Saudi-Arabien: Britischer Wirtschaftsanalyst willkürlich in Haft

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Der britische Staatsangehörige Ahmed al-Doush (Archivbild)

Die saudischen Behörden nahmen den britischen Staatsangehörigen Ahmed al-Doush, einen leitenden Wirtschaftsanalysten der Bank of America, fest, als er am 31. August 2024 vom internationalen Flughafen King Khalid in Riad mit seiner Frau und seinen Kindern nach Großbritannien zurückfliegen wollte. Nach seiner Festnahme wurde er Berichten zufolge 33 Tage lang ohne Kontakt zur Außenwelt in Einzelhaft gehalten, und man verweigerte ihm über zwei Monate lang Unterstützung durch das britische Konsulat und den Zugang zu einem Rechtsbeistand. Er berichtete seiner Familie von Anschuldigungen gegen ihn im Zusammenhang mit einem gelöschten Beitrag in den Sozialen Medien und seiner angeblichen Verbindung zu einem saudischen Kritiker. Nach vorliegenden Informationen fand kürzlich eine Gerichtsverhandlung statt, obwohl die Beweislage noch nicht geklärt ist. Der Richter kündigte dabei an, dass bald ein Urteil ergehen werde. Ahmed al-Doush befindet sich seit über sechs Monaten willkürlich in Haft. 

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Exzellenz,

der britische Staatsangehörige Ahmed al-Doush befindet sich seit dem 31. August 2024 willkürlich und unter Verletzung der Rechte auf ein faires Verfahren in saudischer Haft. Er befindet sich derzeit im al-Hair-Gefängnis in der Hauptstadt Riad. Ahmed al-Doush wurde am 31. August 2024 am internationalen Flughafen King Khalid in Riad festgenommen, als er mit seiner Frau und ihren drei Kindern nach einem Besuch in Saudi-Arabien nach Großbritannien zurückreisen wollte. 

Bei seiner ersten Anhörung vor einem Richter in der Woche vom 27. Januar 2025, fünf Monate nach seiner Festnahme, wurde Ahmed al-Doush mitgeteilt, dass gegen ihn Anklage erhoben würde, weil er die Sozialen Medien zur Verbreitung gefälschter, unwahrer und schädlicher Nachrichten gegen das Königreich Saudi-Arabien genutzt habe. Außerdem werde ihm vorgeworfen, eine Beziehung zu einer Person zu unterhalten, die die nationale Sicherheit des Königreichs bedrohe.

Aufgrund der Fragen, die ihm während der ausführlichen Verhöre durch die saudischen Behörden gestellt wurden, glaubt seine Familie, dass diese Anschuldigungen mit einem Tweet aus dem Jahr 2018 zusammenhängen könnten, den Ahmed al-Doush über die Lage im Sudan abgesetzt hatte, ohne Saudi-Arabien zu erwähnen. Den Tweet hatte er später gelöscht. Er berichtete seiner Familie, dass die Anschuldigungen gegen ihn im Zusammenhang mit einem gelöschten Beitrag in den Sozialen Medien und seiner angeblichen Verbindung zu einem saudischen Kritiker im Exil stehen sollen, zu dem er keine Beziehung habe, außer dass er dessen Sohn kenne. 

Ahmed al-Doush wurde bei seiner ersten Anhörung im Januar ein staatlich bestellter Rechtsbeistand zugewiesen, aber bis März 2025 hatten sie sich nur einmal getroffen, und Ahmed al-Doush darf nicht regelmäßig mit ihm kommunizieren. Der Wirtschaftsanalyst hatte am 4. März 2025 eine zweite Anhörung vor Gericht, auch diese ohne vorherige Ankündigung. Während dieser Anhörung teilte ihm ein Richter mit, dass zwischen dem 17. und 20. April 2025 ein Urteil ergehen werde.

Ich bitte Sie, dafür zu sorgen, dass Ahmed al-Doush unverzüglich und bedingungslos freigelassen wird.

Bis dahin müssen weitere Verletzungen seiner Rechte auf ein faires Verfahren unterbunden werden. Bitte stellen Sie sicher, dass Ahmed al-Doush regelmäßig Zugang zu seiner Familie und einem Rechtsbeistand hat.

Hochachtungsvoll

Your Excellency,

I am deeply concerned about the continued detention of British national Ahmed al-Doush, who has been arbitrarily detained in Saudi Arabia since 31 August 2024 with multiple violations of his fair trial rights. He is currently held in al-Hair Prison in the capital Riyadh. Ahmed al-Doush was detained at King Khalid International Airport in Riyadh on 31 August 2024 when he was travelling back home to the UK with his wife and their three children after a visit to Saudi Arabia. 

During his first hearing before a judge in the week of 27 January 2025, five months after his arrest, Ahmed al-Doush was told that charges would be issued against him for using social media to spread fake, untrue and damaging news against the Kingdom of Saudi Arabia, and that he was accused of having a relationship with an individual who threatened the Kingdom's national security. He did not have a lawyer present, and he said he only realized he was being brought before a judge when he arrived at the hearing.

Based on the questions asked during his extensive interrogations by Saudi authorities, his family believes these accusations may relate to a 2018 tweet Ahmed al-Doush made concerning the situation in Sudan, with no mention of t Saudi Arabia, which he then deleted. His family believed the Saudi authorities’ second accusation related to his alleged association with a Saudi critic in exile with whom Ahmed al-Doush has no relationship beyond knowing his son. Although Ahmed al-Doush appears to have since been formally charged, his family have yet to see the charges against him. Since January, Saudi authorities have only allowed him intermittent communication with his family.

Ahmed al-Doush was assigned a state-appointed lawyer at his first hearing in January, but by March 2025, they had only met once, and Ahmed al-Doush is not permitted regular communication with him. Ahmed al-Doush faced a second trial hearing on 4 March 2025, again without prior notice. During this hearing, a judge indicated that a judgment would be issued between 17-20 April 2025. The Saudi authorities must immediately and unconditionally release Ahmed al-Doush. Until then, they must prevent further violations of his fair trial rights and ensure he has regular access to his family and legal representation. 

Yours sincerely,

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Appell an

Justizminister
Minister of Justice
Walid bin Mohammad Al Sama'ani
Riyadh
Postal Code 11472, P.O. Box 7775
SAUDI-ARABIEN

Sende eine Kopie an

Botschaft des Königreichs Saudi-Arabien
H. R. H. Prinz 
Abdullah Bin Khaled Bin Sultan Al Saud
Tiergartenstraße 33-34
10785 Berlin

Fax: 030-889 251 79
E-Mail: deemb@mofa.gov.sa

Amnesty fordert:

  • Die saudischen Behörden müssen Ahmed al-Doush unverzüglich und bedingungslos freilassen.
  • Bis dahin müssen sie weitere Verletzungen seiner Rechte auf ein faires Verfahren unterlassen und sicherstellen, dass er regelmäßig Zugang zu seiner Familie und einem Rechtsbeistand hat.

Sachlage

Der britische Staatsangehörige Ahmed al-Doush befindet sich seit dem 31. August 2024 willkürlich und unter Verletzung der Rechte auf ein faires Verfahren in saudischer Haft. Er befindet sich derzeit im al-Hair-Gefängnis in der Hauptstadt Riad. Ahmed al-Doush wurde am 31. August 2024 am internationalen Flughafen King Khalid in Riad festgenommen, als er mit seiner Frau und ihren drei Kindern nach einem Besuch in Saudi-Arabien nach Großbritannien zurückreisen wollte. 

Bei seiner ersten Anhörung vor einem Richter in der Woche vom 27. Januar 2025, fünf Monate nach seiner Festnahme, wurde Ahmed al-Doush mitgeteilt, dass gegen ihn Anklage erhoben würde, weil er die Sozialen Medien zur Verbreitung gefälschter, unwahrer und schädlicher Nachrichten gegen das Königreich Saudi-Arabien genutzt habe. Außerdem werde ihm vorgeworfen, eine Beziehung zu einer Person zu unterhalten, die die nationale Sicherheit des Königreichs bedrohe. Bei der Anhörung war kein Rechtsbeistand zugegen und eigenen Angaben zufolge erfuhr Ahmed al-Doush erst beim Eintreffen vor Ort, dass er einem Richter vorgeführt werden sollte. 

Aufgrund der Fragen, die ihm während der ausführlichen Verhöre durch die saudischen Behörden gestellt wurden, glaubt seine Familie, dass diese Anschuldigungen mit einem Tweet aus dem Jahr 2018 zusammenhängen könnten, den Ahmed al-Doush über die Lage im Sudan abgesetzt hatte, ohne Saudi-Arabien zu erwähnen. Den Tweet hatte er später gelöscht. Er berichtete seiner Familie, dass die Anschuldigungen gegen ihn im Zusammenhang mit einem gelöschten Beitrag in den Sozialen Medien und seiner angeblichen Verbindung zu einem saudischen Kritiker im Exil stehen sollen, zu dem er keine Beziehung habe, außer dass er dessen Sohn kenne. Obwohl Ahmed al-Doush inzwischen offenbar angeklagt wurde, hat seine Familie die Anklage gegen ihn noch nicht gesehen. Seit Januar gestatten ihm die saudischen Behörden nur sporadischen Kontakt zu seiner Familie.

Ahmed al-Doush wurde bei seiner ersten Anhörung im Januar ein staatlich bestellter Rechtsbeistand zugewiesen, aber bis März 2025 hatten sie sich nur einmal getroffen, und Ahmed al-Doush darf nicht regelmäßig mit ihm kommunizieren. Der Wirtschaftsanalyst hatte am 4. März 2025 eine zweite Anhörung vor Gericht, auch diese ohne vorherige Ankündigung. Während dieser Anhörung teilte ihm ein Richter mit, dass zwischen dem 17. und 20. April 2025 ein Urteil ergehen werde.

Hintergrundinformation

Hintergrund

Nach der Festnahme am 31. August 2024 wurde der Familie von Ahmed al-Doush zweieinhalb Monate lang jeglicher Kontakt zu ihm verweigert. Die Familie erhielt auch keine Informationen über seine Situation oder den Grund für seine Inhaftierung. Seine Frau und seine Kinder wurden im Unklaren darüber gelassen, wie es ihm geht, unter welchen Bedingungen er festgehalten wird und ob und wann er nach Hause zurückkehren darf. Während dieser Zeit wurde ihm auch der konsularische Beistand durch Vertreter*innen der britischen Regierung verweigert. Dies hinderte die britische Regierung und seine Familie erheblich daran, Informationen über ihn und seine Inhaftierung zu erhalten und mögliche Schritte für seine Freilassung zu prüfen.

Erst am 17. November 2024 wurde Ahmed al-Doush ein Anruf bei seiner Frau gestattet. Ab dann durfte er wöchentlich mit seiner Familie telefonieren. Im Januar werden diese regelmäßigen Anrufe jedoch unterbrochen und erfolgen jetzt nur noch sporadisch. Später erzählte er seiner Familie, dass seine Kommunikation mit ihnen von den Behörden als Strafe dafür eingeschränkt wurde, dass er seine Frau während eines Telefongesprächs nach einem Gefangenen gefragt hatte, der kürzlich in Saudi-Arabien freigelassen worden war.

Ahmed al-Doush wurde ausgiebig verhört, ohne dass ein Anwalt anwesend war und noch bevor er über die gegen ihn erhobenen Vorwürfe informiert wurde. Während der Verhöre wurde ihm Berichten zufolge gesagt, dass er ohne seine Aktivitäten in den Sozialen Medien zu Hause bei seiner Familie wäre. Bemerkenswert ist, dass sein X-Konto nur 37 Follower*innen und insgesamt vier Beiträge hat.

Seit seiner Festnahme wurden Ahmed al-Doush drei konsularische Besuche der britischen Botschaft in Riad gestattet; der erste konsularische Besuch fand am 21. November 2025 statt, fast drei Monate nach seiner Inhaftierung. Im Vorfeld des Besuchs gab die britische Regierung keinerlei Informationen über seine Inhaftierung, seinen Status oder sein Wohlergehen an seine Familie weiter und begründete dies mit dem Datenschutz.

Amnesty International dokumentiert immer wieder, dass die saudischen Behörden zunehmend gegen das Recht auf freie Meinungsäußerung vorgehen und dabei sowohl Staatsangehörige als auch Ausländer*innen ins Visier nehmen, von denen viele zu langen Haftstrafen verurteilt werden, nur weil sie ihr Recht auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit friedlich wahrgenommen haben. Dazu gehört auch die Kritik an der Regierung und ihrer Politik.