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Marokko: Hausarrest und sexualisierte Gewalt
Diese Urgent Action ist beendet.
Der saharauischen Aktivistin Sultana Khaya gelang es am 30. Mai, ihr Haus in Boujdour in der Westsahara zu verlassen und zur medizinischen Versorgung nach Spanien zu reisen. Sie stand seit November 2020 unter willkürlichem Hausarrest. Die gegen sie verhängten Beschränkungen wurden noch nicht offiziell aufgehoben, und es ist nach wie vor unklar, ob sie wieder nach Marokko einreisen kann. Bis heute sind die Folter- und Misshandlungen, denen sie und Familienangehörige ausgesetzt waren, nicht untersucht worden.

Die sahrauische Aktivistin Sultana Khaya und mehrere Mitglieder ihrer Familie werden seit Monaten in ihrem Haus in Boujdour in der Westsahara willkürlich in Hausarrest gehalten. Bisher haben die Behörden noch keine Anschuldigungen gegen sie vorgebracht. Am 12. Mai stürmten Dutzende maskierte Sicherheitskräfte Sultana Khayas Haus, griffen sie tätlich an, versuchten sie zu vergewaltigen und vergewaltigten ihre Schwester. Die Behörden müssen den Hausarrest von Sultana Khaya und ihrer Familie sofort aufheben und umgehend eine Untersuchung der tätlichen Angriffe und sexualisierten Gewalt gegen sie und ihre Familie einleiten.
Setzt euch für Sultana Khaya und ihre Familie ein!
Dein Appell
Exzellenz,
die sahrauische Aktivistin Sultana Khaya und mehrere Mitglieder ihrer Familie werden seit Monaten willkürlich in Hausarrest gehalten. Die Behörden haben Sultana Khaya seit Beginn des Hausarrests weder einen Haftbefehl noch einen Gerichtsbeschluss vorgelegt oder sie über den Grund ihres Freiheitsentzugs informiert.
Seit dem 19. November 2020 sind Angehörige der Sicherheitskräfte vor dem Haus der Familie Khaya postiert, die die Familie daran hindern das Haus auch nur ein paar Meter zu verlassen. Die Sicherheitskräfte nehmen zudem Hausdurchsuchungen vor. Am 12. Mai kam es zu einer Eskalation des Vorgehens der Sicherheitskräfte gegen die Aktivistin. Sultana Khaya und Angehörige der Familie wurden tätlich von den Sicherheitskräften angegriffen: Sie versuchten Sultana Khaya zu vergewaltigen und vergewaltigten außerdem ihre Schwester. In zahlreichen weiteren Fällen wurden die Aktivistin und ihre Familie von den Sicherheitskräften schikaniert.
Der anhaltende Hausarrest kommt einer willkürlichen Inhaftierung gleich, da er eine unzulässige Einschränkung ihrer Rechte auf Bewegungs- und Vereinigungsfreiheit darstellt.
Bitte beenden Sie umgehend den willkürlichen Hausarrest von Sultana Khaya und ihrer Familie und respektieren Sie ihre Rechte auf Bewegungs-, Meinungs- und Vereinigungsfreiheit. Setzen Sie den Übergriffen, denen Sultana Khaya und ihre Familie ausgesetzt sind, ein Ende. Leiten Sie außerdem Untersuchungen im Fall der willkürlichen und missbräuchlichen Anwendung von Gewalt sowie sexualisierter Gewalt gegen sie und ihre Familie durch die Sicherheitskräfte ein und sorgen sie dafür, dass sie eine angemessene Entschädigung für die Verletzung ihrer Menschenrechte erhalten.
Mit freundlichen Grüßen
Sende eine Kopie an
Botschaft des Königreichs Marokko
I.E. Frau Zohour Alaoui
Niederwallstr. 39, 10117 Berlin
Fax: 030-2061 2420
E-Mail: kontakt@botschaft-marokko.de
Appell an
Head of Government of the Kingdom of Morocco
Mr. Saad Eddine el Othmani
Palais Royal - Touraga
Rabat
MAROKKO
Amnesty fordert:
- Bitte beenden Sie umgehend den willkürlichen Hausarrest von Sultana Khaya und ihrer Familie und respektieren Sie ihre Rechte auf Bewegungs-, Meinungs- und Vereinigungsfreiheit.
- Setzen Sie den Übergriffen, denen Sultana Khaya und ihre Familie ausgesetzt sind, ein Ende. Leiten Sie außerdem Untersuchungen im Fall der willkürlichen und missbräuchlichen Anwendung von Gewalt sowie sexualisierter Gewalt gegen sie und ihre Familie durch die Sicherheitskräfte ein und sorgen sie dafür, dass sie eine angemessene Entschädigung für die Verletzung ihrer Menschenrechte erhalten.
Sachlage
Die sahrauische Aktivistin Sultana Khaya und mehrere Mitglieder ihrer Familie, befinden sich in willkürlichem Hausarrest. Seit dem 19. November 2020 sind Angehörige der Sicherheitskräfte vor dem Haus der Familie Khaya postiert, die die Familie daran hindern das Haus auch nur ein paar Meter zu verlassen. Die Sicherheitskräfte nehmen zudem Hausdurchsuchungen vor und greifen die Familie tätlich an.
Im Mai kam es zu einer Eskalation des Vorgehens gegen Sultana Khaya, bei dem ihr Recht auf Bewegungsfreiheit und körperliche Unversehrtheit in erheblichem Maße eingeschränkt wurde: Am 10. Mai stürmten Sicherheitskräfte um fünf Uhr morgens ihr Haus, legten ihrer Schwester Hand- und Fußfesseln an und stahlen Wertsachen von Sultana Khaya, darunter ihr Handy und ihren Computer. Sultana Khaya berichtete Amnesty, dass am 12. Mai, am Vorabend des muslimischen Fests des Fastenbrechens, erneut Dutzende maskierte Angehörige der Sicherheitskräfte vom Dach aus in das Haus eingedrungen seien. Die Sicherheitskräfte warfen sie auf den Boden, verdrehten ihr die Arme und fesselten sie. Sie schlugen mit Schlagstöcken auf sie ein und versuchten sie mit einem Schlagstock zu vergewaltigen. Wie Sultana Khaya weiter berichtet, griffen maskierte Sicherheitskräfte auch ihre Schwester an und vergewaltigten sie, indem sie ihr einen Schlagstock zwischen die Beine zwangen und außerdem auf sie einschlugen. Darüber hinaus hätten die Sicherheitskräfte Fensterscheiben zerbrochen und absichtlich eine unangenehm riechende Substanz auf den Hausboden geschüttet, um das Haus unbewohnbar zu machen. Vor diesem Überfall entfernten die Sicherheitskräfte gewaltsam den Stromzähler und unterbrachen damit die Stromversorgung der Familie. Damit sollte allem Anschein nach der Kontakt zur Außenwelt noch weiter erschwert werden.
Die Behörden haben Sultana Khaya seit Beginn des Hausarrests weder einen Haftbefehl noch einen Gerichtsbeschluss vorgelegt oder sie über den Grund ihres Freiheitsentzugs informiert. Der Leiter der Polizei in Boujdour teilte ihr lediglich mündlich mit, dass es ihr verboten sei, das Haus zu verlassen. Der anhaltende Hausarrest für sie und ihre Familie kommt einer willkürlichen Inhaftierung gleich, da er eine unzulässige Einschränkung ihrer Rechte auf Bewegungs- und Vereinigungsfreiheit darstellt.
Hintergrundinformation
Am Morgen des 10. Mai stürmten Sicherheitskräfte Sultana Khayas Haus und nahmen drei Aktivisten fest: Babouzid Mohammed Saaed Labhi, Vorsitzender des Kollektivs Sahrauischer Menschenrechtsverteidiger_innen (Collectif des défenseurs sahraouis de l’homme – CODESA), Salek Baber und Khaled Boufraya. Obwohl die Familie unter Hausarrest steht, war es den drei Aktivisten gelungen, sich an den Sicherheitskräften vorbei ins Haus zu schleichen, um die Familie zu unterstützen. Nachdem die drei Aktivisten festgenommen wurden, folterten die Sicherheitskräfte sie mehrere Stunden lang und setzten sie in einem abgelegenen Teil der Wüste aus.
Sultana Khaya ist Präsidentin einer Organisation namens "Liga für die Verteidigung der Menschenrechte und gegen die Plünderung natürlicher Ressourcen" und bekannt für ihren lautstarken Aktivismus zur Verteidigung des Selbstbestimmungsrechts der Sahrauis. Dieser rechtswidrige Freiheitsentzug ist Teil eines umfassenden Vorgehens der marokkanischen Behörden gegen sahrauische Aktivist_innen und kritische Stimmen innerhalb der Westsahara, das nach den Zusammenstößen zwischen Regierungskräften Marokkos und der sahrauischen Unabhängigkeitsbewegung Frente Polisario im November 2020 weiter verschärft wurde. In den vergangenen Monaten wurden immer mehr sahrauische Aktivist_innen von Sicherheitskräften gezielt angegriffen, ohne dass internationale Medien darüber berichtet hätten.
Nach internationalen Menschenrechtsnormen stellt Hausarrest eine Form der Inhaftierung dar und erfordert bestimmte Schutzmechanismen, um als rechtmäßig zu gelten. Gemäß der Allgemeinen Bemerkung 35 des UN-Menschenrechtsausschusses zu Artikel 9 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte dürfen freiheitsentziehende Maßnahmen, darunter auch Hausarrest, nicht willkürlich erfolgen, müssen unter Achtung der Rechtsstaatlichkeit durchgeführt werden und eine angemessene und unverzügliche gerichtliche Überprüfung der Haft ermöglichen. Freiheitsentzug, auch in Form von Hausarrest, ist willkürlich, wenn er aus der Ausübung von Menschenrechten resultiert, einschließlich der Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungsfreiheit und friedliche Versammlung.
Die Westsahara ist Gegenstand eines Territorialstreits zwischen Marokko – das das Gebiet 1975 annektiert hat und die Souveränität darüber beansprucht – und der Fronte Polisario. Die Frente Polisario fordert einen unabhängigen Staat in diesem Gebiet und hat eine Exilregierung in den Flüchtlingslagern in Tindouf, südwestlich von Algerien, ernannt. In einer UN-Vereinbarung von 1991, die zum Waffenstillstand zwischen Marokko und der Fronte Polisario führte, wurde ein Referendum gefordert. Dieses sollte der Bevölkerung der Westsahara das Recht geben, selbstbestimmt über die Unabhängigkeit oder Zugehörigkeit zu Marokko zu entscheiden, hat aber noch nicht stattgefunden, da noch immer strittig ist, wer an dem Referendum teilnehmen darf.
In den vergangenen Jahren ist der Zugang zur Westsahara für externe Beobachter_innen zunehmend schwierig geworden, da sich die Menschenrechtssituation weiter verschlechtert hat. Im Jahr 2020 haben die marokkanischen Behörden mindestens neun Rechtsbeiständen, Aktivist_innen und Politiker_innen den Zugang zur Westsahara verwehrt. Auch Journalist_innen wurde der Zugang verweigert, sodass kaum Informationen über das Engagement der Menschenrechtsaktivist_innen an die Öffentlichkeit gelangen. Der UN-Sicherheitsrat hat Forderungen von Amnesty International und anderen ignoriert, die Mission der Vereinten Nationen für das Referendum in der Westsahara (MINURSO) um eine Menschenrechtskomponente zu erweitern, die eine Überwachung und Berichterstattung über Menschenrechtsverletzungen ermöglichen würde, wie es bei den meisten vergleichbaren UN-Missionen weltweit der Fall ist.