Menschenrechtler wieder frei
Mohammed Saleh al-Bajady
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Der Menschenrechtler Mohammed Saleh al-Bajady kam am 7. April aus einem Rehabilitationszentrum frei, in dem er vier Monate festgehalten wurde, nachdem er im November 2015 aus dem Gefängnis entlassen worden war. Das gegen ihn verhängte Reiseverbot bleibt bis 2020 bestehen.
Sachlage
Mohammed Saleh al-Bajady, ein Mitbegründer der saudi-arabischen Organisation für bürgerliche und politische Rechte (ACPRA), wurde am 29. November 2015 aus dem im Gefängnis al-Ha’ir in Riad entlassen, nachdem er vier Jahre Haft verbüßt hatte. Die darauf folgenden vier Monate musste er in einem Rehabilitationszentrum verbringen, das für "Terrorist_innen" und diejenigen, die "abweichende Überzeugungen" vertreten, vorgesehen ist. Am 7. April wurde Mohammed Saleh al-Bajady aus dem Zentrum freigelassen.
Obwohl weder die Anklageschrift noch das Urteil veröffentlicht wurden, belegen durchgesickerte Briefe in seiner Handschrift, dass Mohammed Saleh al-Bajady am 10. April 2012 vom SCC, das sich mit terrorismus- und sicherheitsbezogenen Fällen befasst, zu vier Jahren Haft und einem anschließenden fünfjährigen Reiseverbot verurteilt wurde. Das Gericht erklärte ihn wegen Beteiligung an der Gründung einer Menschenrechtsorganisation, Schädigung des Ansehens des Staates mittels der Medien, Anstiftung von Familienangehörigen politischer Gefangener zu Protesten und Sitzblockaden, Anzweifeln der Unabhängigkeit der Justiz und Besitz von verbotenen Büchern für schuldig.
Mohammed Saleh al-Bajady wurde am 21. März 2011 festgenommen. Er hatte einen Tag zuvor an einer Protestveranstaltung von Angehörigen von Häftlingen vor dem Innenministerium teilgenommen. Die Rechtsbeistände von Mohammed Saleh al-Bajady hatten während seiner gesamten Zeit in Haft, die er größtenteils im Gefängnis al-Ha’ir in Riad verbrachte, keinen Zugang zu ihm. Sie durften den Verhandlungen zum Fall von Mohammed Saleh al-Bajady, die im August 2011 begannen, nicht beiwohnen, obwohl sie stundenlang vor dem Gericht warteten. Berichten zufolge waren bei der Gerichtsverhandlung, in der Mohammed Saleh al-Bajady verurteilt wurde, sowohl uniformierte Soldaten als auch ein Vertreter der staatlichen Menschenrechtskommission anwesend. Seine Familie und seine Rechtsbeistände waren jedoch nicht über die bevorstehende Verhandlung in Kenntnis gesetzt worden.
Mohammed Saleh al-Bajady war fast zehn Monate lang ohne Kontakt zur Außenwelt inhaftiert. Die meiste Zeit verbrachte er in Einzelhaft. Er trat aus Protest gegen seine Inhaftierung mehrfach in einen Hungerstreik und wurde sieben Monate lang intravenös zwangsernährt, obwohl er dies ablehnte und über Magenschmerzen klagte. Zudem hat er keine angemessene medizinische Versorgung erhalten.
Am 23. Oktober 2014 wurde Mohammed Saleh al-Bajady dem Sonderstrafgericht (SCC) von Riad vorgeführt, wo ein Wiederaufnahmeverfahren gegen ihn eingeleitet wurde. Die Berufungsinstanz des SCC hatte das Urteil der ersten Instanz des Gerichts zurückgewiesen, ohne jedoch Mohammed Saleh al-Bajady oder seinen Rechtsbeistand darüber in Kenntnis zu setzen. Der Fall wurde an dasselbe Gericht zur Wiederaufnahme zurückverwiesen. Mohammed Saleh al-Bajady erfuhr erst von diesem Wiederaufnahmeverfahren, als er im August 2013 zur ersten Anhörung vor Gericht erscheinen sollte. Er weigerte sich jedoch, an der Anhörung teilzunehmen, weil sein Anwalt nicht anwesend sein durfte. Dieser durfte erst im Oktober 2014, über ein Jahr später, an der Verhandlung teilnehmen. Die Öffentlichkeit hat keinen Zugang zu dem Verfahren.
Weitere Aktionen des Eilaktionsnetzes sind nicht erforderlich. Vielen Dank allen, die sich für Mohammed Saleh al-Bajady eingesetzt haben.