Saudi-Arabien: Gesundheit von Ahmed al-Doush verschlechtert sich im Gefängnis
Der britische Staatsangehörige Ahmed al-Doush (Archivbild)
© privat
Der psychische Zustand von Ahmed al-Doush hat sich im Gefängnis erheblich verschlechtert. Der britische Staatsbürger wurde am 31. August 2024 auf dem Flughafen von Riad festgenommen, als er nach einem Besuch in Saudi-Arabien mit seiner Frau und seinen Kindern nach Großbritannien zurückreisen wollte. Seitdem ist er inhaftiert. Er wurde auf der Grundlage des Antiterrorismusgesetzes zu einer fünfjährigen Haftstrafe verurteilt – wegen Äußerungen in den Sozialen Medien, die von der Meinungsfreiheit geschützt sind. Er muss sofort freigelassen werden!
Setzt euch für Ahmed al-Doush ein!
Hier kannst du deinen Brief ausdrucken, um ihn per Post oder Fax an die Behörden zu senden, oder ihn direkt über dein eigenes E-Mail-Programm verschicken.
Du hast Probleme beim Ausdrucken des Briefes? Dann klicke bitte hier.
Achtung: Bitte prüfe bei der Deutschen Post ob die Briefzustellung in das Zielland ungehindert möglich ist.
Appell an
Walid bin Mohammad Al Sama'ani
Riyadh, Postal Code 11472
P.O. Box 7775
SAUDI-ARABIEN
Sende eine Kopie an
Botschaft des Königreichs Saudi-Arabien
Herr Fahad Hathal T Alhathal, Botschaftsrat (Geschäftsträger a.i.)
Tiergartenstraße 33-34
10785 Berlin
Fax: 030-889 251 79
E-Mail: deemb@mofa.gov.sa
Amnesty fordert:
- Bitte veranlassen Sie, dass Ahmed al-Doush unverzüglich und bedingungslos freigelassen wird.
- Bis dahin bitte ich Sie sicherzustellen, dass weitere Verletzungen seiner Verfahrensrechte unterbunden werden und er regelmäßigen Zugang zu seiner Familie und einem Rechtsbeistand erhält.
Sachlage
Das psychische Wohlergehen von Ahmed al-Doush verschlechtert sich zusehends. Der britische Staatsangehörige ist ein leitender Wirtschaftsanalyst der Bank of America. Er war am 31. August 2024 am internationalen Flughafen King Khalid in Riad festgenommen worden, als er mit seiner Frau und drei Kindern nach einem Besuch in Saudi-Arabien nach Großbritannien zurückreisen wollte. Seitdem ist er willkürlich inhaftiert. Das Sonderstrafgericht (SCC) verurteilte ihn am 12. Mai 2025 zu zehn Jahren Haft. Im Berufungsverfahren im Juni 2025 wurde diese Strafe auf acht Jahre und im April 2026 schließlich auf fünf Jahre herabgesetzt. Die UN-Arbeitsgruppe gegen willkürliche Inhaftierungen (WGAD) kam vor kurzem zu dem Schluss, dass die Inhaftierung von Ahmed al-Doush nach dem Völkerrecht willkürlich ist und dass er unverzüglich freigelassen werden muss.
Die saudischen Behörden hatten der UN-Arbeitsgruppe gegen willkürliche Inhaftierungen (WGAD) am 2. Mai 2025 mitgeteilt, dass Ahmed al-Doush beschuldigt werde, "terroristische Straftaten" begangen zu haben. Er wurde angeklagt, gegen die Paragrafen 34 und 43 des Antiterrorismusgesetzes verstoßen zu haben, die bereits in ähnlichen Fällen zur Kriminalisierung kritischer Äußerungen in den Sozialen Medien herangezogen wurden. Die UN-Arbeitsgruppe erklärte, dass genügend Belege vorlägen, um bestätigen zu können, dass "die Inhaftierung von Herrn al-Doush lediglich auf seine Beiträge in den Sozialen Medien und seine vermeintliche Verbindung zu einem bekannten Kritiker der saudi-arabischen Regierung zurückzuführen ist".
Die saudischen Behörden haben weder der Familie von Ahmed al-Doush noch Angehörigen des britischen Konsulats die Gerichtsunterlagen – einschließlich der Urteile in erster Instanz und der Berufungsurteile – zukommen lassen, sodass sie nicht wissen, wie die Anklage gegen ihn lautet und auf welcher Grundlage er verurteilt wurde. Bei seiner ersten Anhörung vor einem Richter in der Woche vom 27. Januar 2025, fünf Monate nach seiner Festnahme, wurde Ahmed al-Doush mitgeteilt, dass gegen ihn Anklage erhoben würde, weil er die Sozialen Medien zur Verbreitung gefälschter, unwahrer und schädlicher Nachrichten gegen das Königreich Saudi-Arabien genutzt habe. Außerdem werde ihm vorgeworfen, in Verbindung zu einer Person zu stehen, die die nationale Sicherheit des Königreichs bedrohe. Aufgrund der Fragen, die ihm während der ausführlichen Verhöre durch die saudischen Behörden gestellt wurden, glaubt seine Familie, dass diese Anschuldigungen mit einem Beitrag auf Twitter aus dem Jahr 2018 zusammenhängen könnten, den er später gelöscht hatte. Seine Familie geht davon aus, dass die zweite Anschuldigung gegen ihn auf seiner angeblichen Verbindung zu einem saudischen Kritiker im Exil basiert, zu dem er keine Beziehung habe, außer dass er dessen Sohn kenne.
Ahmed al-Doush darf nur eingeschränkt mit seiner Familie kommunizieren. Im April 2025 sagte er seiner Frau, dass er von den Gefängnisbehörden angewiesen worden sei, sich bei den Anrufen nur über sie und die Kinder zu erkundigen, und dass bei abweichenden Themen – wie z. B. seine Haftbedingungen, sein Gesundheitszustand, sein Verfahren oder die Vorwürfe gegen ihn – der Anruf abgebrochen und eine Strafe verhängt würde. Seine Familie berichtete, dass ihm kürzlich fast drei Wochen lang der Kontakt zu ihnen verwehrt wurde, weil er mit seinen Kindern Englisch gesprochen hatte.
Das Sonderstrafgericht missbraucht vage Bestimmungen auf Grundlage der Gesetze gegen Cyberkriminalität und Terrorismus, um friedliche Meinungsäußerung und Online-Aktivitäten mit "Terrorismus" gleichzusetzen. Amnesty International hat mehrfach dokumentiert, dass die saudischen Behörden zunehmend gegen das Recht auf freie Meinungsäußerung vorgehen und dabei sowohl Staatsangehörige als auch ausländische Staatsbürger*innen ins Visier nehmen, von denen viele zu langen Haftstrafen verurteilt werden, nur weil sie ihre Rechte auf Meinungs-, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit friedlich wahrgenommen haben.
Hintergrundinformation
Ahmed al-Doush ist im al-Hair-Gefängnis in der saudischen Hauptstadt Riad inhaftiert. Er stand mehrmals vor Gericht. Bei seiner ersten Anhörung am 27. Januar 2025 wurde ihm ein staatlich bestellter Rechtsbeistand zugewiesen, mit dem er jedoch nicht regelmäßig kommunizieren durfte. Am 12. Mai 2025 wurde Ahmed al-Doush zu zehn Jahren Haft verurteilt. Am 23. Juni 2025 wurde Ahmed al-Doush ohne Vorankündigung zum Berufungsgericht bestellt, wo auch sein staatlich bestellter Rechtsbeistand anwesend war. Der Richter sagte ihm, dass sein Schuldspruch bestätigt sei und dass sein Strafmaß von zehn auf acht Jahre herabgesetzt würde. Weder die britische Regierung noch die Familie von Ahmed al-Doush oder sein britischer Rechtsbeistand haben Informationen über die Anklagen oder die Grundlage für den Schuldspruch erhalten. Im Oktober 2025 fand eine weitere Anhörung statt, seiner Familie und seinem britischen Anwalt wurden jedoch keine detaillierten Informationen zur Verfügung gestellt. Eine endgültige Entscheidung im April 2026 schloss das Verfahren ab, bestätigte seine Verurteilung und setzte das Strafmaß auf 5 Jahre Freiheitsentzug fest.
Die Vorwürfe gegen Ahmed al-Doush scheinen sich auf frühere Äußerungen im Internet zu beziehen. Er wurde ausgiebig verhört, ohne dass ein Rechtsbeistand anwesend war. Noch bevor er über die gegen ihn erhobenen Vorwürfe informiert wurde, zwang man ihn, eine Stellungnahme zu unterzeichnen. Während der Verhöre wurde ihm Berichten zufolge gesagt, dass er ohne seine Aktivitäten in den Sozialen Medien zu Hause bei seiner Familie wäre. Bemerkenswert ist, dass sein X-Account nur 37 Follower*innen hat und insgesamt vier Beiträge enthält. Bei seiner ersten Anhörung Ende Januar 2025 wurde Ahmed al-Doush mitgeteilt, dass er angeklagt sei, weil er die Sozialen Medien zur Verbreitung gefälschter, unwahrer und schädlicher Nachrichten gegen das Königreich Saudi-Arabien genutzt habe. Außerdem werde ihm vorgeworfen, Verbindungen zu einer Person zu haben, die die nationale Sicherheit des Königreichs bedrohe.
In einer Entscheidung vom 2. März 2026 stellte die UN-Arbeitsgruppe gegen willkürliche Inhaftierungen WGAD fest, dass die saudische Regierung "keine detaillierten oder fundierten Informationen" darüber vorgelegt habe, "inwiefern die Äußerungen von Herrn al-Doush und sein Zusammenschluss eine Bedrohung darstellen, die eine Inhaftierung erforderlich macht". Sie befand, dass "die Freiheitsentziehung von Ahmed Ali al-Doush, die gegen die Artikel 9, 10, 11, 18, 19 und 20 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte verstößt, willkürlich ist […]".
Nach der Festnahme am 31. August 2024 wurde der Familie von Ahmed al-Doush zweieinhalb Monate lang jeglicher Kontakt zu ihm verweigert. Die Familie erhielt auch keine Informationen über seine Situation oder den Grund für seine Inhaftierung. Seine Frau und seine Kinder wurden im Unklaren darüber gelassen, wie es ihm geht, unter welchen Bedingungen er festgehalten wird und ob und wann er nach Hause zurückkehren darf. Während dieser Zeit wurde ihm auch der konsularische Beistand durch Vertreter*innen der britischen Regierung verweigert. Dies hinderte die britische Regierung und seine Familie erheblich daran, Informationen über ihn und seine Inhaftierung zu erhalten und mögliche Schritte für seine Freilassung zu prüfen.
Erst am 17. November 2024 wurde Ahmed al-Doush ein Anruf bei seiner Frau gestattet. Ab dann durfte er wöchentlich mit seiner Familie telefonieren. Im Januar 2025 wurden diese regelmäßigen Anrufe jedoch unterbrochen und erfolgten nur noch sporadisch. Später erzählte er seiner Familie, dass seine Kommunikation mit ihnen von den Behörden als Strafe dafür eingeschränkt wurde, dass er seine Frau während eines Telefongesprächs nach Gefangenen gefragt hatte, die kürzlich in Saudi-Arabien freigelassen worden waren.