Familienbesuch gestattet

Mohammed Saleh al-Bajady

Mohammed Saleh al-Bajady

Der gewaltlose politische Gefangene Mohammed Saleh al-Bajady durfte am 7. Juli endlich Besuch von seiner Familie empfangen. Er war seit dem 19. September 2012 ohne Kontakt zur Außenwelt festgehalten worden. Während eines mehr als neun Monate dauernden Hungerstreiks hatte man den saudi-arabischen Menschenrechtler misshandelt. Auch jetzt sind Misshandlungen nicht auszuschließen, zudem benötigt er dringend medizinische Versorgung.

Appell an

KÖNIG
King 'Abdullah Bin 'Abdul 'Aziz Al-Saud
The Custodian of the two Holy Mosques
Office of His Majesty the King
Royal Court, Riyadh
SAUDI-ARABIEN
(Anrede: Your Majesty / Majestät)
Fax: (00 966) 1 403 3125 (über das Innenministerium)

JUSTIZMINISTER
His Excellency
Shaikh Dr Mohammed bin Abdulkareem Al-Issa
Ministry of Justice, University Street
Riyadh 11137
SAUDI-ARABIEN
(Anrede: Your Excellency / Exzellenz)
Fax: (00 966) 11 401 1741 oder (00 966 11 402 0311)

Sende eine Kopie an

INNENMINISTER
His Royal Highness
Prince Naif bin Abdul Aziz Al Saud
Ministry of the Interior
P.O. Box 2933, Airport Road
Riyadh 11134
SAUDI-ARABIEN
Fax: (00 966) 11 403 3125

BOTSCHAFT DES KÖNIGREICHS SAUDI-ARABIEN
S.E. Herrn
Prof. Dr. med Ossama Abdulmajed Ali Shobokshi
Tiergartenstr. 33-34
10785 Berlin
Fax: 030-8892 5179 oder 030-8892 5176
E-Mail: deemb@mofa.gov.sa

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Arabisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 22. August 2013 keine Appelle mehr zu verschicken.

Sachlage

Nach fast zehn Monaten in Haft ohne Kontakt zur Außenwelt durfte Mohammed Saleh al-Bajady am 7. Juli endlich Besuch von seiner Familie empfangen. Er war seit dem 19. September 2012 meist in Einzelhaft festgehalten worden und hatte gegen sein unfaires Verfahren und seine Inhaftierung mit einem Hungerstreik protestiert. Die Familie des Menschenrechtlers hatte bereits seit Monaten versucht, eine Besuchserlaubnis von den Behörden zu erhalten.

Laut seinen Familienangehörigen hat Mohammed Saleh al-Bajady stark an Gewicht verloren und klagt über Magenschmerzen, die er auf seine siebenmonatige Zwangsernährung zurückführt. Er war gegen seinen Willen intravenös ernährt worden. Außerdem bestrafte man ihn für seinen Hungerstreik mit Einzelhaft. Mohammed Saleh al-Bajady gab zudem an, trotz wiederholter Nachfrage bei der Gefängnisverwaltung keine angemessene medizinische Versorgung zu erhalten. Einmal sollen maskierte SicherheitsbeamtInnen ihn und einige andere Häftlinge aus ihren Zellen geholt und sie gezwungen haben, zwei Tage lang mit verbundenen Augen auf dem nackten Boden zu verbringen. Als Mohammed Saleh al-Bajady in seine Zelle zurückkehrte, fehlten seine persönlichen Sachen.

Mohammed Saleh al-Bajady wurde am 21. März 2011 in Burayda nördlich der Hauptstadt Riad festgenommen. Man verwehrte ihm einen Rechtsbeistand während seiner Verhandlung, die von August 2011 bis April 2012 vor dem Sonderstrafgericht in Riad stattfand. Das Gericht sprach ihn wegen Beteiligung an der Gründung einer nicht genehmigten Organisation, Schädigung des Ansehens des Staates mittels der Medien, Anstiftung von Familienangehörigen politischer Gefangener zu Protesten und Sitzblockaden, Anzweifeln der Unabhängigkeit der Justiz und Besitz von verbotenen Büchern für schuldig und verurteilte ihn zu vier Jahren Haft und einem anschließenden fünfjährigen Reiseverbot. AktivistInnen glauben jedoch, dass er inhaftiert wurde, weil er Menschenrechtsverletzungen in saudi-arabischen Gefängnissen und anderen Hafteinrichtungen aufdeckt und Familien, deren Angehörige ohne Anklage inhaftiert sind, dabei unterstützt, gerichtlich gegen das Innenministerium vorzugehen.

[SCHREIBEN SIE BITTE ]

FAXE ODER LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN

  • Ich fordere Sie dringend auf, das Urteil gegen Mohammed Saleh al-Bajady aufzuheben und ihn sofort und bedingungslos freizulassen, da er ein gewaltloser politischer Gefangener ist, der sich nur wegen der friedlichen Wahrnehmung seiner Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit in Haft befindet.

  • Gewähren Sie ihm bis zu seiner Freilassung bitte umgehend regelmäßigen Zugang zu einem Rechtsbeistand seiner Wahl und jeglicher nötiger medizinischer Versorgung.

  • Beenden Sie umgehend seine Einzelhaft und jegliche anderen Maßnahmen, mit denen er für seinen Hungerstreik bestraft werden soll.

[APPELLE AN]

KÖNIG
King 'Abdullah Bin 'Abdul 'Aziz Al-Saud
The Custodian of the two Holy Mosques
Office of His Majesty the King
Royal Court, Riyadh
SAUDI-ARABIEN
(Anrede: Your Majesty / Majestät)
Fax: (00 966) 1 403 3125 (über das Innenministerium)

JUSTIZMINISTER
His Excellency
Shaikh Dr Mohammed bin Abdulkareem Al-Issa
Ministry of Justice, University Street
Riyadh 11137
SAUDI-ARABIEN
(Anrede: Your Excellency / Exzellenz)
Fax: (00 966) 11 401 1741 oder (00 966 11 402 0311)

KOPIEN AN
INNENMINISTER
His Royal Highness
Prince Naif bin Abdul Aziz Al Saud
Ministry of the Interior
P.O. Box 2933, Airport Road
Riyadh 11134
SAUDI-ARABIEN
Fax: (00 966) 11 403 3125

BOTSCHAFT DES KÖNIGREICHS SAUDI-ARABIEN
S.E. Herrn
Prof. Dr. med Ossama Abdulmajed Ali Shobokshi
Tiergartenstr. 33-34
10785 Berlin
Fax: 030-8892 5179 oder 030-8892 5176
E-Mail: deemb@mofa.gov.sa

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Arabisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 22. August 2013 keine Appelle mehr zu verschicken.

Hintergrundinformation

Hintergrund

Die saudi-arabischen Behörden haben in jüngster Zeit häufig MenschenrechtsverteidigerInnen ins Visier genommen und sie sowohl durch gerichtliche Entscheidungen als auch durch willkürliche Maßnahmen verfolgt. AktivistInnen, die sich an die Gerichte wenden, um gegen Verstöße von Angehörigen des Innenministeriums und der Sicherheitskräfte vorzugehen, oder Personen, die staatliche Institutionen kritisieren, werden zur Zielscheibe der Behörden. Mitglieder der saudi-arabischen Organisation für bürgerliche und politische Rechte ACPRA, die im Oktober 2009 gegründet wurde, waren am stärksten betroffen. ACPRA berichtet über Menschenrechtsverletzungen und unterstützt Familien von Personen, die ohne Anklage oder Gerichtsverfahren inhaftiert sind, wenn sie vor dem Beschwerdegericht gerichtlich gegen das Innenministerium vorgehen wollen – ein Verwaltungsgericht, das für Beschwerden gegen den Staat Saudi-Arabien und seine Behörden zuständig ist.

Mohammed Saleh al-Bajady ist einer der Mitbegründer von ACPRA. Er wurde seit 2007 bereits mehrfach willkürlich in Haft genommen und ohne Kontakt zur Außenwelt festgehalten, weil er Angehörige von Häftlingen unterstützte. In den vergangenen zehn Jahren haben die Behörden zahlreiche Menschen – man geht von Tausenden aus – im Namen der nationalen Sicherheit und der Terrorismusbekämpfung über mehrere Jahre ohne Anklage oder Verfahren inhaftiert. Einige kamen schon nach wenigen Tagen wieder frei, andere wurden auf Grundlage unklarer Vorwürfe angeklagt und unter Ausschluss der Öffentlichkeit vor Sondergerichte gestellt oder sind Opfer des Verschwindenlassens geworden. Mohammed Saleh al-Bajady hat zudem Menschenrechtsverletzungen in saudi-arabischen Gefängnissen und anderen Hafteinrichtungen aufgedeckt. Im Dezember 2010 berichtete er beispielsweise über die Folterung und außergerichtliche Hinrichtung eines jemenitischen Mannes in der Haftanstalt Tarafiyah im Zentrum von Qasim.

Mohammed Saleh al-Bajady wurde am Nachmittag des 21. März 2011 in Burayda in der Provinz Qasim festgenommen. Er hatte einen Tag zuvor an einem Protestmarsch von Angehörigen von Häftlingen teilgenommen, die zum Innenministerium marschierten. Uniformierte Sicherheitskräfte brachten ihn zusammen mit Männern in Zivilkleidung, bei denen es sich möglicherweise um Mitarbeiter des dem Innenministerium unterstellten Geheimdienstes handelte, zu seinem Haus. Dort konfiszierten diese laut örtlicher Quellen Bücher, Dokumente und Laptops. Dann brachten die Sicherheitskräfte Mohammad Salih al-Bajadi zu seinem Büro, wo sie Berichten zufolge weitere Bücher und Dokumente sowie Computer sicherstellten; zudem machten sie während der Durchsuchungen Filmaufnahmen vom Inneren seines Hauses und der Büroräume.

Die Rechtsbeistände von Mohammed Saleh al-Bajady hatten während seiner gesamten Zeit in Haft, die er größtenteils im Gefängnis al-Ha’ir in Riad verbrachte, keinen Zugang zu ihm. Man erklärte ihnen, dass ihr Recht ihren Mandanten zu verteidigen vom Gericht nicht anerkannt werde. So durften sie den Verhandlungen zum Fall von Mohammed Saleh al-Bajady, die im August 2011 begannen, nicht beiwohnen, obwohl sie stundenlang vor dem Gericht warteten. Berichten zufolge waren bei der Gerichtsverhandlung, in der Mohammed Saleh al-Bajady verurteilt wurde, sowohl uniformierte Soldaten als auch ein Vertreter der staatlichen Menschenrechtskommission anwesend. Seine Familie und seine Rechtsbeistände waren jedoch nicht über die bevorstehende Verhandlung in Kenntnis gesetzt worden.

Obwohl weder die Anklageschrift noch das Urteil veröffentlicht wurden, belegen durchgesickerte Briefe in seiner Handschrift, dass Mohammed Saleh al-Bajady am 10. April 2012 vom Sonderstrafgericht in Riad, das sich mit terrorismus- und sicherheitsbezogenen Fällen befasst, zu vier Jahren Haft und einem anschließenden fünfjährigen Reiseverbot verurteilt wurde.

Seit seiner Verurteilung wurden auch zwei seiner drei Verteidiger – Dr. Mohammad al-Qahtani und Dr Abdulkareem al-Khoder – wegen derselben Anklagepunkte im März bzw. im Juni 2012 zu elf und acht Jahren Haft sowie zu anschließenden Reiseverboten verurteilt. Auch gegen den dritten Verteidiger, Fowzan al-Harbi, wird ermittelt. Der Rechtsbeistand von Dr. Mohammad al-Qahtani, Abdulaziz al-Hussan, musste das Land verlassen, nachdem man ihn nur einige Stunden nachdem er über die Haftbedingungen seines Mandanten getwittert hatte, verhörte. Gegen den Anwalt von Dr Abdulkareem al-Khoder, Abdulaziz al-Shubaily, wird ebenfalls ermittelt. Er soll am Tag der Verurteilung seines Mandanten einen Sicherheitsbeamten beleidigt haben. Alle Männer sind Mitbegründer und aktive Mitglieder von ACPRA.