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Saudi-Arabien: drohendes Urteil für inhaftierten Briten

Der britische Staatsangehörige Ahmed al-Doush (Archivbild)
© privat
Am 31. August 2024 wurde der britische Staatsangehörige Ahmed al-Doush, ein leitender Wirtschaftsanalyst der Bank of America, in Saudi-Arabien auf dem Flughafen von Riad festgenommen. Er war nach einem Besuch in Saudi-Arabien mit seiner Frau und seinen Kindern auf dem Rückweg nach Großbritannien. Seine nächste gerichtliche Anhörung ist offenbar für den 4. Mai 2025 angesetzt, und es ist möglicherweise ein Urteil zu erwarten. Die gegen ihn erhobenen Vorwürfe sollen mit einem gelöschten Beitrag in den Sozialen Medien und seiner vermeintlichen Verbindung zu einem saudischen Kritiker im Exil zusammenhängen. Ahmed al-Doush hat bisher kein faires Verfahren erhalten.
Bitte setzt euch für Ahmed al-Doush ein!
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Dein Appell
Exzellenz,
ich bin sehr besorgt darüber, dass der britische Staatsbürger Ahmed al-Doush nach wie vor willkürlich in Saudi-Arabien in Haft gehalten wird. Er könnte nun in einer Gerichtsverhandlung am 4. Mai 2025 verurteilt werden. Ahmed al-Doush war am 31. August 2024 am internationalen Flughafen King Khalid in Riad festgenommen worden, als er mit seiner Frau und ihren drei Kindern nach einem Besuch in Saudi-Arabien nach Großbritannien zurückreisen wollte.
Bei seiner ersten Anhörung vor einem Richter in der Woche vom 27. Januar 2025, fünf Monate nach seiner Festnahme, wurde Ahmed al-Doush mitgeteilt, dass gegen ihn Anklage erhoben würde, weil er die Sozialen Medien zur Verbreitung gefälschter, unwahrer und schädlicher Nachrichten gegen das Königreich Saudi-Arabien genutzt habe. Außerdem werde ihm vorgeworfen, in Verbindung zu einer Person zu stehen, die die nationale Sicherheit des Königreichs bedrohe. Aufgrund der Fragen, die ihm während der ausführlichen Verhöre durch die saudischen Behörden gestellt wurden, glaubt seine Familie, dass diese Anschuldigungen mit einem Beitrag auf Twitter aus dem Jahr 2018 zusammenhängen könnten, den Ahmed al-Doush über die Lage im Sudan gepostet hatte, ohne Saudi-Arabien zu erwähnen. Den Tweet hatte er später gelöscht. Seine Familie geht davon aus, dass die zweite Anschuldigung gegen ihn auf seiner angeblichen Verbindung zu einem saudischen Kritiker im Exil basiert, zu dem er keine Beziehung habe, außer dass er dessen Sohn kenne. Obwohl Ahmed al-Doush inzwischen offenbar angeklagt wurde, liegen seiner Familie darüber keine Informationen vor.
Ahmed al-Doush ist bereits für mehrere Anhörungen vor Gericht erschienen. Er darf nur eingeschränkt mit seiner Familie kommunizieren und konnte sie nicht über Einzelheiten seines Gerichtsverfahrens informieren. Im April sagte er seiner Frau, dass er von den Gefängnisbehörden angewiesen worden sei, sich bei den Anrufen nur über sie und die Kinder zu erkundigen, und dass bei abweichenden Themen – wie z. B. seine Haftbedingungen, sein Gesundheitszustand, sein Verfahren oder die Vorwürfe gegen ihn – der Anruf abgebrochen und eine Strafe verhängt würde.
Bitte veranlassen Sie, dass Ahmed al-Doush unverzüglich und bedingungslos freigelassen wird, falls er nur aufgrund der friedlichen Wahrnehmung seiner Menschenrechte festgehalten wird.
Bis dahin bitte ich Sie sicherzustellen, dass weitere Verletzungen seiner Rechte auf ein faires Verfahren unterbunden werden und dass er regelmäßig Zugang zu seiner Familie und einem Rechtsbeistand hat.
Hochachtungsvoll
Sende eine Kopie an
Botschaft des Königreichs Saudi-Arabien
H. R. H. Prinz
Abdullah Bin Khaled Bin Sultan Al Saud
Tiergartenstraße 33-34
10785 Berlin
Fax: 030-889 251 79
E-Mail: deemb@mofa.gov.sa
Appell an
Minister of Justice
Walid bin Mohammad Al Sama'ani
Riyadh, Postal Code 11472, P.O. Box 7775
SAUDI-ARABIEN
Amnesty fordert:
- Bitte veranlassen Sie, dass Ahmed al-Doush unverzüglich und bedingungslos freigelassen wird, falls er nur aufgrund der friedlichen Wahrnehmung seiner Menschenrechte festgehalten wird.
- Bis dahin bitte ich Sie sicherzustellen, dass weitere Verletzungen seiner Rechte auf ein faires Verfahren unterbunden werden und dass er regelmäßig Zugang zu seiner Familie und einem Rechtsbeistand hat.
Sachlage
Der britische Staatsangehörige Ahmed al-Doush könnte in einer Gerichtsverhandlung am 4. Mai 2025 verurteilt werden. Er ist seit August 2024 willkürlich im al-Hair-Gefängnis in der saudischen Hauptstadt Riad inhaftiert und hat kein faires Verfahren erhalten. Er war am 31. August 2024 am internationalen Flughafen King Khalid in Riad festgenommen worden, als er mit seiner Frau und ihren drei Kindern nach einem Besuch in Saudi-Arabien nach Großbritannien zurückreisen wollte.
Bei seiner ersten Anhörung vor einem Richter in der Woche vom 27. Januar 2025, fünf Monate nach seiner Festnahme, wurde Ahmed al-Doush mitgeteilt, dass gegen ihn Anklage erhoben würde, weil er die Sozialen Medien zur Verbreitung gefälschter, unwahrer und schädlicher Nachrichten gegen das Königreich Saudi-Arabien genutzt habe. Außerdem werde ihm vorgeworfen, in Verbindung zu einer Person zu stehen, die die nationale Sicherheit des Königreichs bedrohe. Aufgrund der Fragen, die ihm während der ausführlichen Verhöre durch die saudischen Behörden gestellt wurden, glaubt seine Familie, dass diese Anschuldigungen mit einem Beitrag auf Twitter aus dem Jahr 2018 zusammenhängen könnten, den Ahmed al-Doush über die Lage im Sudan gepostet hatte, ohne Saudi-Arabien zu erwähnen. Den Tweet hatte er später gelöscht. Seine Familie geht davon aus, dass die zweite Anschuldigung gegen ihn auf seiner angeblichen Verbindung zu einem saudischen Kritiker im Exil basiert, zu dem er keine Beziehung habe, außer dass er dessen Sohn kenne. Obwohl Ahmed al-Doush inzwischen offenbar angeklagt wurde, liegen seiner Familie darüber keine Informationen vor.
Ahmed al-Doush ist bereits für mehrere Anhörungen vor Gericht erschienen. Er darf nur eingeschränkt mit seiner Familie kommunizieren und konnte sie nicht über Einzelheiten seines Gerichtsverfahrens informieren. Im April sagte er seiner Frau, dass er von den Gefängnisbehörden angewiesen worden sei, sich bei den Anrufen nur über sie und die Kinder zu erkundigen, und dass bei abweichenden Themen – wie z. B. seine Haftbedingungen, sein Gesundheitszustand, sein Verfahren oder die Vorwürfe gegen ihn – der Anruf abgebrochen und eine Strafe verhängt würde.
Amnesty International dokumentiert immer wieder, dass die saudischen Behörden zunehmend gegen das Recht auf freie Meinungsäußerung vorgehen und dabei sowohl Staatsangehörige als auch Ausländer*innen ins Visier nehmen, von denen viele zu langen Haftstrafen verurteilt werden, nur weil sie ihre Rechte auf Meinungs-, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit friedlich wahrgenommen haben.
Hintergrundinformation
Ahmed al-Doush wurde bei seiner ersten Anhörung am 27. Januar 2025 ein staatlich bestellter Rechtsbeistand zugewiesen, mit dem er nicht regelmäßig kommunizieren darf. Vor Beginn des Verfahrens hatte er keinen Zugang zu einem Rechtsbeistand und eigenen Angaben zufolge wusste er erst, dass er einem Richter vorgeführt wurde, als er bei der Anhörung eintraf. Am 4. März wurde er zum zweiten Mal und wieder ohne Vorankündigung vor Gericht gebracht, und dann erneut am 13. April. Während dieser Anhörung deutete der Richter an, dass Ende April ein Urteil in dem Fall ergehen würde. Aus diesem Grund besteht die Befürchtung, dass das Urteil kurz bevorsteht.
Aufgrund der Kommunikationsbeschränkungen, denen er während der Telefongespräche mit seiner Frau unterliegt, verfügt sie über keine detaillierten Informationen zu seinem Gerichtsverfahren. So weiß sie zum Beispiel keine Einzelheiten über die gegen ihren Mann erhobenen Anklagen oder über die Beweise gegen ihn, die ihm drohende Strafe, die Haftbedingungen oder seinen Gesundheitszustand.
Nach der Festnahme am 31. August 2024 wurde der Familie von Ahmed al-Doush zweieinhalb Monate lang jeglicher Kontakt zu ihm verweigert. Die Familie erhielt auch keine Informationen über seine Situation oder den Grund für seine Inhaftierung. Seine Frau und seine Kinder wurden im Unklaren darüber gelassen, wie es ihm geht, unter welchen Bedingungen er festgehalten wird und ob und wann er nach Hause zurückkehren darf. Während dieser Zeit wurde ihm auch der konsularische Beistand durch Vertreter*innen der britischen Regierung verweigert. Dies hinderte die britische Regierung und seine Familie erheblich daran, Informationen über ihn und seine Inhaftierung zu erhalten und mögliche Schritte für seine Freilassung zu prüfen.
Erst am 17. November 2024 wurde Ahmed al-Doush ein Anruf bei seiner Frau gestattet. Ab dann durfte er wöchentlich mit seiner Familie telefonieren. Im Januar wurden diese regelmäßigen Anrufe jedoch unterbrochen und erfolgten nur noch sporadisch. Später erzählte er seiner Familie, dass seine Kommunikation mit ihnen von den Behörden als Strafe dafür eingeschränkt wurde, dass er seine Frau während eines Telefongesprächs nach einem Gefangenen gefragt hatte, der kürzlich in Saudi-Arabien freigelassen worden war.
Ahmed al-Doush wurde ausgiebig verhört, ohne dass ein Anwalt anwesend war und noch bevor er über die gegen ihn erhobenen Vorwürfe informiert wurde. Während der Verhöre wurde ihm Berichten zufolge gesagt, dass er ohne seine Aktivitäten in den Sozialen Medien zu Hause bei seiner Familie wäre. Bemerkenswert ist, dass sein X-Account (früher Twitter) nur 37 Follower*innen hat und insgesamt vier Beiträge enthält.
Seit seiner Festnahme wurden Ahmed al-Doush drei konsularische Besuche der britischen Botschaft in Riad gestattet; der erste konsularische Besuch fand am 21. November 2024 statt, fast drei Monate nach seiner Inhaftierung. Im Vorfeld des Besuchs gab die britische Regierung keinerlei Informationen über seine Inhaftierung, seinen Status oder sein Wohlergehen an seine Familie weiter und begründete dies mit dem Datenschutz.
Die Prozesse in solchen Fällen entsprechen bei Weitem nicht den internationalen Standards für faire Gerichtsverfahren. Die Betroffenen werden häufig ohne Anklage und ohne Kontakt zur Außenwelt in Einzelhaft gehalten und haben keinen Zugang zu Rechtsbeiständen oder Gerichten, um die Rechtmäßigkeit ihrer Inhaftierung anzufechten.
Seit Juli 2013 hat Amnesty International die Fälle von 86 Personen dokumentiert, die allein wegen der Ausübung ihrer Rechte auf Meinungs-, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit strafrechtlich verfolgt wurden, darunter Menschenrechtsverteidiger*innen, friedliche politische Aktivist*innen, Journalist*innen, Dichter*innen und Geistliche. Unter ihnen waren 40 Personen, die wegen ihrer friedlichen Meinungsäußerung in den Sozialen Medien strafrechtlich verfolgt wurden. Amnesty International geht davon aus, dass die tatsächliche Zahl derartiger Strafverfolgungen wesentlich höher ist.