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Verschärftes Vorgehen gegen NGOs
Ägypten Karte
© Courtesy of the University of Texas Libraries
Das Vorgehen der ägyptischen Behörden gegen Menschenrechtsorganisationen nimmt besorgniserregende Ausmaße an. So wurde am 7. Dezember die prominente Menschenrechtsanwältin Azza Soliman festgenommen und unter Anklage gestellt. Am 12. Dezember soll ein Gericht entscheiden, ob ihre Geldmittel eingefroren bleiben. Zudem liegt dem Präsidenten gegenwärtig ein restriktives NGO-Gesetz zur Unterschrift vor.
Appell an
PRÄSIDENT
Abdel Fattah al-Sisi
Office of the President
Al Ittihadia Palace, Cairo, ÄGYPTEN
(Anrede: Your Excellency / Exzellenz)
Fax: (00 202) 2 391 1441
E-Mail: p.spokesman@op.gov.eg
Twitter: @AlsisiOfficial
SOZIALMINISTERIN
Ghada Waly, Ministry of Social Solidarity
19 Maraghi Street, Agouza
Giza, ÄGYPTEN
(Anrede: Your Excellency / Exzellenz)
Fax: (00 202) 3 337 5390
Sende eine Kopie an
STELLVERTRETENDE BEAUFTRAGTE FÜR MENSCHENRECHTE IM AUSSENMINISTERIUM
Laila Bahaa El Din
Ministry of Foreign Affairs, Corniche al-Nil, Cairo
ÄGYPTEN
Fax: (00 202) 2 576 7967
E-Mail: Contact.Us@mfa.gov.eg
Twitter: @MfaEgypt
BOTSCHAFT DER ARABISCHEN REPUBLIK ÄGYPTEN
S. E. Herrn Badr Ahmed Mohamed Abdelatty
Stauffenbergstraße 6-7
10785 Berlin
Fax: 030-477 1049
E-Mail: embassy@egyptian-embassy.de
Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Arabisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 20. Januar 2017 keine Appelle mehr zu verschicken.
Amnesty fordert:
FAXE, E-MAILS, TWITTER-NACHRICHTEN ODERLUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN
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Bitte stellen Sie das politisch motivierte Verfahren 173 aus dem Jahr 2011 ein und beenden Sie die Drangsalierung und Einschüchterung von Menschenrechtsverteidiger_innen, darunter willkürliche Festnahmen, Verhöre, Reiseverbote, Einfrieren von Geldmitteln, Schließungen und konstruierte Anklagen.
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Stellen Sie bitte sicher, dass das Einfrieren der Geldmittel von Menschenrechtsverteidiger_innen und Menschenrechtsorganisationen im Zusammenhang mit dem Verfahren 173 unverzüglich aufgehoben wird.
- Stellen Sie bitte sicher, dass das neue NGO-Gesetz nicht erlassen wird, weil es gegen die ägyptische Verfassung von 2014 sowie das Völkerrecht und internationale Standards zum Recht auf Vereinigungsfreiheit verstößt.
Sachlage
Im Rahmen des politisch-motivierten Verfahrens 173 von 2011, das auch als "Verfahren über die Finanzierung aus dem Ausland" bekannt ist und die Registrierung und Finanzierung von ägyptischen NGOs untersucht, hat das Vorgehen der Behörden eine neue Eskalationsstufe erreicht. Ein Untersuchungsrichter hat die Festnahme der Menschenrechtsanwältin Azza Soliman angeordnet. Die Polizei nahm sie zu Hause fest, brachte sie zunächst auf eine Polizeiwache und dann zum Verhör in das Büro des Richters. Ihr drohen drei Anklagen, darunter "Annahme von finanziellen Mitteln aus dem Ausland, um dem Ansehen des Staates Schaden zuzufügen". Azza Soliman hinterlegte eine Kautionssumme in Höhe von 20.000 Ägyptischen Pfund (ca. 1000 Euro), um freigelassen zu werden.
Für den 12. Dezember ist eine gerichtliche Anhörung anberaumt, in der entschieden werden soll, ob die Privatkonten und die Konten der Anwaltskanzlei von Azza Soliman eingefroren bleiben. Die Menschenrechtsverteidigerin erfuhr davon in der Presse und wurde nicht offiziell über die Anhörung in Kenntnis gesetzt. Azza Soliman wurde von ihrer Bank in einem Gespräch darüber informiert, dass ihre Konten eingefroren worden seien. Eine schriftliche Erklärung mit einer Begründung für diese Maßnahme verweigerte die Bank jedoch. Die Bank verwies auf ein Urteil des Kairoer Strafgerichts, ihre Konten auf Anordnung eines Richters im Verfahren 173 einzufrieren. Dieses Urteil war ergangen, ohne dass Azza Soliman oder jemand aus ihrer Anwaltskanzlei im Rahmen von Ermittlung eine Vorladung erhalten hätte. Die Menschenrechtlerin hat zudem ein Reiseverbot erhalten, was sie am 19. November am Flughafen erfuhr.
Zudem liegt Präsident Abdel Fattah al-Sisi der Entwurf für ein restriktives neues Organisationsgesetz zur Unterschrift vor. Dieses Gesetz würde der Regierung und den Sicherheitsinstitutionen außerordentliche Befugnisse über die Arbeit von Nichtregierungsorganisationen geben.
Hintergrundinformation
Am 17. September bestätigte ein Gericht in Kairo die Entscheidung, die Geldmittel von fünf Menschenrechtsverteidiger_innen und drei Menschenrechtsorganisationen einfrieren zu lassen. Das Einfrieren der Finanzmittel war von Richter_innen angeordnet worden, die im Rahmen des Verfahrens 173 von 2011 die Anmeldung und Finanzierung von ägyptischen NGOs untersuchen.
Die Entscheidung des Strafgerichts von Zeinhom betrifft: Hossam Bahgat, investigativer Journalist; Gamal Eid, Gründer und Leiter der Organisation Arabic Network for Human Rights Information (Arabisches Netzwerk für Menschenrechtsinformationen, ANHRI); Bahey el-Din Hassan, Vorsitzender des Cairo Institute for Human Rights Studies (Kairoer Institut für Menschenrechtsstudien, CIHRS); Mostafa al-Hassan, Vorsitzender der Menschenrechtsorganisation Hisham Mubaak Law Center; und Abdel Hafez Tayel, Vorsitzender der Organisation Egyptian Center for the Right to Education (Ägyptisches Zentrum für das Recht auf Bildung). Das Gericht fror zudem die Geldmittel der folgenden drei NGOs ein: Cairo Institute for Human Rights Studies (Kairoer Institut für Menschenrechtsstudien, CIHRS), Hisham Mubaak Law Center und Egyptian Center for the Right to Education (Ägyptisches Zentrum für das Recht auf Bildung). Das Gericht lehnte es jedoch ab, die Geldmittel von weiteren NGO-Mitarbeiter_innen und Familienmitgliedern einiger der Beschuldigten einzufrieren.
Vermutlich werden die fünf Betroffenen nun gemeinsam mit weiteren ägyptischen Menschenrechtsverteidiger_innen, die Gegenstand derselben Untersuchung sind, strafrechtlich verfolgt und vor Gericht gestellt werden. Bei einer Verurteilung wegen der Annahme von Geldmitteln, mit dem Ziel, die "nationalen Interessen", den "Frieden", die "Einheit" und die "Sicherheit" Ägyptens zu untergraben, drohen ihnen bis zu 25 Jahre Gefängnis und eine Geldstrafe von 500.000 Ägyptischen Pfund (etwa 26.000 Euro). Azza Soliman drohen zwei zusätzliche Anklagen: "Gründung einer Einheit, die ähnliche Aktivitäten ausübt wie eine Organisation", was nach Paragraph 86 des Strafgesetzbuchs mit einer Gefängnisstrafe geahndet werden kann, und "Steuerhinterziehung".
Im vergangenen Jahr haben Ermittlungen gegen NGOs zugenommen. Geldmittel von führenden Menschenrechtsorganisationen und Menschenrechtsverteidiger_innen wurden auf Anordnung eingefroren, Mitarbeiter_innen von NGOs wurden verhört, und gegen mehrere wurden Reiseverbote verhängt. Allein im November 2016 wurden Reiseverbote gegen fünf ägyptische Menschenrechtler_innen verhängt: Malek Adly, den Direktor der Organisation Egyptian Center for Economic and Social Rights; Ahmed Ragheb von der Organisation National Community for Human Rights and Law; Azza Soliman; Aida Seif El Dawla, Mitbegründerin der Organisation Al Nadeem Center for Rehabilitation of Victims of Violence; und Abdel-Hafez Tayel.
Im Februar ordnete die Regierung die Schließung des El-Nadeem Center for Rehabilitation of Victims of Violence (El-Nadeem-Zentrum für die Rehabilitation von Gewaltopfern), einer Klinik, in der Hunderte Folteropfer behandelt und unterstützt werden, an. Die Organisation arbeitet jedoch weiter und ist gerichtlich gegen die Anordnung vorgegangen. Am 10. November erfuhr die Klinik, dass ihre Finanzmittel auf Anordnung der Zentralbank Ägyptens einfroren worden seien. Am 16. November hatte die Klinik jedoch wieder Zugang zu ihren Konten, weil sie nachweisen konnte, dass sie als registrierte Klinik des Gesundheitsministeriums arbeitet und deshalb nicht auf der Grundlage des restriktiven Organisationsgesetzes der Mubarak-Zeit (Gesetz 84 aus dem Jahr 2002) registriert werden muss.
Ein Gericht veranlasste im Juni, die Vermögenswerte des Al-Andalus Institute for Tolerance and anti-Violence Studies (Institut für Toleranz und Gewaltprävention in Al Andalus) und von dessen Leiter Ahmed Samih einzufrieren. Ahmed Samih erfuhr über den Antrag auf Schließung der Konten über eine staatliche Zeitung. In dem Artikel hieß es, der Antrag stamme von den Untersuchungsrichter_innen im Verfahren 173. Weitere NGOs und Mitarbeiter_innen, gegen die im Zuge des dieses Verfahrens und ihm Rahmen des Vorgehens gegen die Zivilgesellschaft Reiseverbote ergingen, sind Mozn Hassan, Direktorin der Organisation Nazra for Feminist Studies (Nazra für feministische Studien); Mohamed Zaree, Direktor von CIHRS; Nasser Amin und Hoda Ab del-Wahab, Leiter des Arab Centre for the Independence of the Judiciary and the Legal Profession (Arabisches Zentrum für die Unabhängigkeit der Justiz und der Rechtsberufe); und Mohamed Lofty, Direktor der Egyptian Commission for Rights and Freedoms (Ägyptischen Kommission für Rechte und Freiheiten).
Das Recht auf Vereinigungsfreiheit wird durch Artikel 75 der ägyptischen Verfassung von 2014 und durch Artikel 22 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte geschützt. Das Recht auf Bewegungsfreiheit ist in Artikel 62 der ägyptischen Verfassung und in Artikel 12 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte festgeschrieben.