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Marokko: Misshandlung und Hausarrest
Diese Urgent Action ist beendet.
Der saharauischen Aktivistin Sultana Khaya gelang es am 30. Mai, ihr Haus in Boujdour in der Westsahara zu verlassen und zur medizinischen Versorgung nach Spanien zu reisen. Sie stand seit November 2020 unter willkürlichem Hausarrest. Die gegen sie verhängten Beschränkungen wurden noch nicht offiziell aufgehoben, und es ist nach wie vor unklar, ob sie wieder nach Marokko einreisen kann. Bis heute sind die Folter- und Misshandlungen, denen sie und Familienangehörige ausgesetzt waren, nicht untersucht worden.

Die sahrauische Aktivistin Sultana Khaya und mehrere Mitglieder ihrer Familie werden seit Monaten in ihrem Haus in Boujdour in der Westsahara faktisch unter Hausarrest festgehalten. Bisher haben die Behörden noch keine Anschuldigungen gegen sie vorgebracht. Vor ihrem Haus sind regelmäßig Sicherheitskräfte stationiert, um die Familie daran zu hindern, das Haus zu verlassen und andere Menschen, auch Verwandte, sie zu besuchen. Sultana Khaya und ihre Familie wurden mehrfach von der Polizei tätlich angegriffen, als sie versuchten, ihr Haus zu verlassen, was zu schweren Verletzungen bei Sultana Khaya und ihrer Schwester führte. Die Behörden müssen den Hausarrest von Sultana Khaya und ihrer Familie sofort aufheben.
Setzt euch für Sultana Khaya und ihre Familie ein!
Dein Appell
Eure Exzellenz,
die sahrauische Aktivistin Sultana Khaya und mehrere Mitglieder ihrer Familie, darunter auch ihre Schwester Waraa Khaya, befinden sich unter willkürlichem Hausarrest.
Seit dem 19. November 2020 sind Angehörige der Sicherheitskräfte sowohl in Uniform als auch in Zivil vor dem Haus der Familie Khaya postiert. Bei zahlreichen Gelegenheiten, bei denen Sultana Khaya oder andere Familienmitglieder versuchten, das Haus zu verlassen und sich nur wenige Meter davon entfernten, stellten sich ihnen Sicherheitskräfte entgegen und drängten sie gewaltsam wieder ins Haus zurück. Häufig hinderten Sicherheitskräfte ihre Unterstützer_innen daran, in ihre Straße zu gelangen, manchmal unter Anwendung willkürlicher und missbräuchlicher Gewalt. Verwandte durften nur bei seltenen Gelegenheiten Lebensmittel und Medikamente in das Haus der Familie bringen. Sicherheitskräfte haben Sultana Khaya, Angehörige ihrer Familie und deren Besucher_innen brutal angegriffen. Bei einem Vorfall im Februar 2021, so ihre Schwester Waraa Khaya, sei sie von vier Sicherheitskräften gegen eine große Eisentür geworfen worden, als diese merkten, dass sie nicht mehr gefilmt wurden. Die tätlichen Angriffe haben bei Sultana Khaya und Waraa Khaya Wunden und blaue Flecken am ganzen Körper hinterlassen.
Die Behörden haben Sultana Khaya seit Beginn des Hausarrests weder einen Haftbefehl noch einen Gerichtsbeschluss vorgelegt oder sie über den Grund ihres Freiheitsentzugs informiert. Der Leiter der Polizei in Boujdour teilte ihr lediglich mündlich mit, dass es ihr verboten sei, das Haus zu verlassen.
Bitte beenden Sie den willkürlichen Hausarrest von Sultana Khaya und ihrer Familie und respektieren Sie ihre Rechte auf Bewegungs-, Meinungs und Vereinigungsfreiheit. Setzen Sie den Übergriffen, denen Sultana Khaya und ihre Familie ausgesetzt sind, ein Ende. Leiten Sie außerdem Untersuchungen im Fall der willkürlichen und missbräuchlichen Anwendung von Gewalt gegen sie und ihre Familie durch die Sicherheitskräfte ein und sorgen sie dafür, dass sie eine angemessene Entschädigung für die Verletzung ihres Rechts auf Freiheit und andere erlittene Schäden erhalten.
Hochachtungsvoll
Sende eine Kopie an
Botschaft des Königreichs Marokko
I.E. Frau Zohour Alaoui
Niederwallstr. 39, 10117 Berlin
Fax: 030-2061 2420
E-Mail: kontakt@botschaft-marokko.de
Appell an
M. Saad Eddine el Othmani
Premier ministre
Palais Royal – Touarga
Rabat
MAROKKO
Amnesty fordert:
- Bitte beenden Sie den willkürlichen Hausarrest von Sultana Khaya und ihrer Familie und respektieren Sie ihre Rechte auf Bewegungs-, Meinungs und Vereinigungsfreiheit.
- Setzen Sie den Übergriffen, denen Sultana Khaya und ihre Familie ausgesetzt sind, ein Ende. Leiten Sie außerdem Untersuchungen im Fall der willkürlichen und missbräuchlichen Anwendung von Gewalt gegen sie und ihre Familie durch die Sicherheitskräfte ein und sorgen sie dafür, dass sie eine angemessene Entschädigung für die Verletzung ihres Rechts auf Freiheit und andere erlittene Schäden erhalten.
Sachlage
Die sahrauische Aktivistin Sultana Khaya und mehrere Mitglieder ihrer Familie, darunter auch ihre Schwester Waraa Khaya, befinden sich unter willkürlichem Hausarrest.
Seit dem 19. November 2020 sind Angehörige der Sicherheitskräfte sowohl in Uniform als auch in Zivil vor dem Haus der Familie Khaya postiert. Bei zahlreichen Gelegenheiten, bei denen Sultana Khaya oder andere Familienmitglieder versuchten, das Haus zu verlassen und sich nur wenige Meter davon entfernten, stellten sich ihnen Sicherheitskräfte entgegen und drängten sie gewaltsam wieder ins Haus zurück. Häufig hinderten Sicherheitskräfte ihre Unterstützer_innen daran, in ihre Straße zu gelangen, manchmal unter Anwendung willkürlicher und missbräuchlicher Gewalt. Verwandte durften nur bei seltenen Gelegenheiten Lebensmittel und Medikamente in das Haus der Familie bringen. Sicherheitskräfte haben Sultana Khaya, Angehörige ihrer Familie und deren Besucher_innen brutal angegriffen. Bei einem Vorfall im Februar 2021, so ihre Schwester Waraa Khaya, sei sie von vier Sicherheitskräften gegen eine große Eisentür geworfen worden, als diese merkten, dass sie nicht mehr gefilmt wurden. Die tätlichen Angriffe haben bei Sultana Khaya und Waraa Khaya Wunden und blaue Flecken am ganzen Körper hinterlassen.
Die Behörden haben Sultana Khaya seit Beginn des Hausarrests weder einen Haftbefehl noch einen Gerichtsbeschluss vorgelegt oder sie über den Grund ihres Freiheitsentzugs informiert. Der Leiter der Polizei in Boujdour teilte ihr lediglich mündlich mit, dass es ihr verboten sei, das Haus zu verlassen.
Dieser rechtswidrige Freiheitsentzug ist Teil eines umfassenden Vorgehens der marokkanischen Behörden gegen saharauische Aktivist_innen und kritische Stimmen innerhalb der Westsahara, das nach den Zusammenstößen zwischen Regierungskräften Marokkos und der sahrauischen Unabhängigkeitsbewegung Frente Polisario im November 2020 weiter verschärft wurde. Sultana Khaya ist bekannt für ihren friedlichen Aktivismus zugunsten der Selbstbestimmung der Sahrauis. Der anhaltende Hausarrest für sie und ihre Familie kommt einer willkürlichen Inhaftierung gleich, da er eine unzulässige Einschränkung ihrer Rechte auf Bewegungs- und Vereinigungsfreiheit darstellt.
Hintergrundinformation
Sultana Khaya ist Präsidentin einer Organisation namens "Liga für die Verteidigung der Menschenrechte und gegen die Plünderung natürlicher Ressourcen" und bekannt für ihren lautstarken Aktivismus zur Verteidigung des Selbstbestimmungsrechts der Sahrauis.
In einem Telefonat mit Amnesty International beklagte Sultana Khaya am 8. März, dem internationalen Frauentag, diesen "leidend unter Belagerung" verbringen zu müssen. Seit dem 19. November 2020 dürfen Sultana Khaya und ihre Familie ihr Haus nicht mehr verlassen. Videos, die von Sultana Khaya und ihrer Schwester Waraa Khaya an verschiedenen Tagen seit dem 19. November 2020 gemacht und von Amnesty International geprüft wurden, zeigen vor dem Haus stehende Sicherheitskräfte in Uniform oder Zivilkleidung und zeitweise Polizeifahrzeuge, die vor dem Haus geparkt sind. Sultana Khaya wurde nicht erlaubt, weiter als bis zur Ecke ihres Hauses zu gehen, wo sie dann von Polizeikräften unter Einsatz von Gewalt zurück ins Haus getragen wurde. Ein am 17. Februar entstandenes Video zeigt, wie Polizeikräfte in Zivil Waraa Khaya gewaltsam zurück ins Haus zerren, wobei sie die Tür wiederholt zuschlagen und dagegen hämmern.
Die Westsahara ist Gegenstand eines Territorialstreits zwischen Marokko, das das Gebiet 1975 annektiert hat und die Souveränität darüber beansprucht, und der Fronte Polisario, die einen unabhängigen Staat in dem Gebiet fordert und eine Exilregierung in den Flüchtlingslagern in Tindouf, südwestlich von Algerien, ernannt hat. In einer UN-Vereinbarung von 1991, die zum Waffenstillstand zwischen Marokko und der Fronte Polisario führte, wurde ein Referendum gefordert. Dieses sollte der Bevölkerung der Westsahara das Recht geben, selbstbestimmt über die Unabhängigkeit oder Zugehörigkeit zu Marokko zu entscheiden, hat aber noch nicht stattgefunden, da noch immer strittig ist, wer an dem Referendum teilnehmen darf.
In den vergangenen Jahren ist der Zugang zur Westsahara für externe Beobachter_innen zunehmend schwieriger geworden, da sich die Menschenrechtssituation weiter verschlechtert hat. Im Jahr 2020 haben die marokkanischen Behörden mindestens neun Rechtsbeiständen, Aktivist_innen und Politiker_innen den Zugang zur Westsahara verwehrt. Auch Journalist_innen wurde der Zugang verweigert, sodass kaum Informationen über das Engagement der Menschenrechtsaktivist_innen an die Öffentlichkeit gelangen. Der UN-Sicherheitsrat hat Forderungen von Amnesty International und anderen ignoriert, die Mission der Vereinten Nationen für das Referendum in der Westsahara (MINURSO) um eine Menschenrechtskomponente zu erweitern, die eine Überwachung und Berichterstattung über Menschenrechtsverletzungen ermöglichen würde, wie es bei den meisten vergleichbaren UN-Missionen weltweit der Fall ist.
Nach internationalen Menschenrechtsnormen stellt Hausarrest eine Form der Inhaftierung dar und erfordert bestimmte Schutzmechanismen, um als rechtmäßig zu gelten. Gemäß der Allgemeinen Bemerkung 35 des UN-Menschenrechtsausschusses zu Artikel 9 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte dürfen freiheitsentziehende Maßnahmen, darunter auch Hausarrest, nicht willkürlich erfolgen, müssen unter Achtung der Rechtsstaatlichkeit durchgeführt werden und eine angemessene und unverzügliche gerichtliche Überprüfung der Haft ermöglichen. Freiheitsentzug, auch in Form von Hausarrest, ist willkürlich, wenn er aus der Ausübung von Menschenrechten resultiert, einschließlich der Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungsfreiheit und friedliche Versammlung.