neues Verfahren gegen Menschenrechtler
Mohammed Saleh al-Bajady
© privat
Der gewaltlose politische Gefangene Mohammed Saleh al-Bajady steht derzeit in einem Wiederaufnahmeverfahren wegen derselben Anklagen vor Gericht, die 2012 zu seiner vierjährigen Haftstrafe geführt hatten. Die vier Jahre Haft hätte er in wenigen Monaten verbüßt, nun könnte das Wiederaufnahmeverfahren zu einer härteren Strafe führen und seine Freilassung verhindern.
Appell an
KÖNIG
King Abdullah Bin Abdul Aziz Al Saud
The Custodian of the two Holy Mosques
Office of His Majesty the King
Royal Court, Riyadh, SAUDI-ARABIEN
(Anrede: Your Majesty / Majestät)
Fax: (00 966) 11 403 3125
(über das Innenministerium)
INNENMINISTER
His Royal Highness
Prince Mohammed bin Naif bin Abdul Aziz Al Saud
Ministry of the Interior, P.O. Box 2933, Airport Road Riyadh 11134, SAUDI-ARABIEN
(Anrede: Your Excellency / Exzellenz)
Fax: (00 966) 11 403 3125
Sende eine Kopie an
JUSTIZMINISTER
His Excellency
Sheikh Dr Mohammed bin Abdulkareem Al-Issa
Ministry of Justice, University Street
Riyadh 11137, SAUDI-ARABIEN
Fax: (00 966) 11 401 1741 oder
(00 966) 11 402 0311
BOTSCHAFT DES KÖNIGREICHS SAUDI-ARABIEN
S. E. Herrn
Prof. Dr. med Ossama Abdulmajed Ali Shobokshi
Tiergartenstr. 33-34
10785 Berlin
Fax: 030-8892 5179
Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Arabisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 1. Januar 2015 keine Appelle mehr zu verschicken.
Amnesty fordert:
FAXE ODER LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN
-
Ich fordere Sie dringend auf, die Verurteilung von Mohammed Saleh al-Bajady aufzuheben, alle Anklagen gegen ihn fallenzulassen und ihn sofort und bedingungslos freizulassen, da er ein gewaltloser politischer Gefangener ist, der sich nur wegen der Wahrnehmung seiner Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit in Haft befindet.
- Sorgen Sie bitte dafür, dass er weder gefoltert noch in anderer Weise misshandelt wird, und gewähren Sie ihm umgehend regelmäßigen Zugang zu seiner Familie, einem Rechtsbeistand seiner Wahl und der erforderlichen medizinischen Versorgung.
PLEASE WRITE IMMEDIATELY
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Calling on the authorities to ensure that Mohammed Saleh al-Bajadi's conviction is quashed, all charges against him are dropped and he is released immediately and unconditionally, as he is a prisoner of conscience held solely for exercising his right to freedom of expression, association and peaceful assembly.
- Urging them to ensure he is protected from torture and other ill-treatment, given immediate and regular access to his family and lawyer of his choice and any medical attention he may require.
Sachlage
Mohammed Saleh al-Bajady, ein Mitbegründer der saudi-arabischen Organisation für bürgerliche und politische Rechte ACPRA, wurde am 23. Oktober dem Sonderstrafgericht (SCC) von Riad vorgeführt, wo ein Wiederaufnahmeverfahren gegen ihn eingeleitet wurde. Man erhob dieselben Anklagen gegen ihn, auf deren Grundlage er sich bereits im Gefängnis befindet und vier Jahre Haft verbüßen muss. Die Anklagen lauten auf Beteiligung an der Gründung einer nicht genehmigten Organisation, Schädigung des Ansehens des Staates mittels der Medien, Anstiftung von Familienangehörigen politischer Gefangener zu Protesten und Sitzblockaden, Anzweifeln der Unabhängigkeit der Justiz und Besitz von verbotenen Büchern.
Mohammed Saleh al-Bajady steht damit wenige Monate vor seiner zu erwartenden Haftentlassung nach vier Jahren Gefängnis erneut vor Gericht. Er war in einem geheimen Verfahren vor dem SCC am 10. April 2012 zu vier Jahren Haft und einem fünfjährigen Reiseverbot verurteilt worden. Seit seiner Festnahme am 21. März 2011 verweigert man ihm den Zugang zu einem Rechtsbeistand.
Die Berufungsinstanz des SCC hat das Urteil der ersten Instanz des Gerichts zurückgewiesen, ohne jedoch Mohammed Saleh al-Bajady oder seinen Rechtsbeistand darüber in Kenntnis zu setzen. Der Fall wurde an dasselbe Gericht zur Wiederaufnahme zurückverwiesen. Mohammed Saleh al-Bajady erfuhr erst von diesem Wiederaufnahmeverfahren, als er im August 2013 zur ersten Anhörung vor Gericht erscheinen sollte. Er weigerte sich jedoch, an der Anhörung teilzunehmen, weil sein Anwalt nicht anwesend sein durfte. Dieser durfte erst im Oktober 2014, über ein Jahr später, an der Verhandlung teilnehmen. Die Öffentlichkeit hat keinen Zugang zu dem Verfahren.
Hintergrundinformation
Mohammed Saleh al-Bajady befindet sich im Gefängnis al-Ha’ir in Riad. Dort ist er mehrmals aus Protest gegen seine Inhaftierung und seine Behandlung in Haft in einen Hungerstreik getreten. Infolgedessen hat sich sein Gesundheitszustand erheblich verschlechtert. Der 36-jährige Geschäftsmann ist Vater von zwei Kindern. Er ist Mitbegründer der saudi-arabischen Organisation für bürgerliche und politische Rechte ACPRA. ACPRA wurde 2009 gegründet. Vor ihrer Auflösung durch die Behörden berichtete die Organisation über Menschenrechtsverletzungen und unterstützte Familien von Personen, die ohne Anklage oder Gerichtsverfahren inhaftiert waren, wenn sie vor dem Beschwerdegericht gerichtlich gegen das Innenministerium vorgehen wollten – ein Verwaltungsgericht, das für Beschwerden gegen den Staat Saudi-Arabien und seine Behörden zuständig ist.
Mohammed Saleh al-Bajady wurde am Nachmittag des 21. März 2011 in Burayda in der Provinz Qasim festgenommen. Er hatte einen Tag zuvor an einer Protestveranstaltung von Angehörigen von Häftlingen vor dem Innenministerium teilgenommen. Uniformierte Sicherheitskräfte brachten ihn zusammen mit vermummten Männern in Zivilkleidung, bei denen es sich möglicherweise um Mitarbeiter des dem Innenministerium unterstellten Geheimdienstes handelte, zu seinem Haus. Dort konfiszierten diese laut örtlichen Quellen Bücher, Dokumente und Laptops. Dann brachten die Sicherheitskräfte Mohammed Saleh al-Bajady zu seinem Büro, wo sie Berichten zufolge weitere Bücher und Dokumente sowie Computer sicherstellten; zudem machten sie während der Durchsuchungen Filmaufnahmen vom Inneren seines Hauses und der Büroräume.
Am 6. August 2013 wurde er ohne eine Erklärung oder vorherige Ankündigung aus dem al-Ha’ir-Gefängnis entlassen. Man wollte ihm erlauben, zum Fest des Fastenbrechens (zum Abschluss des Fastenmonats Ramadan) die Woche mit seiner Familie zu verbringen. Nach einer Woche wurde er ohne weitere Erklärung wieder in Haft genommen. Kurz darauf erfuhr er, dass das Berufungsgericht seinen Fall zurück an die erste Instanz des SCC verwiesen hatte und ihm ein Wiederaufnahmeverfahren drohte.
Mohammed Saleh al-Bajady war fast zehn Monate lang ohne Kontakt zur Außenwelt inhaftiert. Die meiste Zeit verbrachte er in Einzelhaft. Er trat aus Protest gegen seine Inhaftierung mehrfach in einen Hungerstreik und wurde sieben Monate lang intravenös zwangsernährt, obwohl er dies ablehnte und über Magenschmerzen klagte. Zudem hat er keine angemessene medizinische Versorgung erhalten.
Mohammed Saleh al-Bajady war zuvor am 4. September 2007 festgenommen worden – offenbar in Zusammenhang mit seinem menschenrechtlichen Engagement. Später kam er jedoch wieder frei. Mohammed Saleh al-Bajady hat Menschenrechtsverletzungen in saudi-arabischen Gefängnissen und anderen Hafteinrichtungen aufgedeckt. Im Dezember 2010 berichtete er beispielsweise über die Folterung und außergerichtliche Hinrichtung eines jemenitischen Mannes in der Haftanstalt Tarafiyah im Zentrum von Qasim.
Die Rechtsbeistände von Mohammed Saleh al-Bajady hatten während seiner gesamten Zeit in Haft, die er größtenteils im Gefängnis al-Ha’ir in Riad verbrachte, keinen Zugang zu ihm. Man erklärte ihnen, dass ihr Recht, ihren Mandanten zu verteidigen, vom Gericht nicht anerkannt werde. So durften sie den Verhandlungen zum Fall von Mohammed Saleh al-Bajady, die im August 2011 begannen, nicht beiwohnen, obwohl sie stundenlang vor dem Gericht warteten. Berichten zufolge waren bei der Gerichtsverhandlung, in der Mohammed Saleh al-Bajady verurteilt wurde, sowohl uniformierte Soldaten als auch ein Vertreter der staatlichen Menschenrechtskommission anwesend. Seine Familie und seine Rechtsbeistände waren jedoch nicht über die bevorstehende Verhandlung in Kenntnis gesetzt worden.
Obwohl weder die Anklageschrift noch das Urteil veröffentlicht wurden, belegen durchgesickerte Briefe in seiner Handschrift, dass Mohammed Saleh al-Bajady am 10. April 2012 vom Sonderstrafgericht in Riad, das sich mit terrorismus- und sicherheitsbezogenen Fällen befasst, zu vier Jahren Haft und einem anschließenden fünfjährigen Reiseverbot verurteilt wurde. Das Gericht erklärte ihn wegen Beteiligung an der Gründung einer Menschenrechtsorganisation, Schädigung des Ansehens des Staates mittels der Medien, Anstiftung von Familienangehörigen politischer Gefangener zu Protesten und Sitzblockaden, Anzweifeln der Unabhängigkeit der Justiz und Besitz von verbotenen Büchern für schuldig.