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Urteil: 600 Peitschenhiebe

Raif Badawi
© Privat
Der Website-Gründer Raif Badawi ist zu einer siebenjährigen Gefängnisstrafe und 600 Peitschenhieben verurteilt worden. Er wurde schuldig befunden, kritische Online-Artikel über die saudi-arabischen Behörden veröffentlicht zu haben, die als Angriff gegen den Islam angesehen werden. Amnesty International betrachtet Raif Badawi als gewaltlosen politischen Gefangenen.
Appell an
KÖNIG
His Majesty King Abdullah Bin Abdul Aziz Al Saud
The Custodian of the two Holy Mosques
Office of His Majesty the King
Royal Court, Riyadh
SAUDI-ARABIEN
(Anrede: Your Majesty / Majestät)
Fax: (00 966) 11 403 3125 (über Innenministerium)
JUSTIZMINISTER
Shaykh Dr Mohammed bin Abdulkareem Al-Issa
Ministry of Justice
University Street
Riyadh 11137
SAUDI-ARABIEN
(Anrede: Your Excellency / Exzellenz)
Fax: (00 966) 11 401 1741 oder 11 402 0311
Sende eine Kopie an
INNENMINISTER
His Royal Highness
Prince Mohammed bin Naif bin Abdul Aziz Al Saud
Ministry of the Interior
P.O. Box 2933
Airport Road
Riyadh 11134
SAUDI-ARABIEN
(Anrede: Your Royal Highness / Königliche Hoheit)
Fax: (00 966) 11 403 3125
BOTSCHAFT DES KÖNIGREICHS SAUDI-ARABIEN
S. E. Herrn Prof. Dr. med
Ossama Abdulmajed Ali Shobokshi
Tiergartenstr. 33-34
10785 Berlin
Fax: 030-8892 5179 oder 030-8892 5176
E-Mail: deemb@mofa.gov.sa
Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Arabisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 11. September 2013 keine Appelle mehr zu verschicken.
Sachlage
Ein Strafgericht in Jiddah im Westen Saudi-Arabiens verurteilte Raif Badawi am 29. Juli zu einer siebenjährigen Gefängnisstrafe und 600 Peitschenhieben. Ihm wird vorgeworfen, gegen das saudi-arabische Informationstechnologiegesetz verstoßen zu haben und sowohl mit der Gründung als auch mit der Leitung des Online-Forums "Saudi-Arabische Liberale" religiöse Autoritäten beleidigt zu haben. Raif Badawi ist darüberhinaus wegen der Beleidigung religiöser Symbole in seinen Veröffentlichungen auf Twitter und in Facebook-Einträgen verurteilt worden, sowie wegen der Kritik, die er an der saudi-arabischen Kommission zur Förderung der Tugend und Verhinderung des Lasters (auch als Religionspolizei bekannt) und Beamten, die sich gegen die Aufnahme von Frauen in den Schura-Rat ausgesprochen haben, geübt hat. Der Richter ordnete außerdem an, das Online-Forum zu schließen.
Raif Badawi ist seit dem 17. Juni 2012 im Gefängnis Briman in Jiddah inhaftiert. Das Verfahren gegen Raif Badawi begann im Juni 2012 vor dem Bezirksgericht von Jiddah und war von Unregelmäßigkeiten geprägt. Nach Angaben seines Rechtsbeistands wurde der ursprüngliche Richter durch einen Richter ersetzt, der sich zuvor dafür eingesetzt hatte, dass Raif Badawi wegen "Apostasie" verurteilt wird. Während seiner Untersuchungshaft war Raif Badawi am 28. Dezember zur Behandlung in ein Krankenhaus gebracht worden. Dort stellte man bei ihm Diabetes fest. Der Rechtsbeistand von Raif Badawi beantragte die Freilassung seines Mandanten aus der Untersuchungshaft, was jedoch abgelehnt wurde.
[SCHREIBEN SIE BITTE ]
FAXE ODER LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN
-
Ich fordere Sie auf, Raif Badawi unverzüglich und bedingungslos freizulassen, da er ein gewaltloser politischer Gefangener ist, der nur wegen der friedlichen Wahrnehmung seines Rechts auf Meinungsfreiheit in Haft ist.
-
Ich bitte Sie zudem, ihm umgehend regelmäßigen Zugang zu seiner Familie und einem Rechtsbeistand seiner Wahl zu gewähren. Sorgen Sie dafür, dass Raif Badawi die medizinische Versorgung erhält, die er benötigt, und schützen Sie ihn vor Folter und anderen Misshandlungen.
- Des Weiteren bitte ich Sie dafür zu sorgen, dass die gegen ihn verhängte Bestrafung durch Peitschenhiebe aufgehoben wird, die laut humanitärem Völkerrecht gegen das Verbot von Folter und anderen grausamen, unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlungen verstößt.
[APPELLE AN]
KÖNIG
His Majesty King Abdullah Bin Abdul Aziz Al Saud
The Custodian of the two Holy Mosques
Office of His Majesty the King
Royal Court, Riyadh
SAUDI-ARABIEN
(Anrede: Your Majesty / Majestät)
Fax: (00 966) 11 403 3125 (über Innenministerium)
JUSTIZMINISTER
Shaykh Dr Mohammed bin Abdulkareem Al-Issa
Ministry of Justice
University Street
Riyadh 11137
SAUDI-ARABIEN
(Anrede: Your Excellency / Exzellenz)
Fax: (00 966) 11 401 1741 oder 11 402 0311
KOPIEN AN
INNENMINISTER
His Royal Highness
Prince Mohammed bin Naif bin Abdul Aziz Al Saud
Ministry of the Interior
P.O. Box 2933
Airport Road
Riyadh 11134
SAUDI-ARABIEN
(Anrede: Your Royal Highness / Königliche Hoheit)
Fax: (00 966) 11 403 3125
BOTSCHAFT DES KÖNIGREICHS SAUDI-ARABIEN
S. E. Herrn Prof. Dr. med
Ossama Abdulmajed Ali Shobokshi
Tiergartenstr. 33-34
10785 Berlin
Fax: 030-8892 5179 oder 030-8892 5176
E-Mail: deemb@mofa.gov.sa
Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Arabisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 11. September 2013 keine Appelle mehr zu verschicken.
Hintergrundinformation
Die saudischen Behörden gehen in jüngster Zeit vermehrt gegen MenschenrechtsverteidigerInnen vor – per Gerichtsverfahren oder mit anderen willkürlichen Maßnahmen wie Reiseverboten. AktivistInnen, die mit Hilfe der Justiz auf Schadensersatz wegen Verstößen durch das Innenministerium und die Sicherheitskräfte klagen oder staatliche Institutionen wegen Missständen kritisieren, werden von den Behörden besonders ins Visier genommen.
Allein im Juni sind mindestens elf AktivistInnen zu Gefängnisstrafen verurteilt worden. Diese Strafen stehen im Zusammenhang mit dem fortgesetzten Vorgehen der Behörden gegen soziales und politisches Engagement, so auch Online-Aktivismus. Zwischen dem 17. und dem 24. Juni sind vier bekannte AktivistInnen aufgrund ihrer Menschenrechtsarbeit zu Haftstrafen zwischen zehn Monaten und zehn Jahren verurteilt worden. Des Weiteren hat ein Sondergericht in Dammam sieben junge Männer wegen Facebook-Einträgen zu Haftstrafen zwischen fünf und zehn Jahren verurteilt. Die Männer unterstützten einen inhaftierten schiitischen Geistlichen in der Ostprovinz des Landes, wo andauernde Demonstrationen durch exzessive Gewalt unterdrückt werden.
Einer der vier AktivistInnen, Dr. Abdulkareem Yousef al-Khoder, ist Professor für Islamische Rechtswissenschaften und Mitbegründer der saudi-arabischen Organisation für bürgerliche und politische Rechte ACPRA. Er wurde am 24. Juni wegen einer Reihe vager Anklagepunkte zu acht Jahren Haft und zehn Jahren Reiseverbot verurteilt. Ihm wurden Ungehorsam gegenüber dem König, Schüren von Unruhe durch den Aufruf zu Demonstrationen, Schädigung des Ansehens Saudi-Arabiens durch das Verbreiten falscher Informationen an ausländische Gruppen und Beteiligung an der Gründung einer nicht genehmigten Organisation zur Last gelegt. Zwei weitere Mitbegründer von ACPRA, Dr. Abdullah bin Hamid bin Ali al-Hamid und Dr. Mohammad bin Fahad bin Muflih al-Qahtani, waren im März wegen ähnlich vager Anklagepunkte zu fünf bis zehn Jahren Haft und Reiseverboten verurteilt worden.
Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte schreibt die Rechte auf Vereinigungs- und Meinungsfreiheit fest. Diese Rechte dürfen nur eingeschränkt werden, wenn es dafür eine gesetzliche Grundlage gibt, die den Zweck verfolgt, bestimmte öffentliche Interessen zu schützen (die nationale Sicherheit, die öffentliche Ordnung, die Volksgesundheit oder die öffentliche Sittlichkeit), oder die Rechte anderer betroffen sind. In jedem dieser Fälle muss die Notwendigkeit der Beschränkung erkennbar sein, um den Zweck zu erreichen, und die Beschränkungen müssen verhältnismäßig sein. Strafrechtliche Anklagen gegen Personen, die mit friedlichen Mitteln Kritik an Angehörigen der Behörden oder Institutionen üben oder sich für die Menschenrechte einsetzen, stehen hingegen im Widerspruch zu internationalen Menschenrechtsstandards. Körperliche Strafen wie Peitschenhiebe verstoßen gegen das humanitäre Völkerrecht, welches Folter und andere grausame, unmenschliche und erniedrigende Formen der Behandlung oder Strafe untersagt.
Das Sonderstrafgericht in Jiddah verurteilte den bekannten Menschenrechtsverteidiger Mikhlif bin Daham al-Shammari am 17. Juni zu fünf Jahren Haft und anschließenden zehn Jahren Reiseverbot, weil er sich friedlich für die Menschenrechte einsetzte. Des Weiteren verurteilten die Behörden im Juni die beiden Frauenrechtsverteidigerinnen Wajeha al-Huwaider und Fawzia al-Oyouni zu einer zehnmonatigen Gefängnisstrafe wegen des Versuchs, einer Frau zu helfen, die sich laut Angaben der Behörden ihrem Ehemann widersetzt hatte.
An dem Tag von Raif Badawis Verurteilung nahm sein Anwalt, der Menschenrechtsverteidiger Waleed abu al-Khair, an seinem 13. Gerichtstermin seines Verfahrens teil, das zu dem Zeitpunkt bereits 20 Monate angedauert hatte. Ihm wird vorgeworfen, das saudi-arabische Justizsystem verunglimpft zu haben.