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Geldmittel eingefroren
Ein ägyptisches Gericht hat die Entscheidung, Geldmittel von fünf Menschenrechtsverteidiger_innen und drei NGOs einzufrieren, bestätigt. Möglicherweise müssen sich die Betroffenen nun wegen fadenscheiniger Anklagen vor Gericht verantworten. Sie werden unter anderem beschuldigt, nicht genehmigte Gelder angenommen zu haben, unerlaubte Gruppen geleitet und die "nationale Sicherheit" des Landes gefährdet zu haben.
Appell an
SOZIALMINISTERIN
Ghada Waly, Ministry of Social Solidarity
19 Maraghi Street, Agouza
Giza, ÄGYPTEN
(Anrede: Your Excellency / Exzellenz)
Fax: (00 202) 3 337 5420 oder
(00 202) 3 337 5404
STELLVERTRETENDE AUSSENMINISTERIN
Laila Bahaa El Din
Deputy Assistant Minister for Human Rights
Ministry of Foreign Affairs
Corniche al-Nil
Cairo, ÄGYPTEN
(Anrede: Your Excellency / Exzellenz)
Fax: (00 202) 2 576 7967
E-Mail: Contact.Us@mfa.gov.eg
Twitter: @MfaEgypt
Sende eine Kopie an
VORSITZENDER DES NATIONALEN MENSCHENRECHTSRATS
Mohamed Fayek
69 Giza St. - next to the Embassy of Saudi Arabia
Giza, ÄGYPTEN
Fax: (00 202) 3 762 4852
E-Mail: Nchr@nchr.org.eg
Twitter: @nchregypt
BOTSCHAFT DER ARABISCHEN REPUBLIK ÄGYPTEN
S. E. Herrn Badr Ahmed Mohamed Abdelatty
Stauffenbergstraße 6-7
10785 Berlin
Fax: 030-477 1049
E-Mail: embassy@egyptian-embassy.de
Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Arabisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 1. November 2016 keine Appelle mehr zu verschicken.
Amnesty fordert:
FAXE, E-MAILS, TWITTER-NACHRICHTEN ODERLUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN
-
Stellen Sie bitte sicher, dass das Einfrieren der Geldmittel von Menschenrechtsverteidiger_innen und Menschenrechtsorganisationen unverzüglich aufgehoben wird.
-
Bitte beenden Sie die Drangsalierung von Menschenrechtler_innen, einschließlich der Reiseverbote, des Einfrierens von Finanzmitteln und der Anordnung von Schließungen. Stellen Sie bitte zudem alle fadenscheinigen und politisch motivierten Ermittlungen gegen Menschenrechtler_innen ein.
- Stellen Sie bitte sicher, dass jedes neue NGO-Gesetz mit der ägyptischen Verfassung sowie dem Völkerrecht und internationalen Standards zum Recht auf Vereinigungsfreiheit vereinbar ist.
Sachlage
Am 17. September bestätigte ein Gericht in Kairo die Entscheidung, die Geldmittel von fünf Menschenrechtsverteidiger_innen und drei Menschenrechtsorganisationen einfrieren zu lassen. Das Einfrieren der Finanzmittel war von Richter_innen angeordnet worden, die im Rahmen des Verfahrens 173 von 2011 die Anmeldung und Finanzierung von ägyptischen NGOs untersuchen.
Die Entscheidung des Strafgerichts von Zeinhom betrifft: Hossam Bahgat, investigativer Journalist; Gamal Eid, Gründer und Leiter der Organisation Arabic Network for Human Rights Information (Arabisches Netzwerk für Menschenrechtsinformationen, ANHRI); Bahey el-Din Hassan, Vorsitzender des Cairo Institute for Human Rights Studies (Kairoer Institut für Menschenrechtsstudien, CIHRS); Mostafa al-Hassan, Vorsitzender der Menschenrechtsorganisation Hisham Mubaak Law Center; und Abdel Hafez Tayel, Vorsitzender der Organisation Egyptian Center for the Right to Education (Ägyptisches Zentrum für das Recht auf Bildung). Das Gericht fror zudem die Geldmittel der folgenden drei NGOs ein: Cairo Institute for Human Rights Studies (Kairoer Institut für Menschenrechtsstudien, CIHRS), Hisham Mubaak Law Center und Egyptian Center for the Right to Education (Ägyptisches Zentrum für das Recht auf Bildung). Das Gericht lehnte es jedoch ab, die Geldmittel von weiteren NGO-Mitarbeiter_innen und Familienmitgliedern einiger der Beschuldigten einzufrieren.
Vermutlich werden die fünf Betroffenen nun gemeinsam mit weiteren ägyptischen Menschenrechtsverteidiger_innen, die Gegenstand derselben Untersuchung sind, strafrechtlich verfolgt und vor Gericht gestellt werden. Bei einer Verurteilung wegen der Annahme von Geldmitteln, mit dem Ziel, die "nationalen Interessen", den "Frieden", die "Einheit" und die "Sicherheit" Ägyptens zu untergraben, drohen ihnen bis zu 25 Jahre Gefängnis und eine Geldstrafe von 500.000 Ägyptischen Pfund (etwa 50.000 Euro).
Vor Kurzem hat die ägyptische Regierung einen Gesetzesentwurf angenommen, der die Anmeldung, Aktivitäten und Finanzierung von NGOs weiter einschränken würde. Der Entwurf, der vom Präsidenten unterzeichnet werden muss, um in Kraft zu treten, wird derzeit gerichtlich überprüft.
Hintergrundinformation
In den vergangenen sechs Monaten haben Richter_innen eine von der Regierung angeordnete Untersuchung des Anmeldestatus und der Finanzierung von NGOs verstärkt. Sie ordneten das Einfrieren von Geldmitteln führender Menschenrechtsverteidiger_innen und Gruppen an, befragten Angestellte von NGOs und verhängten gegen mehrere von ihnen Reiseverbote. Dieses Vorgehen ist Teil eines verschärften Vorgehens gegen die unabhängige Zivilbevölkerung durch die ägyptischen Behörden, bei dem zunehmend Menschenrechtsaktivist_innen ins Visier genommen werden.
Im Rahmen des Verfahrens 173 von 2011 und des verstärkten Durchgreifens der Behörden wurden bereits Reiseverbote gegen mindestens zwölf NGO-Gründer_innen und Mitarbeiter_innen verhängt. Unter ihnen befinden sich Mozn Hassan, Direktorin der Organisation Nazra for Feminist Studies (Nazra für feministische Studien); Mohamed Zaree, Direktor von CIHRS; Nasser Amin und Hoda Ab del-Wahab, Leiter des Arab Centre for the Independence of the Judiciary and the Legal Profession (Arabisches Zentrum für die Unabhängigkeit der Justiz und der Rechtsberufe); und Mohamed Lofty, Direktor der Egyptian Commission for Rights and Freedoms (Ägyptischen Kommission für Rechte und Freiheiten). Auch gegen die Menschenrechtsgruppe Egyptian Initiative for Personal Rights (Ägyptische Initiative für persönliche Rechte) sowie ihr Gründer Hossam Bahgat wird im Rahmen des Verfahrens ermittelt.
Im Februar ordnete die Regierung die Schließung einer der bekanntesten Menschenrechtsorganisationen Ägyptens, des El-Nadeem Center for Rehabilitation of Victims of Violence (El-Nadeem-Zentrum für die Rehabilitation von Gewaltopfern), an. Die Organisation arbeitet jedoch weiter und ist gerichtlich gegen die Anordnung vorgegangen.
Ein Gericht veranlasste im Juni, die Vermögenswerte des Al-Andalus Institute for Tolerance and anti-Violence Studies (Institut für Toleranz und Gewaltprävention in Al Andalus) und von dessen Leiter Ahmed Samih einzufrieren.
Die Regierung hat bekanntgeben, dass sie eine weitere Verschärfung der NGO-Gesetze plane und genehmigte in einer Kabinettsitzung am 9. September ein neues Gesetz. Dieses Gesetz soll das bestehende Vereinigungsgesetz aus dem Jahr 2002 ersetzen, welches den Behörden bereits weitreichende Befugnisse gewährt und ihnen beispielsweise gestattet, die Anmeldung einer NGO zu verbieten, deren Finanzierung zu sperren und Gruppen aufzulösen. Als Begründung reichen dabei vage definierten Vorwürfen, wie die Bedrohung der "nationalen Einheit".
Die Untersuchung von Menschenrechtsorganisationen und anderen NGOs wurde 2011 von der Militärregierung angeordnet. Die Untersuchung konzentrierte sich zunächst auf internationale Gruppen, die in Ägypten arbeiteten. Im Dezember 2011 wurden fünf internationale NGOs und zwei ägyptische Menschenrechtsorganisationen von Angehörigen der Staatsanwaltschaft und der Sicherheitskräfte durchsucht. 2012 lief ein Verfahren gegen 43 Mitarbeiter_innen internationaler NGOs, denen vorgeworfen wurde, für nicht registrierte NGOs zu arbeiten und illegale Finanzmittel erhalten zu haben. Im Juni 2013 wurden sie zu Haftstrafen zwischen einem und fünf Jahren verurteilt. Die meisten Haftstrafen wurden in Abwesenheit verhängt, die wenigen Anwesenden wurden zu Haftstrafen auf Bewährung verurteilt.
Das Recht auf Vereinigungsfreiheit wird durch Artikel 75 der ägyptischen Verfassung von 2014 und durch Artikel 22 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte geschützt. Das Recht auf Bewegungsfreiheit ist in Artikel 62 der ägyptischen Verfassung und in Artikel 12 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte festgeschrieben.