Rechtsmittel gegen Freispruch eingelegt

Azza Soliman

Azza Soliman

Die Menschenrechtlerin und Anwältin Azza Soliman sowie 16 weitere Personen, die Augenzeug_innen der Tötung einer friedlich Demonstrierenden geworden waren, wurden am 23. Mai vor einem Gericht in Kairo von dem Vorwurf des illegalen Protestierens freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft hat Rechtsmittel gegen den Freispruch eingelegt. Die erste Anhörung soll am 13. Juni stattfinden. Bei einer Verurteilung könnten den Männern und Frauen bis zu fünf Jahre Haft drohen.

Appell an

STAATSANWALT
Hesham Mohamed Zaki Barakat
Office of the Public Prosecutor
Supreme Court House, 1 "26 July" Road
Cairo, ÄGYPTEN
(Anrede: Dear Counsellor / Sehr geehrter Herr Staatsanwalt)
Fax: (00 202) 2 577 4716 (nur zu Bürozeiten)

PRÄSIDENT
Abdel Fattah al-Sisi
Office of the President
Al Ittihadia Palace
Cairo, ÄGYPTEN
(Anrede: Your Excellency / Exzellenz)
Fax: (00 202) 2 391 1441
E-Mail: p.spokesman@op.gov.eg oder moh_moussa@op.gov.eg

Sende eine Kopie an

STELLVERTRETENDE BEAUFTRAGTE FÜR MENSCHENRECHTE IM AUSSENMINISTERIUM
Mahy Hassan Abdel Latif
Ministry of Foreign Affairs
Corniche al-Nil
Cairo, ÄGYPTEN
Fax: (00 202) 2 574 9713
E-Mail: Contact.US@mfa.gov.eg

BOTSCHAFT DER ARABISCHEN REPUBLIK ÄGYPTEN
S. E. Herrn Mohamed Abdelhamid Ibrahim Higazy
Stauffenbergstraße 6-7
10785 Berlin
Fax: 030-477 1049
E-Mail: embassy@egyptian-embassy.de

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Arabisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 9. Juli 2015 keine Appelle mehr zu verschicken.

Sachlage

Am 26. Mai legte die ägyptische Staatsanwaltschaft Rechtsmittel gegen den Freispruch von 17 Personen ein, die Zeug_innen der Tötung von Shaimaa Al-Sabbagh geworden waren. Shaimaa Al-Sabbagh hatte am 24. Januar an einem Gedenkmarsch, der in Richtung Tahrir-Platz verlief, teilgenommen. Der Marsch wurde von der Sozialistischen Volksallianz (Socialist Popular Alliance Party – SPAP) organisiert. Die kleine Gruppe aus ungefähr 30 Demonstrierenden trug Banner, auf denen der Parteiname zu lesen war, sowie Blumen, um den Hunderten Menschen, die während der "Revolution des 25. Januar" im Jahr 2011 umgekommen waren, zu gedenken. Die Polizei wandte unnötige und exzessive Gewalt an, um den friedlichen Demonstrationszug aufzulösen, bevor er den Tahrir-Platz erreichte. Unter anderem wurden auch Schusswaffen eingesetzt. Shaimaa Al-Sabbagh wurde im Zuge dieser unverhältnismäßigen Gewaltanwendung getötet.

Am 23. Mai wurden die Menschenrechtlerin und Anwältin Azza Soliman sowie 16 weitere Personen, die Augenzeug_innen der Tötung einer friedlich Demonstrierenden geworden waren, vor einem Gericht in Kairo freigesprochen. Ihnen war auf Grundlage des repressiven Demonstrationsgesetzes vorgeworfen worden, an einem illegalen Protest teilgenommen und die öffentliche Ordnung gestört zu haben. Nun hat die Staatsanwaltschaft allerdings Rechtsmittel eingelegt, und die erste Anhörung soll am 13. Juni stattfinden. Die Rechtsbeistände der Angeklagten sagten gegenüber Amnesty International, dass der Richter in dieser Anhörung den Freispruch aufrecht erhalten oder aber entscheiden könnte, ein Rechtsmittelverfahren einzuleiten. Sollte ein Verfahren eingeleitet und der Freispruch aufgehoben werden, könnten den Männern und Frauen bis zu fünf Jahre Haft drohen.

Insgesamt haben sich nach der tödlichen Verletzung der 32-jährigen Shaimaa Al-Sabbagh 17 Personen als Augenzeug_innen gemeldet. Alle 17 Personen wurden der "Teilnahme an einem illegalen Protest" angeklagt, wobei es sich offenbar um einen Versuch der Behörden handelt, zu verhindern, dass Sicherheitskräfte zur Rechenschaft gezogen werden.

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  • Bitte veranlassen Sie kein Rechtsmittelverfahren gegen Azza Soliman, Nagwa Abbas, Maher Shaker, Mostafa Abdelaal, Sayed Abu El Ela, Elhami El Merghany, Adel El Meleegy, Mohamed Ahmed Mahmoud, Zohdy El Shamy, Ahmed Fathy Nasr, Talaat Fahmy, Taha Tantawi, Abdel Hameed Mostafa Nada, Mohamed Saleh Fathy, Hossam Nasr, Mohamed Saleh und Khaled Mostafa, da diese lediglich von ihrem Recht auf Versammlungsfreiheit Gebrauch gemacht haben. Des Weiteren scheint ihre Festnahme eine Vergeltungsaktion zu sein, da sie Aussagen über den willkürlichen und exzessiven Einsatz von Gewalt seitens der Sicherheitskräfte gemacht haben.

[APPELLE AN]

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Hintergrundinformation

Hintergrund

Die linksgerichtete Aktivistin und Dichterin Shaimaa Al-Sabbagh wurde am 24. Januar während einer friedlichen Demonstration in Kairo, die von äqyptischen Sicherheitskräften gewaltsam aufgelöst wurde, erschossen. Videoaufzeichnungen und Fotografien, die von Journalist_innen und Aktivist_innen aufgenommen wurden, lösten nicht nur in Ägypten, sondern auch international Empörung aus.

Shaimaa Al-Sabbagh hatte an dem Gedenkmarsch, der in Richtung Tahrir-Platz verlief, teilgenommen. Der Marsch wurde von der Sozialistischen Volksallianz (Socialist Popular Alliance Party – SPAP) organisiert. Die kleine Gruppe aus ungefähr 30 Demonstrierenden trug Banner, auf denen der Parteiname zu lesen war sowie Blumen, um den Hunderten Menschen, die während der Revolution im Jahr 2011 umgekommen waren, zu gedenken. Sie nutzten bei ihrem Marsch den Bürgersteig, um den Verkehr nicht zu blockieren. Auf der Grundlage des repressiven ägyptischen Demonstrationsrechts stellt die Teilnahme an einer Demonstration ohne vorherige Genehmigung eine Straftat dar. Die Teilnehmer_innen des Protestmarschs machen jedoch geltend, dass sie nicht demonstrierten, sondern lediglich einen Marsch abhielten, um der Toten zu gedenken.

Laut einem Augenzeugenbericht gegenüber Amnesty International bewachten die Sicherheitskräfte den Eingang zum Tahrir-Platz und stoppten den Marsch in der Nähe der Talaat-Harb-Straße, bevor sie die Demonstrierenden mit Tränengas und Gewehren angriffen.

Der Sprecher der forensischen Behörde in Ägypten gab an, dass Shaimaa Al-Sabbagh durch Schussverletzungen im Rücken- und Hinterkopfbereich getötet wurde. Die Schüsse wurden aus acht Metern Entfernung abgefeuert. Obwohl die Behörden ursprünglich abstritten, dass die Sicherheitskräfte für ihren Tod verantwortlich seien, hat die Staatanwaltschaft einen Angehörigen der Sicherheitskräfte wegen "Schlägen, Verletzungen und dem Verabreichen von Substanzen, die zum Tode führen" im Fall Shaimaa al-Sabbagh angeklagt. Der Angehörige der Sicherheitskräfte befindet sich nach Angaben eines Rechtsbeistands ebenfalls in Untersuchungshaft.

Azza Soliman ist die Gründerin der NGO Center for Egyptian Women’s Legal Assistance. Sie hatte laut ihrer Zeugenaussage nicht an dem Gedenkmarsch für die Opfer der "Revolution des 25. Januar" teilgenommen, der von der Sozialistischen Volksallianz (Socialist Popular Alliance Party – SPAP) organisiert worden war. Sie saß gerade mit ihrer Familie und Freund_innen in einem Café, als sie die Demonstrierenden hörte und nach draußen ging, um zuzusehen. Dabei beobachtete sie, wie Sicherheitskräfte die Kundgebung mit Tränengas und Schusswaffen aufzulösen versuchten. Sie sah eine Frau am Boden liegen und erfuhr später, dass es sich um Shaimaa al-Sabbagh handelte.

Zwei weitere Angeklagte waren ebenso wenig an der Demonstration beteiligt. Bei einem von ihnen handelt es sich um einen Arzt, der Shaimaa al-Sabbagh erste Hilfe leistete, nachdem sie angeschossen wurde. Der zweite war lediglich ein Passant, der Shaimaa al-Sabbagh in ein nahegelegenes Café trug. Beide Personen wurden vor Ort festgenommen. Die übrigen 14 Angeklagten hatten alle an der friedlichen Kundgebung teilgenommen. Einige von ihnen wurden an Ort und Stelle festgenommen, andere folgten einer Vorladung der Staatsanwaltschaft. Ein Mann wurde sogar beschuldigt, Shaimaa al-Sabbagh getötet zu haben, als er sich als Zeuge meldete. Da keine Beweise gegen ihn vorlagen, wurde er später wegen unerlaubten Demonstrierens und Störung der öffentlichen Ordnung angeklagt.