Raif Badawi drohen weitere Stockhiebe

Auspeitschung von Raif Badawi stoppen!

Auspeitschung von Raif Badawi stoppen!

Die für Freitag, den 16. Januar, angesetzten Stockhiebe gegen Raif Badawi wurden aus medizinischen Gründen ausgesetzt. Der gewaltlose politische Gefangene hatte bereits am vorherigen Freitag auf einem Platz vor der Al-Jafali-Moschee in Dschidda 50 Hiebe erhalten. Es besteht die Gefahr, dass die ausstehenden 950 Stockschläge im Laufe der kommenden Wochen vollstreckt werden.

Appell an

KÖNIG UND MINISTERPRÄSIDENT
King Salman bin Abdel aziz Al Saud
The Custodian of the two Holy Mosques
Office of His Majesty the King
Royal Court
Riyadh
SAUDI-ARABIEN
(Anrede: Your Majesty / Majestät)
Fax: (00 966) 11 403 3125 (über das Innenministerium)

INNENMINISTER
His Royal Highness
Prince Mohammed bin Naif bin Abdul Aziz Al Saud
Ministry of the Interior
P.O. Box 2933
Airport Road
Riyadh 11134
SAUDI-ARABIEN
(Anrede: Your Excellency / Exzellenz)
Fax: (00 966) 11 403 3125

Sende eine Kopie an

VORSITZENDER DER MENSCHENRECHTSKOMMISISON
Bandar Mohammed 'Abdullah al-Aiban
Human Rights Commission
P.O. Box 58889
King Fahad Road
Building No. 373
Riyadh 11515
SAUDI-ARABIEN
E-Mail: hrc@haq-ksa.org
Fax: (00 966) 11 461 2061

BOTSCHAFT DES KÖNIGREICHS SAUDI-ARABIEN
S. E. Herrn
Prof. Dr. med Ossama Abdulmajed Ali Shobokshi
Tiergartenstr. 33-34
10785 Berlin
Fax: 030-8892 5179
E-Mail: deemb@mofa.gov.sa

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Arabisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 23. Februar 2015 keine Appelle mehr zu verschicken.

Amnesty fordert:

FAXE ODER LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN

  • Sorgen Sie bitte dafür, dass keine weiteren Stockhiebe gegen Raif Badawi ergehen.

  • Ich fordere Sie höflich auf, Raif Badawi unverzüglich und bedingungslos freizulassen, da er ein gewaltloser politischer Gefangener ist, der nur wegen der friedlichen Wahrnehmung seines Rechts auf Meinungsfreiheit in Haft ist.

  • Bitte stellen Sie sicher, dass das Urteil gegen Raif Badawi aufgehoben wird.

PLEASE WRITE IMMEDIATELY

  • Calling on the authorities to put a stop to any further flogging of Raif Badawi.

  • Calling on them to release him immediately and unconditionally as he is a prisoner of conscience, detained solely for exercising his right to freedom of expression.

  • Calling on them to ensure that his conviction and sentence are quashed.

Sachlage

Raif Badawi wurde am Freitag, den 16. Januar, von seiner Zelle in das Gefängniskrankenhaus gebracht. Vor der Durchführung seiner Strafe sollte er medizinisch untersucht werden. Der untersuchende Arzt empfahl eine Aussetzung der Prügelstrafe, da Badawis Wunden, die aus den Stockschlägen der vergangenen Woche resultierten, noch nicht hinreichend geheilt seien und er weiteren Stockhieben nicht standhalten könne.

Ungeachtet der weltweit stattfindenden Protestaktionen vor saudi-arabischen Botschaften wird befürchtet, dass Raif Badawi bereits am kommenden Freitag, den 23. Januar, die nächsten Stockhiebe erhalten wird. Zuletzt wurde auch von offizieller Seite Kritik gegen die Bestrafung laut, darunter vom UN-Hochkommissar für Menschenrechte. Dieser bezeichnete die Prügelstrafe als "grausame und unmenschliche Bestrafung, die nach dem Völkerrecht und insbesondere nach dem Übereinkommen gegen Folter verboten ist, welche von Saudi-Arabien ratifiziert wurde."

Raif Badawi war am 7. Mai 2014 vom Strafgericht in Dschidda zu zehn Jahren Haft und 1 000 Peitschenhieben verurteilt worden. Des Weiteren wurde ihm ein anschließendes Reiseverbot von zehn Jahren, ein Verwendungsverbot für Medienkanäle und eine Geldstrafe von einer Million Saudi-Riyal (etwa 195 000 Euro) auferlegt. Er war wegen der Gründung der Website der "Saudi-Arabischen Liberalen" und "Beleidigung des Islams" schuldig gesprochen und verurteilt worden. Die Website wurde auf Anordnung des Gerichts geschlossen. Am 1. September bestätigte das Berufungsgericht in Dschidda das Urteil. Im Dezember soll der Fall an den Obersten Gerichtshof übergeben worden sein.

Hintergrundinformation

Hintergrund

Raif Badawis Gerichtsverfahren begann im Juli 2012 vor dem allgemeinen Gericht in Dschidda. Dieses erklärte sich für nicht zuständig, da es befand, dass Raif Badawi den Islam nicht beleidigt habe und daher keine Anklage gegen ihn wegen "Apostasie" (Abfall vom Glauben) erhoben werden könne. Daher übergab das allgemeine Gericht den Fall am 21. Januar 2013 dem Strafgericht in Dschidda. Der Generalstaatsanwalt bestand jedoch darauf, dass Raif Badawi wegen "Apostasie" vor Gericht gestellt werden müsse. Der Fall wurde daraufhin einem Berufungsgericht überstellt, welches ermitteln sollte, ob der Fall dem Strafgericht in Dschidda oder einem anderen Gericht, wie dem für Fälle von "Apostasie" zuständigen allgemeinen Gericht in Dschidda, übergeben werden solle. Das Berufungsgericht in Dschidda übergab den Fall dem Strafgericht, welches Raif Badawi am 29. Juli 2013 zu einer Gefängnisstrafe von sieben Jahren und 600 Peitschenhieben verurteilte. Raif Badawis Rechtsbeistand legte gegen dieses Urteil Berufung ein, mit der Begründung, der Fall sei von einem nicht unparteiischen Vertretungsrichter verhandelt worden. Am 11. Dezember 2013 entschied das Berufungsgericht, dass der Fall neu zu verhandeln sei und schickte diesen zurück an das Strafgericht in Dschidda. Am 25. Dezember 2013 entschied der Richter des Strafgerichts schließlich, dass der Fall nicht in seinen Zuständigkeitsbereich falle, da es sich um Anklagen wegen "Apostasie" handle. Der Fall wurde zurück an das Berufungsgericht in Dschidda überstellt, welches entscheiden sollte, ob es den Fall wieder an das Strafgericht übergeben oder ihn selbst untersuchen solle. Das Berufungsgericht schickte den Fall zurück an das Strafgericht in Dschidda, das Raif Badawi am 7. Mai 2014 zu zehn Jahren Haft, 1.000 Peitschenhieben und einer Geldstrafe von einer Million Saudi-Riyal (etwa 195 000 Euro) verurteilte. Raif Badawi legte daraufhin Rechtsmittel ein. Am 1. September 2014 bestätigte das Berufungsgericht das Urteil.

Die saudischen Behörden gehen weiterhin vermehrt gegen zivilgesellschaftliche Aktivist_innen und Menschenrechtsverteidiger_innen vor – per Gerichtsverfahren oder mit außergerichtlichen Maßnahmen wie Reiseverboten. Am 6. Juli 2014 wurde Raif Badawis Rechtsbeistand, der bekannte Menschenrechtsverteidiger Waleed Abu al-Khair, vom Sonderstrafgericht in Riad zu einer 15-jährigen Haftstrafe und einem anschließenden Reiseverbot von 15 Jahren verurteilt. Die Anklagen gegen ihn lauten "Ungehorsam gegenüber dem Herrscher und der Versuch, seine Legitimität zu untergraben", "Kritik an der Justiz und Infragestellung der Integrität der Richter", "Gründung einer nicht genehmigten Organisation", "Schädigung des Rufs des Staates durch den Austausch mit internationalen Organisationen" und "Aufbereitung, Speicherung und Übermittlung von Informationen, die die öffentliche Ordnung beeinträchtigen". Waleed Abu al-Khair wurde am 15. April festgenommen, nachdem er zur fünften Anhörung in seinem Verfahren vor dem Sonderstrafgericht in der Hauptstadt Riad erschienen war. Zuvor war er vom Strafgericht in Dschidda zu einer dreimonatigen Haftstrafe verurteilt worden. Am 6. Februar 2014 bestätigte das Berufungsgericht in Mekka das Urteil aufgrund ähnlicher Anklagen (siehe UA-098/2014, online unter https://www.amnesty.de/urgent-action/ua-098-2014/bei-anhoerung-festgenommen).