Journalist vor Sondergericht
Amnesty International wurde von Quellen im Jemen darüber informiert, dass der Journalist Muhammad al-Maqalih am 1. Februar 2010 einem Staatsanwalt des Sonderstrafgerichts vorgeführt wurde. Dieses Gericht befasst sich mit Vergehen gegen die Staatssicherheit. Er wird auch danach ohne Kontakt zur Außenwelt festgehalten und läuft Gefahr, gefoltert oder anderweitig misshandelt zu werden.
Appell an
INNENMINISTER
His Excellency Mutaher Rashad al-Masri
Ministry of Interior, Sana’a, JEMEN
(korrekte Anrede: Your Excellency)
Fax: (00 967) 1 332 511 oder
(00 967) 1 514 532 oder (00 967) 1 331 899
E-Mail: moi@yemen.net.ye
STAATSPRÄSIDENT
His Excellency ´Ali ´Abdullah Saleh
Office of the President of the Republic of Yemen, Sana'a, JEMEN
(korrekte Anrede: Your Excellency)
Fax: (00 967) 127 4147
Sende eine Kopie an
MINISTERIN FÜR MENSCHENRECHTE
Her Excellency Dr. Houda 'Ali 'Abdullatif al-Baan
Ministry for Human Rights, Sana’a, JEMEN
(korrekte Anrede: Your Excellency)
Fax: (00 967) 1 444 838 oder
(00 967) 1 419 555 oder (00 967) 1 419 700
E-Mail: mshr@y.net.ye
BOTSCHAFT DER REPUBLIK JEMEN
S.E. Herrn Prof. Dr. Mohammed L. Al-Eryani
Budapester Str. 37, 10787 Berlin
Fax: 030-8973 0562
E-Mail: info@botschaft-jemen.de
Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Arabisch, Englisch, Französisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 16. März 2010 keine Appelle mehr zu verschicken.
Amnesty fordert:
SCHREIBEN SIE BITTE FAXE, E-MAILS ODER LUFTPOSTBRIEFE
-
Appellieren Sie an die Behörden, sicherzustellen, dass Muhammad al-Maqalih vor Folter und anderen Misshandlungen geschützt wird, und dass er unverzüglich regelmäßigen Zugang zu einem Rechtsbeistand seiner Wahl, seiner Familie und jeglicher benötigter medizinischer Versorgung erhält;
- Weisen Sie darauf hin, dass er ein gewaltloser politischer Gefangener ist, falls er sich nur aufgrund seiner Kritik an der Regierung in Haft befindet. In diesem Fall muss er unverzüglich und bedingungslos freigelassen werden.
Sachlage
Muhammad al-Maqalih durfte sich für sein Erscheinen vor dem Staatsanwalt in der jemenitischen Hauptstadt Sana’a weder einen Rechtsbeistand nehmen, noch ist bekannt, welche Anklagepunkte erhoben werden und wann das Gerichtsverfahren stattfinden soll. Der Staatsanwalt des Sonderstrafgerichts hat Berichten zufolge andere JournalistInnen darüber informiert, dass Muhammad al-Maqalih vernommen wurde und für eine Gerichtsverhandlung vor das Sonderstrafgericht gebracht werde. Nach seinem Erscheinen vor dem Staatsanwalt wurde er offenbar ins Gefängnis zurückgebracht, wo er weiterhin ohne Kontakt zur Außenwelt in Haft gehalten wird.
Muhammad al-Maqalih ist Mitglied der Jemenitischen Sozialistischen Partei und der ehemalige Herausgeber ihrer Web-site. Grund für seine Festnahme sind allem Anschein nach seine kritischen Äußerungen über das Vorgehen der Regie-rung bei Zusammenstößen zwischen der Armee und AnhängerInnen des schiitischen Geistlichen Hussein al-Houthi in Sa’da. MenschenrechtsaktivistInnen im Jemen vermuten, dass seine Festnahme vor allem mit seiner Kritik an der Tötung von Zivilpersonen durch die Armee in Sa’da zusammen hängt, die auf der Website der Jemenitischen Sozialistischen Partei veröffentlicht wurde. Amnesty International ist der Ansicht, dass Muhammad al-Maqalih ein gewaltloser politischer Gefangener sein könnte, der nur deshalb festgehalten wird, weil er friedlich von seinem Recht auf freie Mei-nungsäußerung Gebrauch gemacht hat. Wenn dies der Fall ist, fordert Amnesty International seine sofortige und bedingungslose Freilassung.
Muhammad al-Maqalih wurde am 17. September 2009 offenbar von Angehörigen der Sicherheitskräfte auf offener Straße in Sana’a entführt. AugenzeugInnen berichteten, er sei von mehreren Männern in Zivil mitgenommen worden, die in einem weißen Kleinbus mit verdecktem Nummernschild vorgefahren seien. Seit seiner Festnahme hat die Familie von Muhammad al-Maqalih aus Protest mehrere Sitzstreiks durchgeführt. Ihre Aktionen fanden vor Regierungsgebäuden statt und wurden von JournalistInnen und der Öffentlichkeit unterstützt.
Hintergrundinformation
Im Jemen sind RegierungskritikerInnen häufig in Gefahr, festgenommen und inhaftiert zu werden, besonders in politischen Krisenzeiten.
Das Sonderstrafgericht wurde 1999 eingerichtet, um Hiraba-Verbrechen zu ahnden (ein Begriff der Schariah für Verge-hen wie Besetzung öffentlichen Grund und Bodens, Diebstahl von Transportmitteln und Ungehorsam gegenüber der Obrigkeit). Im Jahr 2004 weitete die Regierung das Mandat dieses Gerichts aus und wies ihm die Kompetenz zu, Personen aufgrund von vage formulierten Straftatbeständen gegen die Staatssicherheit vor Gericht zu stellen. Das Gericht wendet die reguläre Strafprozessordnung an, die Gerichtsverfahren entsprechen jedoch Berichten zufolge meist nicht den internationalen Standards für ein faires Gerichtsverfahren.
StrafverteidigerInnen bemängeln ganz besonders, dass die RichterInnen des dieses Gerichts nicht unparteiisch sind und sie ihnen keine Möglichkeit einer wirksamen Verteidigung geben. Ihren Aussagen zufolge werden sie durch eingeschränkten Zugang zu den Akten ihrer MandantInnen daran gehindert, eine Verteidigung zu erarbeiten; wenn von StrafverteidigerInnen auf Verfahrensfehler hinweisen, werden die-se routinemäßig ignoriert.
In der Provinz Sa’da, die größtenteils von Angehörigen der schiitischen Minderheit der Zaiditen bewohnt wird, kam es in den vergangenen Jahren immer wieder zu länger andauernden Konflikten. Es gab zahlreiche bewaffnete Auseinandersetzungen zwischen Sicherheitskräften und AnhängerInnen des im Jahr 2004 getöteten schiitischen Geistlichen und Zaiditen Hussein al-Houthi. Die jüngste Welle der Gewalt begann Mitte August 2009, als über die Provinz praktisch der Ausnahmezustand verhängt wurde und Sicherheitskräfte der Regierung eine Reihe eskalierender Angriffe durchführten, in denen sie unter anderem Dörfer und Städte bombardierten – offenbar, um AnhängerInnen von Hussein al-Houthi zu töten.
Das humanitäre Völkerrecht verbietet ausdrücklich Angriffe auf Zivilpersonen sowie willkürliche und unverhältnismäßige Angriffe aller Art. Die jemenitische Regierung und die bewaffneten Houthi-AnhängerInnen sind dazu verpflichtet, das humanitäre Völkerrecht zu respektieren und müssen sicherstellen, dass keine der Konfliktparteien solch rechtswidrige Angriffe vornimmt.
Amnesty International hat die jemenitischen Behörden aufgefordert, unverzüglich eine umfassende Untersuchung aller Vorwürfe über schwere Verstöße durch Sicherheitskräfte einzuleiten. Dazu gehört auch der mutmaßliche Bombenangriff vom 16. September 2009 auf das Dorf Adi in der Region Harf Sufyan. Bei diesem Angriff in der Provinz Amran nahe Sa’da sollen 80 Zivilpersonen ums Leben gekommen sein.
Weitere Informationen finden Sie auf Englisch in der Presseinformation Yemen: Security and human rights vom 25. Januar 2010 unter: http://www.amnesty.org/en/library/info/MDE31/004/2010/en.