicherheitsdienstes festgehalten worden, wo Gefangenen üblicherweise jeder Kontakt zur Außenwelt verwehrt wird.

Haytham al-Maleh war am 14. Oktober vom Staatssicherheitsdienst festgenommen worden und befand sich anschließend in geheimer Haft in einer Hafteinrichtung im Stadtteil Kafr Sousa in Damaskus. Am 19. Oktober verlegte man ihn in eine Außenstelle der Militärpolizei im Stadtteil Qaboun, und einen Tag später brachte man ihn vor den Militärgeneralstaatsanwalt, der die Anklage verlas. Am 25. Oktober wird Haytham al-Maleh einem Richter vorgeführt werden, der dann entscheidet, ob es zu einer Anklageerhebung kommt oder nicht. Sollte ein Prozess angestrengt und Haytham al-Maleh verurteilt werden, drohen ihm zwischen drei und 15 Jahre Haft.

Haytham al-Maleh saß bereits von 1980 bis 1986 wegen seiner Arbeit für das "Komitee für Freiheit und Menschenrechte" der syrischen Anwaltsvereinigung im Gefängnis. Seit 2004 haben die Behörden ein Ausreiseverbot gegen ihn verhängt. Früher leitete er die Menschenrechtsvereinigung "Human Rights Association in Syria" (HRAS), die mittlerweile verboten ist.

Hintergrundinformation

Hintergrund

In dem fraglichen Interview mit Barrada TV sprach Haytham al-Maleh über die Inhaftierung anderer Menschenrechtler, unter anderem über den aktuellen Fall des gewaltlosen politischen Gefangenen Muhannad al-Hassani, der wegen seiner friedlichen und rechtmäßigen Arbeit als Anwalt politischer Gefangener vor Gericht steht. Im Rahmen seiner Arbeit nahm Muhannad al-Hassani als Beobachter an zahlreichen Verfahren gegen politische Gefangene teil, hauptsächlich vor dem Obersten Staatssicherheitsgericht (SSSC). Prozesse vor diesem Gericht entsprechen bei Weitem nicht den international anerkannten Standards für ein faires Verfahren. Haytham al-Maleh war einer von Muhannad al-Hassanis Verteidigern.

Haytham al-Maleh sagte in dem Interview auch, dass die syrischen Behörden sich "trotz der enormen Ressourcen in Form von Armee, Geheimdienst, Polizei, Waffen und allen Mitteln der Unterdrückung, die ihnen zur Verfügung stehen, hinter Gesetzen verstecken, die keinerlei logische oder rechtliche Grundlage haben."

Weiter führte er aus, dass syrische Sicherheitskräfte "Verbrechen begehen können und straffrei bleiben". Er kritisierte die "Notstandsgesetze", die seit 1964 in Kraft sind und zur Einschränkung der Meinungs- und Vereinigungsfreiheit benutzt werden. Außerdem äußerte sich Haytham al-Maleh zu Korruption in der Regierung und zu der größer werdenden Schere zwischen Arm und Reich in Syrien.