Journalist muss sofort freigelassen werden

Diese Urgent Action ist beendet.

Am 7. Mai wurde der usbekische Journalist Bobomurod Abdullayev von einem Gericht zu einer nicht-freiheitsentziehenden Strafe verurteilt. Er durfte daraufhin den Gerichtssaal verlassen und konnte wieder mit seiner Familie, seinen Freund_innen und Unterstützer_innen zusammenkommen.

Gefängnis in Taschkent

Gefängnis in Taschkent

Am 10. Januar durfte der unabhängige Journalist Bobomurod Abdullayev zum ersten Mal seit drei Monaten seine Familie sehen. Er wird seit dem 27. September 2017 in einer Untersuchungshafteinrichtung des Geheimdienstes festgehalten. Die Familie konnte zwar keine äußerlichen Folterspuren ausmachen, doch die Sorge um sein Wohlergehen ist damit noch nicht ausgeräumt. Seit Dezember 2017 wird ihm der Zugang zu einem unabhängigen Rechtsbeistand verweigert.

Setzt euch für die Freilassung von Bobomurod Abdullayev ein!

Appell an

Ihtior Abdullaev

Prosecutor General’s Office

ul. Gulyamova 66

Tashkent 100047

USBEKISTAN

Sende eine Kopie an

Akmal Saidov

The National Human Rights Centre

Ul. Mustakillik maidoni 5/3


Tashkent 100029

USBEKISTAN

Fax: (00 998) 71 239 13 56

E-Mail: info@nhrc.uz

Botschaft der Republik Usbekistan

S.E. Herrn Nabijon Kasimov


Perleberger Str. 62

10559 Berlin

Fax: 030-3940 9862

E-Mail:
botschaft@uzbekistan.de

Amnesty fordert:

  • Bitte lassen Sie Bobomurod Abdullayev umgehend frei, da er sich nur aufgrund seiner journalistischen Tätigkeit und seiner Kritik an der Regierung in Haft zu befinden scheint. Lassen Sie zudem alle Anklagen gegen ihn fallen.
  • Stellen Sie bitte sicher, dass Bobomurod Abdullayev bis zu seiner Freilassung vor Folter und anderweitiger Misshandlung geschützt wird und garantieren Sie, dass er ungehinderten Zugang zu allen rechtlichen Schutzmaßnahmen in Haft hat – in Übereinstimmung mit Usbekistans Verpflichtungen nach internationalen Menschenrechtsnormen. Dazu gehören auch der regelmäßige Zugang zu seiner Familie und zu einem Rechtsbeistand seiner Wahl sowie die Möglichkeit eines vertraulichen Gesprächs mit diesem.
  • Ich möchte Sie höflich an Ihre Verpflichtungen erinnern, das Recht auf freie Meinungsäußerung uneingeschränkt zu respektieren.

Sachlage

Am 9. Januar wurden Bobomurod Abdullayevs Mutter, seine Ehefrau und seine Kinder eingeladen, ihn in der Haftanstalt des Geheimdienstes in der usbekischen Hauptstadt Taschkent zu besuchen. Der 25 Minuten kurze Besuch fand am 10. Januar in Anwesenheit eines Geheimdienstangehörigen statt und verlief sehr emotional – es war der erste Besuch, der seit drei Monaten genehmigt worden war. Anschließend berichteten die Angehörigen, dass es an Bobomurod Abdullayevs Körper keine sichtbaren Anzeichen dafür gebe, dass er gefoltert werde.

Im November 2017 hatte die Nichtregierungsorganisation Initiative Group of Independent Human Rights Defenders Bobomurod Abdullayev einen Rechtsbeistand zur Seite gestellt. Dessen Vorgänger hatte zuvor mit der Begründung sein Mandat abgegeben, dass seine schlechte Gesundheit und sein hohes Alter es ihm nicht mehr erlaubten, seinen Mandanten zu vertreten. Am 26. Dezember 2017 lehnte Bobomurod Abdullayev jedoch die Dienste seines neuen, von der NGO zur Verfügung gestellten Rechtsbeistandes ab. Er erklärte, dieser habe falsch wiedergegeben, was sie bei ihrem ersten Treffen besprochen hätten. Er hätte behauptet, dass Bobomurod Abdullayev gestanden habe, unter einem Pseudonym regierungskritische Artikel auf einer oppositionellen Internetseite veröffentlicht zu haben – dieser Vorwurf wird weithin als Grundlage für seine Inhaftierung vermutet. Usbekische Menschenrechtsverteidiger_innen hingegen vermuten, dass er vom Geheimdienst gezwungen wurde, seinem Rechtsbeistand zu kündigen. Seit diesem Vorfall hat Bobomurod Abdullayev keinen Zugang mehr zu einem unabhängigen Rechtsbeistand.

Am 27. September 2017 war der Journalist Bobomurod Abdullayev vom usbekischen Geheimdienst in Taschkent mit der Begründung inhaftiert worden, er habe versucht, die verfassungsmäßige Ordnung der Republik Usbekistan zu stürzen. Seitdem wird er in einer der berüchtigsten Haftanstalten des Landes festgehalten, in der Folter an der Tagesordnung ist. DerZugang zu Rechtsbeiständen seiner Wahl und zu seinen Familienangehörigen ist sehr begrenzt und keines der wenigen Treffen war vertraulich. Andere Menschenrechtsverteidiger_innen und Kolleg_innen gehen davon aus, dass er aufgrund seiner journalistischen Arbeit und seiner kritischen politischen Ansichten zur Zielscheibe wurde.

Hintergrundinformation

Hintergrund

Bobomurod Abdullayev ist ein unabhängiger Journalist und Sportreporter. Zudem verfasst er unter Pseudonym politische Analysen. Und er schreibt Beträge für internationale Medienorganisationen.

Am 27. September 2017 inhaftierten Angehörige des usbekischen Geheimdienstes (Nationaler Sicherheitsdienst) den Journalisten Bobomurod Abdullayev in der usbekischen Hauptstadt Taschkent. Seine Familienangehörigen hatten zwei Tage lang keine Informationen zu seinem Verbleib. Am 29. September dann fanden sie heraus, dass er in der Untersuchungshafteinrichtung des Geheimdienstes festgehalten wird. Am gleichen Tag durchsuchten Geheimdienstangehörige fünf Stunden lang die Wohnung von Bobomurod Abdullayev und beschlagnahmten Bücher, einen Computer, Speicherkarten und weitere journalistische Ausstattung. Am 1. Oktober konnte seine Frau ihn kurz in der Haft besuchen.

Am 1. Oktober ordnete das Bezirksstrafgericht von Yunusabadskiy in Taschkent in einer nicht-öffentlichen Sitzung Untersuchungshaft für Bobomurod Abdullayev in der Untersuchungshafteinrichtung des Geheimdienstes an, da er angeblich Material zur Onlineveröffentlichung vorbereitet und verbreitet hat und damit laut Paragraf 159 des usbekischen Strafgesetzbuchs die verfassungsmäßige Ordnung des Landes stürzen wollte. Laut einem Geheimdienstermittler hat Bobomurod Abdullayev mit dem im Exil lebenden Oppositionsführer Muhammad Salih zusammengearbeitet. Die Recherchen von Amnesty International zeigen, dass Gefangene in Geheimdiensthafteinrichtungen gefoltert werden. Dies geschieht in Verhörräumen, Bestrafungszellen, in Toiletten und Duschen und in Räumen, die zum Zwecke der Folter mit gummigepolsterten Wänden und Schalldämmung ausgestattet sind.

Die Rechte auf freie Meinungsäußerung und friedliche Versammlung sind in Usbekistan stark eingeschränkt. Prominente Menschenrechtsverteidiger_innen, Regierungskritiker_innen und unabhängig Journalist_innen sind fortwährender Drangsalierung und Einschüchterung ausgesetzt. Sie stehen regelmäßig unter Beobachtung, werden festgenommen, verprügelt und Opfer von Verleumdungskampagnen. Viele sehen sich gezwungen, ins Exil zu gehen, während andere daran gehindert werden, das Land zu verlassen. Menschenrechtsverteidiger_innen und unabhängige Journalist_innen, die in Usbekistan oder im Ausland leben, werden immer wieder in umfassenden und sich wiederholenden Medienkampagnen auf regierungseigenen oder von ihr kontrollierten Webseiten sowie im staatlichen Fernsehen als auch in offiziellen Printmedien zur Zielscheibe.

Die Überwachung durch die usbekischen Behörden im In- und Ausland trägt dazu bei, die bereits repressive Situation für Menschenrechtsverteidiger_innen, Journalist_innen, politische Aktivist_innen und andere weiter zu verschärfen. Die rechtswidrige Überwachung wird durch technische und juristische Systeme ermöglicht, die keinen Kontrollmechanismus gegen Missbrauch beeinhalten und damit gegen das Völkerrecht und internationale Standards verstoßen.

Amnesty International erhält fortdauernd glaubwürdige Berichte über regelmäßige und tiefgreifende Folter und andere Misshandlungen durch die Sicherheitskräfte bei Festnahmen und Transporten, in Polizeigewahrsam und in Untersuchungshaft sowie durch Sicherheitskräfte und Gefängnispersonal in Hafteinrichtungen für verurteilte Gefangene. Die Folter wird eingesetzt, um Verdächtige, Inhaftierte und Gefangene aller Geschlechter, denen Straftaten wie Diebstahl, Betrug oder ein Tötungsdelikt zur Last gelegt werden, dazu zu bringen, vermeintlich von ihnen begangene Straftaten zu gestehen oder andere zu belasten. Personen, die wegen staatsfeindlicher oder terroristischer Straftaten angeklagt oder verurteilt sind, darunter auch diejenigen, die nach Usbekistan abgeschoben wurden, sind sowohl in Untersuchungshaft als auch nach einer Verurteilung im Gefängnis besonders von Folter bedroht.

Die Gerichte stützen sich bei Schuldsprüchen in hohem Maße auf unter Folter abgelegte "Geständnisse". Da Folter- und andere Misshandlungsvorwürfe selten wirksam untersucht werden, herrscht ein Klima der Straflosigkeit.