Überprüfung von Todesurteilen beantragt

Schriftzug "Teilerfolg" auf grauem Hintergrund mit schwarzem Rahmen

Am 28. März gab der Generalstaatsanwalt bekannt, dass er eine erneute Überprüfung der Fälle von Mohamed Ramadhan 'Issa 'Ali Hussain und Hussain 'Ali Moosa Hussain Mohamed beantragt habe. Das Kassationsgericht hatte im November 2015 die Todesurteile der beiden Männer bestätigt. Jetzt tauchten im Zuge der Untersuchungen einer Sonderermittlungseinheit neue Beweise auf.

Appell an

Justizminister

Shaikh Khalid bin Ali Al Khalifa



Ministry of Justice and Islamic Affairs



P.O. Box 450, al-Manama



BAHRAIN

Sende eine Kopie an

Innenminister

Shaikh Rashid bin 'Abdullah Al Khalifa

Ministry of Interior

P.O. Box 13, al-Manama, BAHRAIN

Fax: (00973) 1723 2661

Twitter: @moi_Bahrain

Botschaft des Königreichs Bahrain

S.E. Herrn Abdulla Abdullatif Abdulla Abdullatif

Klingelhöfer Str. 7

10785 Berlin


Fax: 030-8687 7788

E-Mail: info@bahrain-embassy.de

 

Amnesty fordert:

  • Bitte wandeln Sie alle Todesurteile um und verfügen Sie ein offizielles Hinrichtungsmoratorium.
  • Bitte weisen Sie die Behörden an, ein neues Verfahren gegen Mohamed Ramadhan 'Issa 'Ali Hussain und Hussain 'Ali Moosa Hussain Mohamed einzuleiten, ohne unter Folter erpresste "Geständnisse" vor Gericht zuzulassen. Sorgen Sie dafür, dass die Verantwortlichen in einem fairen Gerichtsverfahren ohne Rückgriff auf die Todesstrafe vor Gericht gestellt werden.
  • Veranlassen Sie bitte auch umgehend eine umfassende und zielführende Untersuchung der erhobenen Folter- und Misshandlungsvorwürfe.

Sachlage

Am 28. März gab der Generalstaatsanwalt in einer Erklärung bekannt, dass er eine Stellungnahme der Sonderermittlungseinheit SIU (Special Investigations Unit) erhalten habe. Gegenstand dieser Stellungnahme seien die Untersuchungen der SIU zu den von Mohamed Ramadhan 'Issa 'Ali Hussain und Hussain 'Ali Moosa Hussain Mohamed vorgebrachten Beschwerden. Obwohl die Todesurteile der beiden Männer zuvor vom Kassationsgericht bestätigt worden waren, empfiehlt die SIU eine erneute Überprüfung der Fälle. Diese sind nun zur weiteren Prüfung an den Justizminister weitergeleitet worden. Der Sonderermittlungseinheit zufolge tauchten bislang unberücksichtigte Arztberichte von Mediziner_innen des Innenministeriums auf, die sich auf die mutmaßliche Folter der beiden Männer beziehen. Diese hatten dem Gericht vor der Urteilsverkündung nicht vorgelegen.

Mohamed Ramadhan 'Issa 'Ali Hussain und Hussain 'Ali Moosa Hussain Mohamed werden im Jaw-Gefängnis südlich von Manama, der Hauptstadt Bahrains, gefangen gehalten. Sie waren am 29. Dezember 2014 wegen der Tötung eines Polizisten während eines Bombenanschlags zum Tode verurteilt worden. Der Anschlag ereignete sich am 14. Februar im Dorf al-Deir, nordöstlich von Manama. Am 16. November 2015 hatte das Kassationsgericht die Todesurteile der beiden Männer bestätigt. Ihre Fälle waren an den König weitergeleitet worden, der die Autorität hat, das Urteil zu bestätigen, umzuwandeln oder eine Begnadigung zu gewähren. Zehn weitere Personen wurden im selben Fall zu Haftstrafen zwischen sechs Jahren und lebenslänglich verurteilt. Auch diese Urteile wurden bestätigt.

Hussain 'Ali Moosa Hussain Mohamad wurde unter Folter gezwungen, ein "Geständnis" abzulegen, das als Hauptbeweismittel gegen ihn vorgelegt wurde, aber auch herangezogen wurde, um Mohamed Ramadhan 'Issa 'Ali Hussain zu belasten.

Hintergrundinformation

Hintergrund

Bahrain hat am 15. Januar 2017 nach fast siebenjähriger Unterbrechung die Vollstreckung von Hinrichtungen wieder aufgenommen.  Nach einem grob unfairen Verfahren wurden an diesem Tag drei Männer – Ali Abdulshaheed al-Sankis, Sami Mirza Mshaima’ und Abbas Jamil Taher Mhammad al-Samea – hingerichtet, nachdem das Kassationsgericht am 9. Januar ihre Urteile bestätigt hatte.  Die Geschwindigkeit, mit der der König von Bahrain die Todesurteile bestätigte und die Urteile vollstreckt wurden, ist für Bahrain einzigartig.  Nach bahrainischem Gesetz wird ein Todesurteil dem König vorgelegt, wenn es vom Kassationsgericht bestätigt wurde. Der König hat die Autorität, das Urteil zu bestätigen, umzuwandeln oder eine Begnadigung zu gewähren. Vor dem 15. Januar 2017 war zuletzt im Jahr 2010 ein Todesurteil vollstreckt worden. Damals war der bangladeschische Staatsangehörige Jassim Abdulmanan hingerichtet worden.

Mohamed Ramadhan 'Issa 'Ali Hussain und Hussain 'Ali Moosa Hussain Mohamed berichteten ihren Rechtsbeiständen, dass sie während der ersten Tage ihrer Haft im Februar und März 2014 gefoltert und anderweitig misshandelt wurden, als die Kriminalpolizei sie verhörte. Mohamed Ramadhan weigerte sich, in Abwesenheit seiner Rechtsbeistände ein Geständnis zu unterschreiben. Hussain 'Ali Moosa gab hingegen an, er sei gezwungen worden, sich zu der Tat zu bekennen und Mohamed Ramadhan zu belasten, nachdem er an den Gliedmaßen aufgehängt und über mehrere Tage hinweg geschlagen worden war. Sein "Geständnis" wurde im folgenden Gerichtsverfahren als Hauptbeweismittel für die Schuld der beiden herangezogen.  Hussain 'Ali Moosa gab seinen Rechtsbeiständen gegenüber an, dem zuständigen Staatsanwalt von seinem erzwungenen Geständnis und der Folter berichtet zu haben. Dieser wies seine Anschuldigungen jedoch ab und ließ ihn zurück zur Kriminalpolizei überstellen, wo er zwei weitere Monate lang gefoltert worden sein soll.  Mohamed Ramadhans Bericht beim zuständigen Staatsanwalt über seine erlittene Folter wurde seinen Angaben zufolge ebenfalls abgewiesen.

Mohamed Ramadhan 'Issa 'Ali Hussain und Hussain 'Ali Moosa Hussain Mohamed legten am 30. März 2015 beim Hohen Berufungsgericht für Strafsachen Rechtsmittel gegen die Todesurteile ein.  Während des Berufungsverfahrens wurden keine neuen Beweise vorgelegt.  Die Rechtsbeistände der beiden Männer erhielten erst in der ersten Sitzung des Berufungsverfahrens eine Kopie des ursprünglichen Urteils.  In der zweiten Anhörung mussten sie die Genehmigung beantragen, in der nächsten Sitzung Zeug_innen vorladen zu können, da sie nicht genügend Zeit hatten, ihre Plädoyers vorzubereiten.  Der Richter lehnte den Antrag ab und vertagte die Anhörung zur Urteilsverkündung auf den 26. Mai 2015, bevor die Rechtsbeistände ihre Schlussplädoyers halten konnten.  Das Gericht bestätigte die Todesurteile an jenem Tag.

Obwohl das Büro der Ombudsperson 2014 Beschwerden von Mohamed Ramadhan 'Issa 'Ali Hussains Frau und einer in den USA ansässigen NGO erhielt, nahm das Büro zwei Jahre lang keine Untersuchungen zu seinen Foltervorwürfen auf. Im April 2016 informierte der Ombudsmann die britische Regierung fälschlicherweise, dass sie zu Mohamed Ramadhan 'Issa 'Ali Hussain "keine Misshandlungs- oder Foltervorwürfe" erhalten habe.  Nach internationalem Druck teilte der Ombudsmann der britischen Regierung im Juli 2016 mit, dass er sich verpflichtet habe, eine "umfassende und unabhängige Untersuchung" durchzuführen. Anschließend befragte er die Frau und den Rechtsbeistand von Mohamed Ramadhan 'Issa 'Ali Hussain.

Weitere Informationen finden Sie in dem englischsprachigen Amnesty-Bericht vom November 2016 Window-dressing or pioneers of change?  An assessment of Bahrain’s human rights oversight bodies (https://www.amnesty.org/en/documents/mde11/5080/2016/en).

Bis heute haben 142 Länder die Todesstrafe im Gesetz oder in der Praxis abgeschafft.  Das Recht auf Leben und das Recht auf Schutz vor grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe sind in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und anderen internationalen Menschenrechtsabkommen festgeschrieben.  Amnesty International lehnt die Todesstrafe ausnahmslos ab, unabhängig von der Art oder den Umständen der Straftat, der Schuld, Unschuld oder anderen Eigenschaften der Straftäter_innen und der angewendeten Hinrichtungsart. Sie verstößt gegen das Recht auf Leben, das durch die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte garantiert wird, und stellt die grausamste, unmenschlichste und erniedrigendste Form von Strafe dar.