Angeblich keine Folter

Diese Urgent Action ist beendet.

Am 7. Mai wurde der usbekische Journalist Bobomurod Abdullayev von einem Gericht zu einer nicht-freiheitsentziehenden Strafe verurteilt. Er durfte daraufhin den Gerichtssaal verlassen und konnte wieder mit seiner Familie, seinen Freund_innen und Unterstützer_innen zusammenkommen.

Stop Folter in Usbekistan

Stop Folter in Usbekistan

Am 7. März begann der Prozess gegen den Journalisten Bobomurod Abdullayev. Um Blutergüsse zu zeigen, die seinen Angaben nach von Folter stammen, entblößte dieser während der Anhörung seinen Oberkörper. Am 15. März erklärte der Richter, dass die von ihm angeordnete gerichtsmedizinische Untersuchung der Vorwürfe des Journalisten keine Beweise für Folter aufgedeckt habe.

Dein Appell

Sehr geehrter Herr Generalstaatsanwalt,

mit Sorge habe ich erfahren, dass am 15. März ein Richter erklärte, dass die von ihm angeordnete gerichtsmedizinische Untersuchung der Foltervorwürfe des Journalisten Bobomurod Abdullayev keine Beweise für Folter aufgedeckt habe. Deshalb wurde dessen mutmaßlich erzwungenes "Geständnis" vor Gericht zugelassen. Laut Beobachter_innen war die Untersuchung nicht gründlich und unabhängig. Lassen Sie Bobomurod Abdullayev bitte umgehend und bedingungslos frei. Es ist besorgniserregend, dass Bobomurod Abdullayevs "Geständnis" vor Gericht zugelassen wurde, obwohl die erste angeordnete gerichtsmedizinische Untersuchung zu den Foltervorwürfen nicht gründlich und unabhängig war. Stellen Sie bitte sicher, dass Bobomurod Abdullayev bis zu seiner Freilassung vor Folter und anderweitiger Misshandlung geschützt wird und garantieren Sie, dass er ungehinderten Zugang zu allen rechtlichen Schutzmaßnahmen in Haft hat. Dazu gehört auch der regelmäßige Zugang zu seiner Familie und zu einem Rechtsbeistand seiner Wahl, mit denen er vertrauliche Gespräche unter vier Augen führen kann.

Mit freundlichen Grüßen

Sende eine Kopie an

Leiter des Nationalen Menschenrechtszentrums

Akmal Saidov

The National Human Rights Centre

Ul. Mustakillik maidoni 5/3

Tashkent 100029

USBEKISTAN


Fax: (00 998) 71 239 13 56

E-Mail: info@nhrc.uz

Botschaft der Republik Usbekistan

S.E. Herrn Nabijon Kasimov

Perleberger Str. 62, 10559 Berlin

Fax: 030-3940 9862

E-Mail: botschaft@uzbekistan.de

Appell an

Generalstaatsanwalt

Otabek Murodov

Prosecutor General’s Office

ul. Gulyamova 66

Tashkent 100047

USBEKISTAN

Amnesty fordert:

  • Lassen Sie Bobomurod Abdullayev bitte umgehend und bedingungslos frei.
  • Es ist besorgniserregend, dass Bobomurod Abdullayevs "Geständnis" vor Gericht zugelassen wurde, obwohl die erste angeordnete gerichtsmedizinische Untersuchung zu den Foltervorwürfen nicht gründlich und unabhängig war.
  • Stellen Sie bitte sicher, dass Bobomurod Abdullayev bis zu seiner Freilassung vor Folter und anderweitiger Misshandlung geschützt wird und garantieren Sie, dass er ungehinderten Zugang zu allen rechtlichen Schutzmaßnahmen in Haft hat. Dazu gehört auch der regelmäßige Zugang zu seiner Familie und zu einem Rechtsbeistand seiner Wahl, mit denen er vertrauliche Gespräche unter vier Augen führen kann.

Sachlage

Am 7. März begann das Gerichtsverfahren gegen den Journalisten Bobomurod Abdullayev und drei Mitangeklagte vor einem Stadtgericht in Taschkent. Während der öffentlichen Anhörung ersuchte Bobomurod Abdullayevs Rechtsbeistand den Richter um eine Untersuchung der Foltervorwürfe seines Mandanten. Bobomurod Abdullayev gab an, in Haft gefoltert und zu einem "Geständnis" gezwungen worden zu sein. Er entblößte seinen Oberkörper im Gerichtssaal, um die Blutergüsse an seinem Körper zu zeigen, die seinen Angaben nach von der Folter stammten. Der Richter gab dem Ersuchen statt und ordnete eine gerichtsmedizinische Untersuchung an. Dabei berief er sich auf das präsidentschaftliche Dekret vom November 2017, laut dem keine Beweise, die unter Folter gegeben wurden, vor Gericht zulässig sind. Das Gerichtsverfahren wurde sehr kurzfristig am 15. März wiederaufgenommen. Bobomurod Abdullayev bestand auf seiner Unschuld und darauf, er sei gefoltert worden. Der Richter verkündete jedoch, die gerichtsmedizinische Untersuchung der Foltervorwürfe hätte keine Beweise für Folter in Haft zutage gebracht, und Bobomurod Abdullayevs "Geständnis" wurde deshalb für zulässig erklärt. Beobachter_innen kritisierten, die gerichtsmedizinische Untersuchung sei nicht gründlich und unabhängig gewesen. Außerdem hätte sie die Auskünfte der Verteidigung nicht umfassend berücksichtigt.

Seitdem fanden vier weitere Anhörungen statt, von denen alle öffentlich waren und bei denen alle Angeklagten umfassend aussagen durften. Am 25. März konnte Bobomurod Abdullayev über 90 Minuten hinweg aussagen. Er führt mehr Beweise für seine Foltervorwürfe an, z. B. für Drohungen von sexualisierter Gewalt gegen seine Frau und seine Mutter. Außerdem führt er Beweise für Versuche des nationalen Geheimdienstes an, einen Putsch anzuzetteln und diesen dem Anführer der Oppositionspartei Erk, Muhammad Salih, der im Exil lebt, anzuhängen. Bobomurod Abdullayev gab zu, unter dem Pseudonym "Usman Khaknazarov" kritische Artikel veröffentlicht zu haben. Allerdings sei dies ein Sammelpseudonym, welches auch von anderen Autoren genutzt wird, um kritische Artikel zu veröffentlichen. Er bestritt jedoch, Informationen an Muhammad Salih weitergereicht und Artikel geschrieben zu haben, die dazu aufriefen, die usbekische Regierung zu stürzen.

Hintergrundinformation

Hintergrund

Bobomurod Abdullayev ist ein unabhängiger Journalist und Sportkommentator. Am 27. September 2017 wurde er von Angehörigen des damaligen Geheimdienstes (Nationaler Sicherheitsdienst – SNB), der seitdem umbenannt wurde, festgenommen. Ihm wird zur Last gelegt, er versuche die verfassungsrechtliche Ordnung der Republik Usbekistan zu stürzen. Geheimdienstangehörige warfen ihm vor, unter dem Pseudonym "Usman Khaknazarov" und im Auftrag von Muhammad Salih Artikel geschrieben zu haben, die zu einem gewaltsamen Regierungsumsturz aufriefen. Muhammad Salih ist der Anführer der verbotenen Oppositionspartei Erk und lebt im Exil in Istanbul in der Türkei. Bobomurod Abdullayev gab im März 2018 zu, kritische Artikel unter dem Pseudonym veröffentlicht zu haben. Jedoch stritt er ab, der Autor der Artikel zu sein, die zu Gewalt aufriefen. Das Pseudonym wird auch von anderen Autoren verwendet, um anonym kritische Artikel zu veröffentlichen. Einem der Mitangeklagten von Bobomurod Abdullayev wird ebenfalls vorgeworfen, Artikel unter dem Pseudonym "Usman Khaknazarov" zu schreiben.

Muhammad Salih ging in den frühen 1990ern ins Exil, nachdem die Behörden begonnen hatten, gegen Oppositionsparteien in Usbekistan vorzugehen. Hunderte von Oppositionsaktivist_innen, ihre Familienangehörigen und Verbündeten wurden willkürlich inhaftiert. 1999 wurde Muhammad Salih in Abwesenheit zu 15 Jahren Haft wegen der Planung eines terroristischen Akts in Taschkent verurteilt. Drei seiner Brüder, darunter der Journalist Muhammad Bekzhanov, und viele Verbündete und Unterstützer der Erk-Partei wurden inhaftiert und gefoltert, um konstruierte Vorwürfe zu gestehen. Sie erhielten lange Haftstrafen, die sie zumeist unter menschenunwürdigen Haftbedingungen absitzen mussten. 2011 gründete Muhammad Salih die Volksbewegung von Usbekistan (Narodnoe Dvizhenie Uzbekistana – NDU), um oppositionelle Gruppierungen im Exil zusammenzuführen.

Bobomurod Abdullayev ist seit seiner Festnahme in einer der berüchtigtsten Geheimdienst-Hafteinrichtungen Usbekistans inhaftiert, in der Folter an der Tagesordnung ist, wie Amnesty Internationals Recherchen ergeben haben. Dazu werden Verhörräume genutzt, aber auch Zellen, Toiletten, Duschen und schalldichte Folterräume mit Gummi-gepolsterten Wänden. Geheimdienstangehörige haben der Familie von Bobomurod Abdullayev untersagt, Menschenrechtsorganisationen oder die Medien zu kontaktieren und ihm erst zehn Wochen nach seiner Inhaftierung eingeschränkten Zugang zu einem Rechtsbeistand seiner Wahl unter Beobachtung gestattet. Am 26. Dezember 2017 beschuldigte der Nationale Sicherheitsdienst den Rechtsbeistand der Falschdarstellung des Strafverfahrens in der Öffentlichkeit und zwang Bobomurod Abdullayev, dem Rechtsbeistand das Mandat zu entziehen und stattdessen einen Pflichtverteidiger zu akzeptieren. Am 10. Januar erzählte Bobomurod Abdullayev seiner Familie während eines kurzen Besuchs, dass Geheimdienstangehörige in Zivil ihn am 27. September 2017 auf der Straße in der Nähe seines Hauses angegriffen hätten. Sie hätten ihm eine Kapuze über den Kopf gezogen, seine Hände auf den Rücken gebunden, ihn geschlagen und getreten und ihn in einen wartenden Wagen gezerrt.

Im März 2018 wurde die Bezeichnung für den Nationalen Geheimdienst (National Security Service – SNB) per Präsidialdekret in Staatssicherheitsdienst (State Security Service – SGB) geändert. Einige seiner Aufgaben wurden verändert und einige Einheiten des Nationalen Geheimdienstes der Generalstaatsanwaltschaft übertragen. Der frühere Sitz des Nationalen Geheimdienstes in Taschkent wurde geschlossen und die Büros zogen in die neuen Räumlichkeiten des Staatssicherheitsdienstes SGB um.