EU-Asylrechtsverschärfung: Deutschland will Inhaftierung von Schutzsuchenden zum Regelfall machen
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Im Juni 2024 wurde auf EU-Ebene die Reform des "Gemeinsamen Europäischen Asylsystems" (GEAS) beschlossen, die ab Juni 2026 europaweit angewendet werden müssen. Amnesty International hat in den letzten Jahren immer wieder betont: Diese Verschärfungen sind menschenrechtswidrig und ein erheblicher Rückschritt für die Rechte Schutzsuchender in Europa. Trotzdem muss es jetzt darum gehen, Menschenrechte in den Mittelpunkt der Umsetzung zu stellen – dafür hat Amnesty International gemeinsam mit anderen Organisationen Empfehlungen veröffentlicht.
Anfang Juli hat das Bundesinnenministerium jetzt einen Gesetzentwurf zur Umsetzung der europäischen Asylrechtsverschärfungen in Deutschland vorgelegt. Amnesty International hat dazu formal Stellung genommen und konkrete Empfehlungen für das weitere Gesetzgebungsverfahren gemacht.
Der Entwurf sieht unter anderem umfassende Grenzverfahren, verschärfte Haftregelungen und sogenannte "Zentren für Sekundärmigration" vor. Viele dieser Maßnahmen sollen sogar zeitlich noch vor Anwendung der EU-Verschärfungen im Juni 2026 in Kraft treten in sogenannten "Pilotprojekten". Amnesty kritisiert insbesondere, dass zukünftig möglicherweise fast alle Schutzsuchenden in Deutschland inhaftiert werden könnten.
Amnesty International fordert deshalb, die menschenrechtlichen Spielräume bei der Umsetzung der EU-Vorgaben konsequent zu nutzen – zum Beispiel durch Verzicht auf optionale Grenzverfahren und die Streichung von Haftregelungen, einen wirksamen Monitoringmechanismus und eine Stärkung des Rechtsschutzes.
Amnesty International wird das voraussichtlich im September beginnende parlamentarische Verfahren eng begleiten und sich für deutliche Nachbesserungen einsetzen.
Denn Schutzsuchende zu inhaftieren ist nicht normal – und darf deshalb auch nie zum Normalfall werden.