Journalist in Foltergefahr

Diese Urgent Action ist beendet.

Am 7. Mai wurde der usbekische Journalist Bobomurod Abdullayev von einem Gericht zu einer nicht-freiheitsentziehenden Strafe verurteilt. Er durfte daraufhin den Gerichtssaal verlassen und konnte wieder mit seiner Familie, seinen Freund_innen und Unterstützer_innen zusammenkommen.

Aktion in Berlin gegen Folter in Usbekistan

Aktion in Berlin gegen Folter in Usbekistan

Am 27. September wurde der Journalist Bobomurod Abdullayev vom usbekischen Geheimdienst in Taschkent mit der Begründung inhaftiert, er habe versucht, die verfassungsmäßige Ordnung der Republik Usbekistan zu stürzen. Seitdem wird er in einer der berüchtigsten Haftanstalten des Landes festgehalten, dort ist Folter an der Tagesordnung. Ihm drohen Folter und andere Misshandlungen. Andere Menschenrechtsverteidiger_innen und Kolleg_innen gehen davon aus, dass er aufgrund seiner journalistischen Arbeit und seiner kritischen politischen Ansichten zur Zielscheibe wurde.

- Appellfrist bis 30.1.18 verlängert -

Appell an

Vorsitzender des Nationalen Sicherheitsdienstes

Rustam Inoyatov

9 Matbuotchilar Street

Tashkent

USBEKISTAN

Sende eine Kopie an

Leiter des Nationalen MenschenrechtsZentrums

Akmal Saidov


The National Human Rights Centre of the Republic of Uzbekistan, Ul. Mustakillik maidoni 5/3

Tashkent 100029

USBEKISTAN


Fax: (00 998) 71 239 13 56

Botschaft der Republik Usbekistan

Herrn Ilkhom Ochilov

Geschäftsträger a.i.

Perleberger Str. 62

'10559 Berlin


Fax: 030-3940 9862

Amnesty fordert:

  • Bitte lassen Sie Bobomurod Abdullayev umgehend frei, da er sich nur aufgrund seiner journalistischen Tätigkeit und seiner Kritik an der Regierung in Haft zu befinden scheint. Lassen Sie zudem alle Anklagen gegen ihn fallen.
  • Stellen Sie bitte sicher, dass Bobomurod Abdullayev bis zu seiner Freilassung vor Folter und anderweitiger Misshandlung geschützt wird und garantieren Sie, dass er ungehinderten Zugang zu allen rechtlichen Schutzmaßnahmen in Haft hat - in Übereinstimmung mit Usbekistans Verpflichtungen nach internationalen Menschenrechtsnormen. Dazu gehört auch der regelmäßige Zugang zu seiner Familie und zu einem Rechtsbeistand seiner Wahl.
  • Ich möchte Sie höflich an Ihre Verpflichtungen erinnern, das Recht auf freie Meinungsäußerung uneingeschränkt zu respektieren. Dieses Recht schließt ein, dass Journalist_innen ihrer legitimen Tätigkeit ohne Schikanierungen und Angst vor Vergeltungsmaßnahmen nachgehen können.

Sachlage

Am 27. September inhaftierten Angehörige des usbekischen Geheimdienstes (Nationaler Sicherheitsdienst) den Journalisten Bobomurod Abdullayev in der usbekischen Hauptstadt Taschkent. Seine Familienangehörigen hatten zwei Tage lang keine Informationen zu seinem Verbleib. Am 29. September dann fanden sie heraus, dass er in der Untersuchungshafteinrichtung des Geheimdienstes festgehalten wird. Ebenfalls am 29. September durchsuchten Geheimdienstangehörige fünf Stunden lang die Wohnung von Bobomurod Abdullayev und beschlagnahmten Bücher, einen Computer, Speicherkarten und weitere journalistische Ausstattung. Bobomurod Abdullayev hat bisher keinen Zugang zu einem Rechtsbeistand. Nur seine Frau konnte ihn laut Medienberichten am 1. Oktober kurz in der Haft besuchen. Seither hat er keinen Kontakt zu seiner Familie. Die Sorge nimmt zu, dass Bobomurod Abdullayev gefoltert wird.

Am 1. Oktober ordnete das Bezirksstrafgericht von Yunusabadskiy in Taschkent die Inhaftierung von Bobomurod Abdullayev an, da er angeblich Material zur Onlineveröffentlichung vorbereitet und verbreitet hat und damit laut Paragraf 159 des usbekischen Strafgesetzbuchs die verfassungsmäßige Ordnung des Landes stürzen wollte. Laut einem Geheimdienstermittler hat Bobomurod Abdullayev mit dem im Exil lebenden Oppositionsführer Muhammad Salih zusammengearbeitet. Das Gericht ordnete daraufhin Untersuchungshaft für Bobomurod Abdullayev in der Untersuchungshafteinrichtung des Geheimdienstes an. Die Recherchen von Amnesty International zeigen, dass Gefangene in Geheimdiensthafteinrichtungen gefoltert werden. Dies geschieht in Verhörräumen, Bestrafungszellen, in Toiletten und Duschen und in Räumen, die zum Zwecke der Folter mit gummigepolsterten Wänden und Schalldämmung ausgestattet sind. Bobomurod Abdullayev ist ein unabhängiger Journalist und Sportreporter. Zudem verfasst er unter Pseudonym politische Analysen. Und er schreibt Beträge für internationale Medienorganisationen.

Hintergrundinformation

Hintergrund

Die Rechte auf freie Meinungsäußerung und friedliche Versammlung sind in Usbekistan stark eingeschränkt. Prominente Menschenrechtsverteidiger_innen, Regierungskritiker_innen und unabhängig Journalist_innen sind fortwährender Drangsalierung und Einschüchterung ausgesetzt. Sie stehen regelmäßig unter Beobachtung, werden festgenommen, verprügelt und Opfer von Verleumdungskampagnen. Viele sehen sich gezwungen, ins Exil zu gehen, während andere daran gehindert werden, das Land zu verlassen. Menschenrechtsverteidiger_innen und unabhängige Journalist_innen, die in Usbekistan oder im Ausland leben, werden immer wieder in umfassenden und sich wiederholenden Medienkampagnen auf regierungseigenen oder von ihr kontrollierten Webseiten sowie im  staatlichen Fernsehen als auch in offiziellen Printmedien zur Zielscheibe.

Die Überwachung durch die usbekischen Behörden im In- und Ausland trägt dazu bei, die bereits repressive Situation für Menschenrechtsverteidiger_innen, Journalist_innen, politische Aktivist_innen und andere weiter zu verschärfen. Die rechtswidrige Überwachung wird durch technische und juristische Systeme ermöglicht, die keinen Kontrollmechanismus gegen Missbrauch beeinhalten und damit gegen das Völkerrecht und internationale Standards verstoßen.

Amnesty International erhält häufig glaubwürdige Berichte über regelmäßige und um sich greifende Folter und andere Misshandlungen durch die Sicherheitskräfte bei Festnahmen und Transporten, in Polizeigewahrsam und in Untersuchungshaft sowie durch Sicherheitskräfte und Gefängnispersonal in Hafteinrichtungen für verurteilte Gefangene. Die Folter wird eingesetzt, um Verdächtige, Inhaftierte und Gefangene aller Geschlechter, denen Straftaten wie Diebstahl, Betrug oder ein Tötungsdelikt zur Last gelegt werden, dazu zu bringen, vermeintlich von ihnen begangene Straftaten zu gestehen oder andere zu belasten. Personen, die wegen staatsfeindlicher oder terroristischer Straftaten angeklagt oder verurteilt sind, darunter auch diejenigen, die nach Usbekistan abgeschoben wurden, sind sowohl in Untersuchungshaft als auch nach einer Verurteilung im Gefängnis besonders von Folter bedroht. Die Gerichte stützen sich bei Schuldsprüchen in hohem Maße auf unter Folter abgelegte "Geständnisse". Da Folter- und andere Misshandlungsvorwürfe selten wirksam untersucht werden, herrscht ein Klima der Straflosigkeit.