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Prügelstrafe gegen Blogger vollstreckt

Auspeitschung von Raif Badawi stoppen!
© Privat / Amnesty
Raif Badawi ist am 9. Januar öffentlich mit Stockhieben bestraft worden. Der saudi-arabische Aktivist erhielt auf einem Platz vor der Al-Jafali-Moschee in Dschidda 50 Schlägen. Die noch gegen ihn ausstehenden 950 Stockhiebe könnten im Laufe der kommenden Wochen vollstreckt werden.
Appell an
KÖNIG UND MINISTERPRÄSIDENT
King Salman bin Abdel aziz Al Saud
The Custodian of the two Holy Mosques
Office of His Majesty the King
Royal Court, Riyadh, SAUDI-ARABIEN
(Anrede: Your Majesty / Majestät)
Fax: (00 966) 11 403 3125 (über Innenministerium)
INNENMINISTER
His Royal Highness
Prince Mohammed bin Naif bin Abdul Aziz Al Saud
Ministry of the Interior, P.O. Box 2933,
Airport Road, Riyadh 11134, SAUDI-ARABIEN
(Anrede: Your Excellency / Exzellenz)
Fax: (00 966) 11 403 3125
Sende eine Kopie an
VORSITZENDER DER MENSCHENRECHTSKOMMISISON
Bandar Mohammed 'Abdullah al-Aiban
Human Rights Commission
P.O. Box 58889, King Fahad Road
Building No. 373
Riyadh 11515, SAUDI-ARABIEN
E-Mail: hrc@haq-ksa.org
Fax: (00 966) 11 461 2061
BOTSCHAFT DES KÖNIGREICHS SAUDI-ARABIEN
S. E. Herrn
Prof. Dr. med Ossama Abdulmajed Ali Shobokshi
Tiergartenstr. 33-34, 10785 Berlin
Fax: 030-8892 5179
E-Mail: deemb@mofa.gov.sa
Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Arabisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 20. Februar 2015 keine Appelle mehr zu verschicken.
Sachlage
Raif Badawi hat am 9. Januar die ersten 50 Stockschläge erhalten. Laut Augenzeug_innen führte man ihn nach den Freitagsgebeten in Fußfesseln aus einem Bus auf einen öffentlichen Platz vor der Moschee. Umringt von Zivilpersonen und einigen Sicherheitsbeamt_innen versetzte man ihm 50 aufeinanderfolgende Stockhiebe auf den Rücken und die Beinen. Die Tortur dauerte etwa 15 Minuten. Anschließend wurde er mit dem Bus wieder abtransportiert.
Es wird befürchtet, dass Raif Badawi bereits innerhalb der kommenden zwei Wochen die nächsten Hiebe erhalten wird. Gemäß dem gegen ihn erlassenen Urteil soll eine Sitzung nicht mehr als 50 Hiebe umfassen. Zwischen den Sitzungen ist eine Pause von mindestens einer Woche einzuhalten. Die Prügelstrafe verstößt gegen das völkerrechtliche Verbot von Folter und anderer grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung.
Raif Badawi war am 7. Mai 2014 vom Strafgericht in Dschidda zu zehn Jahren Haft und 1000 Hieben verurteilt worden. Des Weiteren wurde ihm ein anschließendes Reiseverbot von zehn Jahren, ein Verwendungsverbot für Medienkanäle und eine Geldstrafe von einer Million Saudi-Riyal (etwa 195 000 Euro) auferlegt. Er war wegen der Gründung der Website der "Saudi-Arabischen Liberalen" und "Beleidigung des Islams" schuldig gesprochen und verurteilt worden. Die Website wurde auf Anordnung des Gerichts geschlossen. Am 1. September bestätigte das Berufungsgericht in Jeddah das Urteil.
[SCHREIBEN SIE BITTE ]
FAXE ODER LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN
-
Ich bin zutiefst erschüttert, dass die gegen Raif Badawi verhängte Prügelstrafe vollstreckt wurde. Diese Form der Bestrafung stellt einen schwerwiegenden Verstoß gegen das völkerrechtliche Verbot von Folter und anderer grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung dar.
-
Sorgen Sie dafür, dass keine weiteren Hiebe gegen Raif Badawi ergehen.
-
Ich fordere Sie auf, Raif Badawi unverzüglich und bedingungslos freizulassen, da er ein gewaltloser politischer Gefangener ist, der nur wegen der friedlichen Wahrnehmung seines Rechts auf Meinungsfreiheit in Haft ist.
- Bitte stellen Sie sicher, dass das Urteil gegen Raif Badawi aufgehoben wird.
[APPELLE AN]
KÖNIG UND MINISTERPRÄSIDENT
King Salman bin Abdel aziz Al Saud
The Custodian of the two Holy Mosques
Office of His Majesty the King
Royal Court, Riyadh, SAUDI-ARABIEN
(Anrede: Your Majesty / Majestät)
Fax: (00 966) 11 403 3125 (über Innenministerium)
INNENMINISTER
His Royal Highness
Prince Mohammed bin Naif bin Abdul Aziz Al Saud
Ministry of the Interior, P.O. Box 2933,
Airport Road, Riyadh 11134, SAUDI-ARABIEN
(Anrede: Your Excellency / Exzellenz)
Fax: (00 966) 11 403 3125
KOPIEN AN
VORSITZENDER DER MENSCHENRECHTSKOMMISISON
Bandar Mohammed 'Abdullah al-Aiban
Human Rights Commission
P.O. Box 58889, King Fahad Road
Building No. 373
Riyadh 11515, SAUDI-ARABIEN
E-Mail: hrc@haq-ksa.org
Fax: (00 966) 11 461 2061
BOTSCHAFT DES KÖNIGREICHS SAUDI-ARABIEN
S. E. Herrn
Prof. Dr. med Ossama Abdulmajed Ali Shobokshi
Tiergartenstr. 33-34, 10785 Berlin
Fax: 030-8892 5179
E-Mail: deemb@mofa.gov.sa
Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Arabisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 20. Februar 2015 keine Appelle mehr zu verschicken.
Hintergrundinformation
Raif Badawis Gerichtsverfahren begann im Juli 2012 vor dem allgemeinen Gericht in Jeddah. Dieses erklärte sich für nicht zuständig, da es befand, dass Raif Badawi den Islam nicht beleidigt habe und daher keine Anklage gegen ihn wegen "Apostasie" (Abfall vom Glauben) erhoben werden könne. Daher übergab das allgemeine Gericht den Fall am 21. Januar 2013 dem Strafgericht in Dschidda. Der Generalstaatsanwalt bestand jedoch darauf, dass Raif Badawi wegen "Apostasie" vor Gericht gestellt werden müsse. Der Fall wurde daraufhin einem Berufungsgericht überstellt, welches ermitteln sollte, ob der Fall dem Strafgericht in Dschidda oder einem anderen Gericht, wie dem für Fälle von "Apostasie" zuständigen allgemeinen Gericht in Dschidda, übergeben werden solle. Das Berufungsgericht in Dschidda übergab den Fall dem Strafgericht, welches Raif Badawi am 29. Juli 2013 zu einer Gefängnisstrafe von sieben Jahren und 600 Stockieben verurteilte. Raif Badawis Rechtsbeistand legte gegen dieses Urteil Berufung ein, mit der Begründung, der Fall sei von einem nicht unparteiischen Vertretungsrichter verhandelt worden. Am 11. Dezember 2013 entschied das Berufungsgericht, dass der Fall neu zu verhandeln sei und schickte diesen zurück an das Strafgericht in Dschidda. Am 25. Dezember entschied der Richter des Strafgerichts schließlich, dass der Fall nicht in seinen Zuständigkeitsbereich falle, da es sich um Anklagen wegen "Apostasie" handle. Der Fall wurde zurück an das Berufungsgericht in Dschidda überstellt, welches entscheiden sollte, ob es den Fall wieder an das Strafgericht übergeben oder ihn selbst untersuchen solle. Das Berufungsgericht schickte den Fall zurück an das Strafgericht in Dschidda, das Raif Badawi am 7. Mai 2014 zu zehn Jahren Haft, 1.000 Stockhieben und einer Geldstrafe von einer Million Saudi-Riyal (etwa 195 000 Euro) verurteilte. Raif Badawi legte daraufhin Rechtsmittel ein. Am 1. September 2014 bestätigte das Berufungsgericht das Urteil.
Die saudischen Behörden gehen weiterhin vermehrt gegen zivilgesellschaftliche Aktivist_innen und Menschenrechtsverteidiger_innen vor – per Gerichtsverfahren oder mit außergerichtlichen Maßnahmen wie Reiseverboten. Am 6. Juli 2014 wurde Raif Badawis Rechtsbeistand, der bekannte Menschenrechtsverteidiger Waleed Abu al-Khair, vom Sonderstrafgericht in Riad zu einer 15-jährigen Haftstrafe und einem anschließenden Reiseverbot von 15 Jahren verurteilt. Die Anklagen gegen ihn lauten "Ungehorsam gegenüber dem Herrscher und der Versuch, seine Legitimität zu untergraben", "Kritik an der Justiz und Infragestellung der Integrität der Richter", "Gründung einer nicht genehmigten Organisation", "Schädigung des Rufs des Staates durch den Austausch mit internationalen Organisationen" und "Aufbereitung, Speicherung und Übermittlung von Informationen, die die öffentliche Ordnung beeinträchtigen". Waleed Abu al-Khair wurde am 15. April festgenommen, nachdem er zur fünften Anhörung in seinem Verfahren vor dem Sonderstrafgericht in der Hauptstadt Riad erschienen war. Zuvor war er vom Strafgericht in Dschidda zu einer dreimonatigen Haftstrafe verurteilt worden. Am 6. Februar 2014 bestätigte das Berufungsgericht in Mekka das Urteil aufgrund ähnlicher Anklagen.