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Länder dürfen nicht erneut Erfüllungsgehilfe einer restriktiven Flüchtlingspolitik sein
BERLIN, 24.11.2014 - Amnesty International und PRO ASYL appellieren an die Bundesländer, den Entwurf zur Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes am 28. November 2014 im Bundesrat abzulehnen, nachdem die Bundesregierung nicht einmal die minimalen Korrekturen aus dem Bundesrat aufgegriffen hat. Die Bundesländer sollten sich nicht auf zukünftige Reformen vertrösten lassen.
Der jetzige Gesetzentwurf der Großen Koalition dient dazu, das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 18. Juli 2012 umzusetzen, mit dem die Geldleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz für verfassungswidrig erklärt worden sind. Der Bundesrat hatte sich in seiner Stellungnahme für Nachbesserungen bei der Gesundheitsversorgung sowie die Herausnahme von Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis aus dem Anwendungsbereich eingesetzt. Diese Änderungen hat die Koalition abgelehnt.
PRO ASYL und Amnesty International fordern die Länder auf, sich nicht erneut – nach der Zustimmung zum Gesetz zu sicheren Herkunftsstaaten – zum Erfüllungsgehilfen einer restriktiven Flüchtlingspolitik der Großen Koalition zu machen. Bei den Sozialleistungen für Asylsuchende sollte eine Gleichbehandlung mit anderen Hilfebedürftigen die oberste Maxime sein. Über den Bundesrat haben die Länder die Chance, die notwendigen Verbesserungen auch durchzusetzen.
Amnesty International und PRO ASYL setzen sich für die ersatzlose Streichung des Asylbewerberleistungsgesetzes ein. Diese Lösung müsste im Übrigen auch hinsichtlich der sich daraus ergebenden Kostenverteilung im Interesse der Länder und Kommunen liegen.
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