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Marokko: Sicherheitskräfte vergewaltigen Aktivistin
Diese Urgent Action ist beendet.
Der saharauischen Aktivistin Sultana Khaya gelang es am 30. Mai, ihr Haus in Boujdour in der Westsahara zu verlassen und zur medizinischen Versorgung nach Spanien zu reisen. Sie stand seit November 2020 unter willkürlichem Hausarrest. Die gegen sie verhängten Beschränkungen wurden noch nicht offiziell aufgehoben, und es ist nach wie vor unklar, ob sie wieder nach Marokko einreisen kann. Bis heute sind die Folter- und Misshandlungen, denen sie und Familienangehörige ausgesetzt waren, nicht untersucht worden.

Triggerwarnung: Explizite Beschreibung von brutaler Gewalt.
Am 15. November drangen marokkanische Sicherheitskräfte in das Haus von Sultana Khaya ein, vergewaltigten sie und missbrauchten ihre Schwestern und ihre 80‑jährige Mutter. Die sahrauische Aktivistin und ihre Angehörigen stehen seit 2020 unter Hausarrest – für den die Behörden bisher keine Begründung vorgelegt haben. Dies ist nicht das erste Mal, dass die marokkanischen Sicherheitskräfte Folter und andere Misshandlungen an ihnen begehen.
Setzt euch für Sultana Khaya und ihre Familie ein!
Dein Appell
Exzellenz,
am 15. November drangen marokkanische Sicherheitskräfte in das Haus von Sultana Khaya ein, vergewaltigten sie und missbrauchten ihre Schwestern und ihre 80‑jährige Mutter. Die sahrauische Aktivistin und ihre Angehörigen stehen seit 2020 unter Hausarrest – für den die Behörden bisher keine Begründung vorgelegt haben. Dies ist nicht das erste Mal, dass die marokkanischen Sicherheitskräfte Folter und andere Misshandlungen an ihnen begehen.
Bitte setzen Sie den brutalen Übergriffen, denen Sultana Khaya und ihre Familie ausgesetzt sind, sofort ein Ende. Leiten Sie außerdem unverzüglich uparteiische, transparente und wirksame Untersuchungen des willkürlichen und missbräuchlichen Einsatzes von Gewalt – einschließlich sexualisierter Gewalt und Vergewaltigung – gegen sie und ihre Familie durch die Sicherheitskräfte ein und sorgen sie dafür, dass die mutmaßlich Verantwortlichen in fairen Verfahren vor Gericht gestellt werden. Ich fordere Sie außerdem auf, dafür zu sorgen, dass Sultana Khaya und ihre Familie Zugang zur Justiz und zu wirksamen Rechtsbehelfen erhalten, einschließlich einer angemessenen Entschädigung für die Verletzung ihrer Menschenrechte und der Garantie, dass sich diese nicht wiederholen. Bitte beenden Sie umgehend den willkürlichen Hausarrest von Sultana Khaya und ihrer Familie und respektieren Sie ihre Rechte auf Bewegungs-, Meinungs- und Vereinigungsfreiheit.
Freundliche Grüße,
Sende eine Kopie an
Botschaft des Königreichs Marokko
I.E. Frau Zohour Alaoui
Niederwallstraße 39
10117 Berlin
Fax: 030–2061 2420
E-Mail: kontakt@botschaft-marokko.de
Appell an
Mr. Aziz Akhannouch
Palais Royal Touarga
10070 Rabat
MAROKKO
Amnesty fordert:
- Bitte setzen Sie den brutalen Übergriffen, denen Sultana Khaya und ihre Familie ausgesetzt sind, sofort ein Ende. Leiten Sie außerdem unverzüglich uparteiische, transparente und wirksame Untersuchungen des willkürlichen und missbräuchlichen Einsatzes von Gewalt – einschließlich sexualisierter Gewalt und Vergewaltigung – gegen sie und ihre Familie durch die Sicherheitskräfte ein und sorgen sie dafür, dass die mutmaßlich Verantwortlichen in fairen Verfahren vor Gericht gestellt werden.
- Ich fordere Sie außerdem auf, dafür zu sorgen, dass Sultana Khaya und ihre Familie Zugang zur Justiz und zu wirksamen Rechtsbehelfen erhalten, einschließlich einer angemessenen Entschädigung für die Verletzung ihrer Menschenrechte und der Garantie, dass sich diese nicht wiederholen.
- Bitte beenden Sie umgehend den willkürlichen Hausarrest von Sultana Khaya und ihrer Familie und respektieren Sie ihre Rechte auf Bewegungs-, Meinungs- und Vereinigungsfreiheit.
Sachlage
Am 15. November drangen um 5.30 Uhr morgens Dutzende Angehörige der marokkanischen Sicherheitskräfte in Zivil in das Haus der sahrauischen Aktivistin Sultana Khaya ein, wo sie zusammen mit ihren beiden Schwestern und ihrer Mutter unter Hausarrest steht. Die Sicherheitskräfte vergewaltigten sie und belästigten ihre Schwestern und ihre Mutter sexuell. Nachdem sie über das Dach eingedrungen waren, durchsuchten sie das Haus, beschädigten dabei Türen und Schränke, warfen Habseligkeiten auf den Boden und verteilten giftige Substanzen. Vier der Sicherheitsbeamten hielten Sultana Khaya auf dem Boden fest und setzten sie außer Gefecht, wobei ihr einer von ihnen seine Hände auf den Mund drückte. Ein anderer presste ihren Rumpf mit seinem Knöchel auf den Boden, bevor er den unteren Teil ihres traditionellen Kleides öffnete und sie vergewaltigte.
Sultana Khaya und ihre Schwester Waara Khaya sagten gegenüber Amnesty International aus, dass er sie während etwa 20 Minuten mit vier Fingern in ihrer Vagina vergewaltigte. Die Männer wendeten auch bei ihrer Mutter und zwei Schwestern sexualisierte Gewalt an und begrapschten sie. Nach Waara Khayas Aussage steckten sie ihre Hände in ihre Hose und berührten ihre Brüste.
Sultana Khaya berichtete Amnesty International, dass sie von der Vergewaltigung Verletzungen davongetragen habe. Sie kann sich jedoch nicht medizinisch behandeln lassen, weil sie aufgrund des Hausarrests das Haus nicht verlassen und keinen Besuch empfangen darf. Seit Beginn des Hausarrests im November 2020 haben Sicherheitskräfte Sultana Khaya, ihre Familienmitglieder sowie ihre Besucher:innen wiederholt angegriffen.
Hintergrundinformation
Sultana Khaya ist Präsidentin der Liga für die Verteidigung der Menschenrechte und gegen die Plünderung natürlicher Ressourcen und bekannt für ihren lautstarken Aktivismus zur Verteidigung des Selbstbestimmungsrechts der Sahrauis. Sie ist auch Mitglied der Sahrauischen Organisation gegen die marokkanische Unterdrückung (ISACOM). Der rechtswidrige Freiheitsentzug von Sultana Khaya und ihrer Familie ist Teil eines umfassenden Vorgehens der marokkanischen Behörden gegen sahrauische Aktivist_innen und kritische Stimmen innerhalb der Westsahara, das nach den Zusammenstößen zwischen Regierungskräften Marokkos und der sahrauischen Unabhängigkeitsbewegung Frente Polisario im November 2020 weiter verschärft wurde. In den vergangenen Monaten wurden immer mehr sahrauische Aktivist_innen von Sicherheitskräften gezielt angegriffen, ohne dass internationale Medien darüber berichtet hätten.
Der jüngste Angriff der marokkanischen Sicherheitskräfte ist kein Einzelfall. Am 10. Mai hatten Sicherheitskräfte um fünf Uhr morgens ihr Haus gestürmt, ihrer Schwester Hand- und Fußfesseln angelegt und Wertsachen von Sultana Khaya, darunter ihr Handy und ihren Computer, gestohlen. Dies geschah, nachdem sie die Kampagne "Meine Flagge auf meinem Dach" gestartet hatte (#علمي_فوق_منزلي).
Außerdem hatten sie drei Aktivisten festgenommen, die im Haus waren, um die Familie zu unterstützen, und gefoltert. Zwei Tage danach, am 12. Mai, stürmten Dutzende maskierte Sicherheitskräfte Sultana Khayas Haus, griffen sie tätlich an, versuchten sie zu vergewaltigen und vergewaltigten ihre Schwester. Vor diesem Überfall hatten die Sicherheitskräfte gewaltsam den Stromzähler entfernt und unterbrachen damit die Stromversorgung der Familie.
Die Behörden haben Sultana Khaya seit Beginn des Hausarrests weder einen Haftbefehl noch einen Gerichtsbeschluss vorgelegt oder sie über den Grund ihres Freiheitsentzugs informiert. Der Leiter der Polizei in Boujdour teilte ihr lediglich mündlich mit, dass es ihr verboten sei, das Haus zu verlassen.
Nach internationalen Menschenrechtsnormen stellt Hausarrest eine Form der Inhaftierung dar und erfordert bestimmte Schutzmechanismen, um als rechtmäßig zu gelten. Gemäß der Allgemeinen Bemerkung 35 des UN-Menschenrechtsausschusses zu Artikel 9 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte dürfen freiheitsentziehende Maßnahmen, darunter auch Hausarrest, nicht willkürlich erfolgen, müssen unter Achtung der Rechtsstaatlichkeit durchgeführt werden und eine angemessene und unverzügliche gerichtliche Überprüfung der Haft ermöglichen. Freiheitsentzug, auch in Form von Hausarrest, ist willkürlich, wenn er aus der Ausübung von Menschenrechten resultiert, einschließlich der Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungsfreiheit und friedliche Versammlung.
Die Westsahara ist Gegenstand eines Territorialstreits zwischen Marokko – das das Gebiet 1975 annektiert hat und die Souveränität darüber beansprucht – und der Frente Polisario. Die Frente Polisario fordert einen unabhängigen Staat in diesem Gebiet und hat eine Exilregierung in den Flüchtlingslagern in Tindouf, südwestlich von Algerien, ernannt. In einer UN-Vereinbarung von 1991, die zum Waffenstillstand zwischen Marokko und der Frente Polisario führte, wurde ein Referendum gefordert. Dieses sollte der Bevölkerung der Westsahara das Recht geben, selbstbestimmt über die Unabhängigkeit oder Zugehörigkeit zu Marokko zu entscheiden, hat aber noch nicht stattgefunden, da noch immer strittig ist, wer an dem Referendum teilnehmen darf.
In den vergangenen Jahren ist der Zugang zur Westsahara für externe Beobachter_innen zunehmend schwierig geworden, da sich die Menschenrechtssituation weiter verschlechtert hat. Im Jahr 2020 haben die marokkanischen Behörden mindestens neun Rechtsbeiständen, Aktivist_innen und Politiker_innen den Zugang zur Westsahara verwehrt. Auch Journalist_innen wurde der Zugang verweigert, sodass kaum Informationen über das Engagement der Menschenrechtsaktivist_innen an die Öffentlichkeit gelangen. Der UN-Sicherheitsrat hat Forderungen von Amnesty International und anderen ignoriert, die Mission der Vereinten Nationen für das Referendum in der Westsahara (MINURSO) um eine Menschenrechtskomponente zu erweitern, die eine Überwachung und Berichterstattung über Menschenrechtsverletzungen ermöglichen würde, wie es bei den meisten vergleichbaren UN-Missionen weltweit der Fall ist.