Urteil gegen Badawi bestätigt

Freiheit für Raif Badawi: Protest-Aktion vor der saudi-arabischen Botschaft in Berlin

Freiheit für Raif Badawi: Protest-Aktion vor der saudi-arabischen Botschaft in Berlin

Der Oberste Gerichtshof von Saudi-Arabien hat das Urteil von zehn Jahren Haft und 1000 Stockhieben gegen Raif Badawi bestätigt. Nun besteht die unmittelbare Gefahr, dass der Blogger erneut öffentlich geschlagen wird.

Appell an

KÖNIG
Salman bin Abdul Aziz Al Saud
The Custodian of the two Holy Mosques
Office of His Majesty the King
Royal Court
Riyadh, SAUDI-ARABIEN
(Anrede: Your Majesty / Majestät)
Fax: (00 966) 11 403 3125 (über Innenministerium)
Twitter: @KingSalman

INNENMINISTER
His Royal Highness
Prince Mohammed bin Naif bin Abdul Aziz Al Saud
Ministry of the Interior
P.O. Box 2933
Airport Road, Riyadh 11134
SAUDI-ARABIEN
(Anrede: Your Excellency / Exzellenz)
Fax: (00 966) 11 403 3125

Sende eine Kopie an

JUSTIZMINISTER
His Excellency
Sheikh Mohammed bin Abdulkareem Al-Issa
Ministry of Justice
University Street
Riyadh 11137
SAUDI-ARABIEN
Fax: (00 966) 11 401 1741 oder
(00 966) 11 402 0311

BOTSCHAFT DES KÖNIGREICHS SAUDI-ARABIEN
S. E. Herrn
Prof. Dr. med Ossama Abdulmajed Ali Shobokshi
Tiergartenstr. 33-34
10785 Berlin
Fax: 030-8892 5179
E-Mail: deemb@mofa.gov.sa

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Arabisch, Englisch oder auf Deutsch.

Sachlage

In saudi-arabischen Medienberichten hieß es am 6. Juni, der Oberste Gerichtshof habe die gegen Raif Badawi verhängte Strafe von zehn Jahren Haft und 1000 Stockhieben, ein anschließendes Reiseverbot von zehn Jahren, ein Verwendungsverbot für Medienkanäle und eine Geldstrafe von einer Million Saudi-Riyal (etwa 240.000 Euro) aufrecht erhalten. Eine andere Quelle bestätigte diese Meldung gegenüber Amnesty International.

Der Blogger war am 7. Mai 2014 vom Strafgericht in Dschidda verurteilt worden, und das Berufungsgericht bestätigte die gegen ihn verhängten Strafen am 1. September 2014. Obwohl der Fall im Dezember an den Obersten Gerichtshof des Landes verwiesen worden war, erhielt Raif Badawi am 9. Januar 2015 auf einem Platz vor der Al-Jafali-Moschee in Dschidda die ersten 50 Stockschläge. Die Vollstreckung weiterer 50 Stockhiebe war für den darauffolgenden Freitag angesetzt, wurde aber aus medizinischen Gründen ausgesetzt und auch seitdem nicht wieder aufgenommen. Die jüngste und endgültige Entscheidung des Obersten Gerichtshofs ist unwiderruflich und könnte bedeuten, dass die öffentliche Vollstreckung der Stockhiebe gegen Raif Badawi wieder aufgenommen wird.

In den vergangenen Monaten haben Aktivist_innen weltweit Protestaktionen vor saudi-arabischen Botschaften organisiert, die Prügelstrafe gegen Raif Badawi verurteilt und seine bedingungslose Freilassung gefordert. Inzwischen haben sich mehrere Regierungen von EU-Ländern, das Europaparlament und die Regierungen von Kanada und den USA an die saudi-arabische Regierung gewandt und sich für den Blogger eingesetzt. Der UN-Hochkommissar für Menschenrechte bezeichnete die Prügelstrafe als "grausame und unmenschliche Bestrafung, die nach dem Völkerrecht und insbesondere nach dem Übereinkommen gegen Folter verboten ist, welches von Saudi-Arabien ratifiziert wurde."

Raif Badawi war wegen der Gründung der Webseite der "Saudi-Arabischen Liberalen" des Verstoßes gegen das saudi-arabische Internetsicherheitsgesetz für schuldig befunden worden. Zudem sprach das Gericht ihn der "Beleidigung des Islam" schuldig und bezog sich dabei auf Stellungnahmen auf der Webseite und der Facebook-Seite des Bloggers.

[SCHREIBEN SIE BITTE ]

FAXE ODER LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN

  • Sorgen Sie bitte dafür, dass keine weiteren Stockhiebe gegen Raif Badawi ergehen.

  • Ich fordere Sie höflich auf, Raif Badawi sofort und bedingungslos freizulassen, da er ein gewaltloser politischer Gefangener ist, der nur wegen der friedlichen Wahrnehmung seines Rechts auf Meinungsfreiheit in Haft ist.

  • Bitte stellen Sie sicher, dass das Urteil gegen Raif Badawi aufgehoben wird.

[APPELLE AN]

KÖNIG
Salman bin Abdul Aziz Al Saud
The Custodian of the two Holy Mosques
Office of His Majesty the King
Royal Court
Riyadh, SAUDI-ARABIEN
(Anrede: Your Majesty / Majestät)
Fax: (00 966) 11 403 3125 (über Innenministerium)
Twitter: @KingSalman

INNENMINISTER
His Royal Highness
Prince Mohammed bin Naif bin Abdul Aziz Al Saud
Ministry of the Interior
P.O. Box 2933
Airport Road, Riyadh 11134
SAUDI-ARABIEN
(Anrede: Your Excellency / Exzellenz)
Fax: (00 966) 11 403 3125

KOPIEN AN
JUSTIZMINISTER
His Excellency
Sheikh Mohammed bin Abdulkareem Al-Issa
Ministry of Justice
University Street
Riyadh 11137
SAUDI-ARABIEN
Fax: (00 966) 11 401 1741 oder
(00 966) 11 402 0311

BOTSCHAFT DES KÖNIGREICHS SAUDI-ARABIEN
S. E. Herrn
Prof. Dr. med Ossama Abdulmajed Ali Shobokshi
Tiergartenstr. 33-34
10785 Berlin
Fax: 030-8892 5179
E-Mail: deemb@mofa.gov.sa

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Arabisch, Englisch oder auf Deutsch.

Hintergrundinformation

Hintergrund

Raif Badawis Gerichtsverfahren begann im Juli 2012 vor dem allgemeinen Gericht in Dschidda. Dieses erklärte sich für nicht zuständig, da es befand, dass Raif Badawi den Islam nicht beleidigt habe und daher keine Anklage gegen ihn wegen "Apostasie" (Abfall vom Glauben) erhoben werden könne. Daher übergab das allgemeine Gericht den Fall am 21. Januar 2013 dem Strafgericht in Dschidda. Der Generalstaatsanwalt bestand jedoch darauf, dass Raif Badawi wegen "Apostasie" vor Gericht gestellt werden müsse. Der Fall wurde daraufhin einem Berufungsgericht überstellt, welches ermitteln sollte, ob der Fall dem Strafgericht in Dschidda oder einem anderen Gericht, wie dem für Fälle von "Apostasie" zuständigen allgemeinen Gericht in Dschidda, übergeben werden solle. Das Berufungsgericht in Dschidda übergab den Fall dem Strafgericht, welches Raif Badawi am 29. Juli 2013 zu einer Gefängnisstrafe von sieben Jahren und 600 Stockhieben verurteilte. Raif Badawis Rechtsbeistand legte gegen dieses Urteil Berufung ein, mit der Begründung, der Fall sei von einem nicht unparteiischen Vertretungsrichter verhandelt worden. Am 11. Dezember 2013 entschied das Berufungsgericht, dass der Fall neu zu verhandeln sei und schickte diesen zurück an das Strafgericht in Dschidda. Am 25. Dezember 2013 entschied der Richter des Strafgerichts schließlich, dass der Fall nicht in seinen Zuständigkeitsbereich falle, da es sich um Anklagen wegen "Apostasie" handle. Der Fall wurde zurück an das Berufungsgericht in Dschidda überstellt, welches entscheiden sollte, ob es den Fall wieder an das Strafgericht übergeben oder ihn selbst untersuchen solle. Das Berufungsgericht schickte den Fall zurück an das Strafgericht in Dschidda, das Raif Badawi am 7. Mai 2014 zu zehn Jahren Haft, 1.000 Stockschlägen und einer Geldstrafe von einer Million Saudi-Riyal (etwa 240.000 Euro) verurteilte. Raif Badawi legte daraufhin Rechtsmittel ein. Am 1. September 2014 bestätigte das Berufungsgericht das Urteil. Im Dezember 2014 soll der Fall an den Obersten Gerichtshof weitergeleitet worden sein, dann wurde der Fall zwischen dem Strafgericht und den Berufungsgerichten in Dschidda hin- und hergeleitet und schließlich dem Obersten Gerichtshof übertragen, der die endgültige Entscheidung fällte.

Raif Badawi hatte am 9. Januar 2015 auf einem Platz vor der Al-Jafali-Moschee in Dschidda 50 Stockschläge erhalten. Am darauffolgenden Freitag hätten weitere 50 Hiebe der insgesamt 1000 gegen ihn verhängten Stockschläge vollstreckt werden sollen. Er wurde jedoch zuvor von einem Arzt untersucht, der die Aussetzung der Prügelstrafe empfahl, da Badawis Wunden noch nicht hinreichend geheilt seien und er weiteren Stockhieben nicht standhalten könne. Raif Badawi wurde am 21. Januar ins König-Fahd-Krankenhaus in Dschidda gebracht. Dort untersuchte ihn ein achtköpfiges Ärzteteam. Nach einer mehrstündigen Untersuchung kamen die Ärzte zu dem Schluss, dass Raif Badawi unter Bluthochdruck leidet, und empfahlen den Behörden deshalb, die Stockschläge auszusetzen. Am Freitag, den 23. Januar, wurde Raif Badawi jedoch aus seiner Zelle geholt und von einem Arzt untersucht, den er noch nie zuvor gesehen hatte. Der Arzt befand ihn für gesund genug, erneut mit 50 Stockschlägen bestraft zu werden. Daraufhin wurde dem Arzt mitgeteilt, dass ein Ärzteteam zwei Tage zuvor die Aussetzung der Prügelstrafe empfohlen hatte. Der Arzt entschied dann, Raif Badawi erneut von dem Ärzteteam untersuchen zu lassen und die Empfehlung zur weiteren Vollstreckung der Strafe nicht zu unterzeichnen.

Die saudischen Behörden gehen weiterhin scharf gegen zivilgesellschaftliche Aktivist_innen und Menschenrechtsverteidiger_innen vor – per Gerichtsverfahren oder mit außergerichtlichen Maßnahmen wie Reiseverboten. Am 6. Juli 2014 wurde Raif Badawis Rechtsbeistand, der bekannte Menschenrechtsverteidiger Waleed Abu al Khair, vom Sonderstrafgericht in Riad zu einer 15 jährigen Haftstrafe – von denen er zehn Jahre verbüßen muss – und einem anschließenden Reiseverbot von 15 Jahren verurteilt. Die Anklagen gegen ihn lauten "Ungehorsam gegenüber dem Herrscher und der Versuch, seine Legitimität zu untergraben", "Kritik an der Justiz und Infragestellung der Integrität der Richter", "Gründung einer nicht genehmigten Organisation", "Schädigung des Rufs des Staates durch den Austausch mit internationalen Organisationen" und "Aufbereitung, Speicherung und Übermittlung von Informationen, die die öffentliche Ordnung beeinträchtigen". Am 12. Januar 2015 wurde das Urteil gegen ihn vom Sonderstrafgericht in Riad bestätigt. Der Richter ordnete an, dass der Menschenrechtler nun doch die gesamten 15 Jahre verbüßen muss, weil er sich weigert, sich für seine "Straftaten" zu entschuldigen (siehe UA 098/2014-2, unter: www.amnesty.de/urgent-action/ua-098-2014-2/haft-gegen-menschenrechtler-…).