Erneut in Haft

Mohammed Saleh al-Bajady

Mohammed Saleh al-Bajady

Der gewaltlose politische Gefangene Mohammed Saleh al-Bajady ist acht Tage nach seiner Freilassung wieder festgenommen worden. Er soll sich erneut im Hungerstreik befinden. Amnesty International befürchtet angesichts seiner Misshandlung während eines früheren Hungerstreiks, dass ihm erneut eine solche Behandlung droht.

Appell an

KÖNIG
King Abdullah Bin Abdul Aziz Al Saud
The Custodian of the two Holy Mosques
Office of His Majesty the King
Royal Court, Riyadh, SAUDI-ARABIEN
(Anrede: Your Majesty / Majestät)
Fax: (00 966) 11 403 3125
(über das Innenministerium)

INNENMINISTER
His Royal Highness
Prince Mohammed bin Naif bin Abdul Aziz Al Saud
Ministry of the Interior, P.O. Box 2933, Airport Road Riyadh 11134 , SAUDI-ARABIEN
(Anrede: Your Royal Highness / Königliche Hoheit)
Fax: (00 966) 11 403 3125

Sende eine Kopie an

JUSTIZMINISTER
His Excellency
Shaikh Dr Mohammed bin Abdulkareem Al-Issa
Ministry of Justice, University Street
Riyadh 11137, SAUDI-ARABIEN
Fax: (00 966) 11 401 1741 oder
(00 966) 11 402 0311

BOTSCHAFT DES KÖNIGREICHS SAUDI-ARABIEN
S.E. Herrn
Prof. Dr. med Ossama Abdulmajed Ali Shobokshi
Tiergartenstr. 33-34
10785 Berlin
Fax: 030-8892 5179 oder 030-8892 5176
E-Mail: deemb@mofa.gov.sa

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Arabisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 25. Oktober 2013 keine Appelle mehr zu verschicken.

Amnesty fordert:

FAXE ODER LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN

  • Ich fordere Sie dringend auf, die Verurteilung von Mohammed Saleh al-Bajady aufzuheben und ihn sofort und bedingungslos freizulassen, da er ein gewaltloser politischer Gefangener ist, der sich nur wegen der Wahrnehmung seiner Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit in Haft befindet.

  • Sorgen Sie bitte dafür, dass er weder gefoltert noch in anderer Weise misshandelt wird, und gewähren Sie ihm umgehend regelmäßigen Zugang zu seiner Familie, einem Rechtsbeistand seiner Wahl und der erforderlichen medizinischen Versorgung.

  • Bitte sehen Sie außerdem von jeglichen Maßnahmen ab, mit denen er für seinen Hungerstreik bestraft werden soll.

PLEASE WRITE IMMEDIATELY

  • Calling on the authorities to overturn Mohammed Saleh al-Bajady’s conviction and immediately and unconditionally release him as he is a prisoner of conscience held solely for exercising his right to freedom of expression, association and assembly.

  • Urging them to ensure he is protected from torture and other ill-treatment, given immediate and regular access to his family and lawyer of his choice and any medical attention he may need.

  • Urging them to refrain from taking any punitive measures against him as a punishment for his hunger strike.

Sachlage

Mohammed Saleh al-Bajady wurde am 6. August ohne eine Erklärung oder vorherige Ankündigung aus dem al-Ha’ir-Gefängnis entlassen. Er hatte noch nicht seine volle Haftstrafe verbüßt, wurde aber offensichtlich freigelassen, um für das Fest des Fastenbrechens (zum Abschluss des Fastenmonats Ramadan) die Woche mit seiner Familie zu verbringen. Am Ende der besagten Woche bestellten ihn die Behörden ins Gefängnis, um einige Formalitäten zu erledigen. Als er dort ankam, wurden ein Familienmitglied und zwei befreundete AktivstInnen, die ihn begleitet hatten, ohne Angabe von Gründen aufgefordert zu gehen. Mohammed Saleh al-Bajady sagte ihnen später am Telefon, dass man ihn ohne Erklärung wieder inhaftiert habe. Seitdem konnte seine Familie nicht mehr mit ihm sprechen, er hat ihnen allerdings indirekt mitgeteilt, dass er in einen erneuten Hungerstreik getreten sei, um gegen seine willkürliche Inhaftierung und die schlechten Haftbedingungen zu protestieren.

Mohammed Saleh al-Bajady war zuvor fast zehn Monate lang ohne Kontakt zur Außenwelt inhaftiert gewesen, die meiste Zeit davon in Einzelhaft. Im Juli durfte ihn seine Familie dann endlich besuchen. Seine Angehörigen berichteten damals, er habe stark an Gewicht verloren. Obwohl er mehrfach protestierte und wiederholt über Magenschmerzen klagte, war er sieben Monate lang zwangsernährt worden. Zudem hat er keine angemessene medizinische Versorgung erhalten. Amnesty International ist der Ansicht, dass Mohammed Saleh al-Bajady angesichts seiner Misshandlung während dieses damaligen Hungerstreiks erneut eine solche Behandlung droht.

Mohammed Saleh al-Bajady ist einer der Mitbegründer der saudi-arabischen Organisation für bürgerliche und politische Rechte ACPRA. Er war im April 2012 zu vier Jahren Haft und einem anschließenden fünfjährigen Reiseverbot verurteilt worden. AktivistInnen glauben, dass er deshalb immer wieder inhaftiert wird, weil er Menschenrechtsverletzungen in saudi-arabischen Hafteinrichtungen aufdeckt und Familien, deren Angehörige ohne Anklage inhaftiert sind, dabei unterstützt, gerichtlich gegen das Innenministerium vorzugehen.

Hintergrundinformation

Hintergrund

Die saudi-arabischen Behörden nehmen seit Ende 2012 systematisch MenschenrechtsverteidigerInnen ins Visier und verfolgen sie sowohl durch strafrechtliche als auch durch willkürliche Maßnahmen. AktivistInnen, die sich an die Gerichte wenden, um gegen Verstöße von Angehörigen des Innenministeriums und der Sicherheitskräfte vorzugehen, oder Personen, die staatliche Institutionen kritisieren, werden zur Zielscheibe der Behörden. Mitglieder der saudi-arabischen Organisation für bürgerliche und politische Rechte ACPRA, die im Oktober 2009 gegründet wurde, waren am stärksten betroffen. ACPRA berichtet über Menschenrechtsverletzungen und unterstützt Familien von Personen, die ohne Anklage oder Gerichtsverfahren inhaftiert sind, wenn sie vor dem Beschwerdegericht gerichtlich gegen das Innenministerium vorgehen wollen – ein Verwaltungsgericht, das für Beschwerden gegen den Staat Saudi-Arabien und seine Behörden zuständig ist.

Mohammed Saleh al-Bajady ist einer der Mitbegründer von ACPRA. Er wurde seit 2007 bereits mehrfach willkürlich in Haft genommen und ohne Kontakt zur Außenwelt festgehalten, weil er Angehörige von Häftlingen unterstützte. In den vergangenen zehn Jahren haben die Behörden zahlreiche Menschen – man geht von Tausenden aus – im Namen der nationalen Sicherheit und der Terrorismusbekämpfung ohne Anklage oder Verfahren inhaftiert. Einige kamen schon nach wenigen Tagen wieder frei, andere wurden auf Grundlage unklarer Vorwürfe angeklagt und unter Ausschluss der Öffentlichkeit vor Sondergerichte gestellt oder sind Opfer des Verschwindenlassens geworden. Mohammed Saleh al-Bajady hat zudem Menschenrechtsverletzungen in saudi-arabischen Gefängnissen und anderen Hafteinrichtungen aufgedeckt. Im Dezember 2010 berichtete er beispielsweise über die Folterung und außergerichtliche Hinrichtung eines jemenitischen Mannes in der Haftanstalt Tarafiyah im Zentrum von Qasim.

Mohammed Saleh al-Bajady wurde am Nachmittag des 21. März 2011 in Burayda in der Provinz Qasim festgenommen. Er hatte einen Tag zuvor an einer Protestveranstaltung von Angehörigen von Häftlingen vor dem Innenministerium teilgenommen. Uniformierte Sicherheitskräfte brachten ihn zusammen mit Männern in Zivilkleidung, bei denen es sich möglicherweise um Mitarbeiter des dem Innenministerium unterstellten Geheimdienstes handelte, zu seinem Haus. Dort konfiszierten diese laut örtlichen Quellen Bücher, Dokumente und Laptops. Dann brachten die Sicherheitskräfte Mohammed Saleh al-Bajady zu seinem Büro, wo sie Berichten zufolge weitere Bücher und Dokumente sowie Computer sicherstellten; zudem machten sie während der Durchsuchungen Filmaufnahmen vom Inneren seines Hauses und der Büroräume.

Die Rechtsbeistände von Mohammed Saleh al-Bajady hatten während seiner gesamten Zeit in Haft, die er größtenteils im Gefängnis al-Ha’ir in Riad verbrachte, keinen Zugang zu ihm. Man erklärte ihnen, dass ihr Recht, ihren Mandanten zu verteidigen, vom Gericht nicht anerkannt werde. So durften sie den Verhandlungen zum Fall von Mohammed Saleh al-Bajady, die im August 2011 begannen, nicht beiwohnen, obwohl sie stundenlang vor dem Gericht warteten. Berichten zufolge waren bei der Gerichtsverhandlung, in der Mohammed Saleh al-Bajady verurteilt wurde, sowohl uniformierte Soldaten als auch ein Vertreter der staatlichen Menschenrechtskommission anwesend. Seine Familie und seine Rechtsbeistände waren jedoch nicht über die bevorstehende Verhandlung in Kenntnis gesetzt worden.

Obwohl weder die Anklageschrift noch das Urteil veröffentlicht wurden, belegen durchgesickerte Briefe in seiner Handschrift, dass Mohammed Saleh al-Bajady am 10. April 2012 vom Sonderstrafgericht in Riad, das sich mit terrorismus- und sicherheitsbezogenen Fällen befasst, zu vier Jahren Haft und einem anschließenden fünfjährigen Reiseverbot verurteilt wurde. Das Gericht erklärte ihn wegen Beteiligung an der Gründung einer Menschenrechtsorganisation, Schädigung des Ansehens des Staates mittels der Medien, Anstiftung von Familienangehörigen politischer Gefangener zu Protesten und Sitzblockaden, Anzweifeln der Unabhängigkeit der Justiz und Besitz von verbotenen Büchern für schuldig.

Seit seiner Verurteilung wurden auch zwei seiner drei Verteidiger – Dr. Mohammad al-Qahtani und Dr Abdulkareem al-Khoder – wegen derselben Anklagepunkte im März bzw. im Juni 2013 zu elf und acht Jahren Haft sowie zu anschließenden Reiseverboten verurteilt. Auch gegen den dritten Verteidiger, Fowzan al-Harbi, wird ermittelt. Der Rechtsbeistand von Dr. Mohammad al-Qahtani, Abdulaziz al-Hussan, musste das Land verlassen, nachdem man ihn nur einige Stunden, nachdem er über die Haftbedingungen seines Mandanten getwittert hatte, verhörte. Gegen den Anwalt von Dr Abdulkareem al-Khoder, Abdulaziz al-Shubaily, wird ebenfalls ermittelt. Er soll am Tag der Verurteilung seines Mandanten einen Sicherheitsbeamten beleidigt haben. Alle Männer sind Mitbegründer und aktive Mitglieder von ACPRA.