Blogger zu Peitschenhieben verurteilt

Raif Badawi

Raif Badawi

Raif Badawi, der Gründer einer Website, ist zu zehn Jahren Haft, 1.000 Peitschenhieben und einer Geldstrafe verurteilt worden. Er ist ein gewaltloser politischer Gefangener.

Appell an

KÖNIG UND MINISTERPRÄSIDENT
King Abdullah bin Abdul Aziz Al Saud
The Custodian of the two Holy Mosques
Office of His Majesty the King
Royal Court, Riyadh, SAUDI-ARABIEN
(Anrede: Your Majesty / Majestät)
Fax: (00 966) 11 403 3125 (über Innenministerium)

INNENMINISTER
His Royal Highness
Prince Mohammed bin Naif bin Abdul Aziz Al Saud
Ministry of the Interior, P.O. Box 2933,
Airport Road, Riyadh 11134, SAUDI-ARABIEN
(Anrede: Your Excellency / Exzellenz)
Fax: (00 966) 11 403 3125

Sende eine Kopie an

JUSTIZMINISTER
His Excellency
Sheikh Mohammed bin Abdulkareem Al-Issa
Ministry of Justice
University Street
Riyadh 11137, SAUDI-ARABIEN
Fax: (00 966) 11 401 1741 oder 11 402 0311

BOTSCHAFT DES KÖNIGREICHS SAUDI-ARABIEN
S. E. Herrn
Prof. Dr. med Ossama Abdulmajed Ali Shobokshi
Tiergartenstr. 33-34
10785 Berlin
Fax: 030-8892 5179 oder 030-8892 5176
E-Mail: deemb@mofa.gov.sa

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Arabisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 4. Juli 2014 keine Appelle mehr zu verschicken.

Amnesty fordert:

FAXE ODER LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN

  • Ich fordere Sie auf, Raif Badawi unverzüglich und bedingungslos freizulassen, da er ein gewaltloser politischer Gefangener ist, der nur wegen der friedlichen Wahrnehmung seines Rechts auf Meinungsfreiheit in Haft ist.

  • Ich bitte Sie zudem, keine Bestrafung durch Auspeitschung durchzuführen, da dies nach internationalem Recht gegen das Verbot von Folter und anderer grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung verstoßen würde.

PLEASE WRITE IMMEDIATELY

  • Calling on the authorities to release Raif Badawi immediately and unconditionally as he is a prisoner of conscience detained solely for exercising his right to freedom of expression.

  • Calling on them not to carry out any punishment of flogging, which would violate the prohibition on torture and other cruel, inhuman or degrading treatment in international law.

Sachlage

Raif Badawi ist am 7. Mai vom Strafgericht in Jeddah wegen der Gründung und Verwaltung der Website der "Saudi-Arabischen Liberalen" und Beleidigung des Islam zu zehn Jahren Haft, 1.000 Peitschenhieben und einer Geldstrafe von einer Million Saudi-Rial (etwa 195 000 Euro) verurteilt worden.

Dasselbe Gericht hatte Raif Badawi am 29. Juli 2013 unter anderem schuldig befunden, gegen das saudi-arabische Informationstechnologiegesetz verstoßen und mit seinen Schriften im Internet und der Veröffentlichung fremder Schriften auf seiner Website religiöse Autoritäten beleidigt zu haben. Er wurde zu einer Gefängnisstrafe von sieben Jahren und 600 Peitschenhieben verurteilt. Der Richter ordnete ebenfalls an, dass das Online-Forum geschlossen werden sollte. Dieses Urteil wurde jedoch im Berufungsverfahren aufgehoben und das Berufungsgericht übergab den Fall zurück an das Strafgericht in Jeddah.

Das jüngste Urteil ist Raif Badawi noch nicht schriftlich zugegangen. Dann könnte er Rechtsmittel einlegen. Sein Anwalt, Waleed Abu al-Khair, befindet sich selbst im Gefängnis, da ihm wegen seines friedlichen Engagements Anklagen drohen. Raif Badawi war der "Apostasie" angeklagt worden, einem Straftatbestand in Saudi-Arabien, auf den die Todesstrafe steht. Er befindet sich seit dem 17. Juni 2012 in einem Gefängnis in Briman, einem Bezirk von Jeddah.

Hintergrundinformation

Hintergrund

Raif Badawis Gerichtsverfahren begann im Juli 2012 vor dem Ordentlichen Gericht in Jeddah. Dieses erklärte sich für nicht zuständig, da es befand, dass Raif Badawi den Islam nicht beleidigt habe und daher keine Anklage gegen ihn wegen "Apostasie" erhoben werden könne. Daher übergab das Ordentliche Gericht den Fall am 21. Januar 2013 dem Strafgericht in Jeddah (früher als Bezirksgericht bezeichnet). Der Generalstaatsanwalt bestand jedoch darauf, dass Raif Badawi wegen "Apostasie" vor Gericht gestellt werden müsse. Der Fall wurde daraufhin einem Berufungsgericht überstellt, welches ermitteln sollte, ob der Fall dem Strafgericht in Jeddah oder einem anderen Gericht wie dem für Fälle von "Apostasie" zuständigen Ordentlichen Gericht in Jeddah übergeben werden solle. Das Berufungsgericht in Jeddah übergab den Fall dem Strafgericht, welches Raif Badawi am 29. Juli 2013 zu einer Gefängnisstrafe von sieben Jahren und 600 Peitschenhieben verurteilte. Raif Badawis Rechtsbeistand legte gegen dieses Urteil Berufung ein, mit der Begründung, der Fall sei von einem nicht unparteiischen Vertretungsrichter verhandelt worden. Am 11. Dezember 2013 entschied das Berufungsgericht, dass der Fall neu zu verhandeln sei und schickte diesen zurück an das Strafgericht in Jeddah. Am 25. Dezember entschied der Richter des Strafgerichts schließlich, dass der Fall nicht in seinen Zuständigkeitsbereich falle, da es sich um Anklagen wegen "Apostasie" handle. Der Fall wurde zurück an das Berufungsgericht in Jeddah überstellt, welches entscheiden sollte, ob es den Fall wieder an das Strafgericht übergeben oder ihn selbst untersuchen solle. Das Berufungsgericht schickte den Fall zurück an das Strafgericht in Jeddah, das Raif Badawi nun zu zehn Jahren Haft, 1.000 Peitschenhieben und einer Geldstrafe von einer Million Saudi-Rial (etwa 195 000 Euro) verurteilte.

Die saudischen Behörden gehen weiterhin vermehrt gegen zivilgesellschaftliche Aktivist_innen und Menschenrechtsverteidiger_innen vor – per Gerichtsverfahren oder mit außergerichtlichen Maßnahmen wie Reiseverboten. Nur Wochen vor der Verurteilung Raif Badawis wurde sein Rechtsbeistand, der bekannte Menschenrechtsverteidiger Waleed Abu al-Khair, am 15. April festgenommen, nachdem er zur fünften Anhörung in seinem Verfahren vor dem Sonderstrafgericht in der Hauptstadt Riad erschienen war. Die Anklagen gegen ihn lauten unter anderem auf "Verletzung der Treuepflicht und Ungehorsam gegenüber dem Herrscher", "Gründung einer nicht genehmigten Organisation (Menschenrechtsmonitor Saudi-Arabien)" und "Mitwirkung an der Gründung einer weiteren Organisation (Saudi-arabische Organisation für bürgerliche und politische Rechte, ACPRA)". Er war vom Strafgericht in Jeddah zu einer dreimonatigen Haftstrafe verurteilt worden, und am 6. Februar 2014 bestätigte das Berufungsgericht in Mekka das Urteil aufgrund ähnlicher Anklagen (siehe UA-098/014, https://www.amnesty.de/urgent-action/ua-098-2014/bei-anhoerung-festgenommen).
Dutzende andere saudische Menschenrechtsaktivist_innen werden ebenfalls von den Behörden unterdrückt. Unter ihnen befinden sich Mitglieder der im Oktober 2009 gegründeten saudi-arabischen Organisation für bürgerliche und politische Rechte (ACPRA), die über Menschenrechtsverletzungen berichtet und Familien von Personen, die ohne Anklage inhaftiert sind, dabei unterstützt, mit Klagen gegen das Innenministerium vor das Beschwerdegericht zu ziehen. Beim Beschwerdegericht handelt es sich um ein Verwaltungsgericht, das für Beschwerden gegen den Staat und öffentliche Dienste zuständig ist. Die meisten Mitglieder der ACPRA werden entweder verhört, sind in Haft, vor Gericht oder verbüßen langjährige Haftstrafen. Das letzte Gründungsmitglied der ACPRA, das festgenommen wurde, ist Dr. Abdulrahman al-Hamid. Er wurde am 17. April ohne Anklage inhaftiert (siehe UA 102/2014, https://www.amnesty.de/urgent-action/ua-102-2014/ohne-kontakt-zur-aussenwelt-inhaftiert).

Eine Reihe weiterer unabhängiger Menschenrechtsgruppen und –aktivist_innen werden ebenfalls von den saudischen Behörden schikaniert. Fadhel Maki al-Manasif wurde am 17. April vom Sonderstrafgericht in Riad zu einer 15-jährigen Haftstrafe, einem anschließenden Reiseverbot von 15 Jahren und einer Geldstrafe von 100 000 Saudi-Rial (etwa 19 200 Euro) verurteilt. Die Anklagen stehen mit seinem Engagement im Zusammenhang und gründen sich zudem darauf, dass er die Diskriminierung gegen die schiitische Gemeinde Saudi-Arabiens aufzeigte und dokumentierte. Er soll in Haft gefoltert und anderweitig misshandelt worden sein (siehe UA 304/2011, https://www.amnesty.de/urgent-action/ua-304-2011-2/aktivist-inhaftiert).