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Todesurteile aufgehoben, neues Verfahren angeordnet
Mohamed Ramadhan 'Issa 'Ali Hussain links, 2015
© privat
Das Kassationsgericht in Bahrain hat am 22. Oktober das Todesurteil gegen Mohamed Ramadhan Issa Ali Hussain und Hussain Ali Moosa Hussain Mohamed aufgehoben. Ursprünglich war das Urteil im Jahr 2015 bestätigt worden. Für eine Wiederaufnahme des Verfahrens wurde der Fall zurück an das Berufungsgericht verwiesen.
Appell an
Shaikh Khalid bin Ali Al Khalifa
Ministry of Justice and Islamic Affairs
P.O. Box 450, al-Manama
BAHRAIN
Sende eine Kopie an
Innenminister
Shaikh Rashid bin 'Abdullah Al Khalifa
Ministry of Interior
P.O. Box 13, al-Manama, BAHRAIN
Fax: (00973) 1723 2661
Twitter: @moi_Bahrain
Botschaft des Königreichs Bahrain
S.E. Herrn Abdulla Abdullatif Abdulla
Klingelhöfer Str. 7
10785 Berlin
Fax: 030-8687 7788
E-Mail: info@bahrain-embassy.de
Amnesty fordert:
- Bitte wandeln Sie alle Todesurteile um und verfügen Sie ein offizielles Hinrichtungsmoratorium.
- Bitte stellen Sie sicher, dass im neuen Verfahren gegen Mohamed Ramadhan 'Issa 'Ali Hussain und Hussain 'Ali Moosa Hussain Mohamed die internationalen Standards für faire Verfahren Anwendung finden, keine unter Folter erpressten "Geständnisse" vor Gericht zugelassen und keine Todesurteile verhängt werden.
- Veranlassen Sie bitte umgehend eine umfassende und zielführende Untersuchung der erhobenen Folter- und Misshandlungsvorwürfe.
Sachlage
Diese Entscheidung fiel aufgrund neuer Beweismittel und das Kassationsgericht ordnete an, dass die Fälle der beiden Männer vor dem hohen Berufungsgericht für Strafsachen vor einem neuem Richtergremium neu verhandelt werden sollen. Ein Datum für den Beginn der Wiederaufnahme der Verfahren wurde noch nicht festgesetzt. Die beiden Männer werden im Jaw-Gefängnis südlich von Manama, der Hauptstadt Bahrains, gefangen gehalten.
Am 28. März gab der Generalstaatsanwalt in einer Erklärung bekannt, dass er eine Stellungnahme der Sonderermittlungseinheit SIU erhalten habe. Gegenstand dieser Stellungnahme seien die Untersuchungen der SIU zu den von Mohamed Ramadhan 'Issa 'Ali Hussain und Hussain 'Ali Moosa Hussain Mohamed erhobenen Foltervorwürfen. Auf der Grundlage der Empfehlungen der SIU wurden die Fälle an das Justizministerium weitergeleitet. Das Ministerium beantragte dann Anfang Mai beim Kassationsgericht die Überprüfung der Urteile. Der Sonderermittlungseinheit zufolge tauchten bislang unberücksichtigte Arztberichte von Mediziner_innen des Innenministeriums auf, die sich auf die mutmaßliche Folter der beiden Männer beziehen. Diese hatten dem Gericht vor der Urteilsverkündung nicht vorgelegen.
Mohamed Ramadhan 'Issa 'Ali Hussain und Hussain 'Ali Moosa Hussain Mohamed waren am 29. Dezember 2014 wegen der Tötung eines Polizisten zum Tode verurteilt worden. Der Polizist war bei einem Bombenanschlag am 14. Februar 2014 im Dorf al-Deir nordöstlich von Manama getötet worden. Hussain 'Ali Moosa Hussain Mohamad wurde unter Folter gezwungen, ein "Geständnis" abzulegen, das als Hauptbeweismittel gegen ihn vorgelegt wurde, aber auch herangezogen wurde, um Mohamed Ramadhan 'Issa 'Ali Hussain zu belasten. Am 16. November 2015 bestätigte das Kassationsgericht die Todesurteile der beiden Männer und leitete ihre Fälle an den König weiter.
Zehn weitere Personen wurden im selben Fall zu Haftstrafen zwischen sechs Jahren und lebenslänglich verurteilt. Auch diese Urteile wurden bestätigt.
Hintergrundinformation
Bahrain hat am 15. Januar 2017 nach fast siebenjähriger Pause die Vollstreckung von Hinrichtungen wieder aufgenommen. Nach einem grob unfairen Verfahren wurden an diesem Tag drei Männer – Ali Abdulshaheed al-Sankis, Sami Mirza Mshaima’ und Abbas Jamil Taher Mhammad al-Samea – hingerichtet, nachdem das Kassationsgericht am 9. Januar ihre Urteile bestätigt hatte. Die Eile, mit welcher der König von Bahrain die Todesurteile bestätigte und die Urteile vollstreckt wurden, war für Bahrain beispiellos. Nach bahrainischem Recht wird ein Todesurteil dem König vorgelegt, wenn es vom Kassationsgericht bestätigt wurde. Der König hat die Befugnis, das Urteil zu bestätigen, umzuwandeln oder eine Begnadigung auszusprechen. Vor dem 15. Januar 2017 war zuletzt im Jahr 2010 ein Todesurteil vollstreckt worden. Damals war der bangladeschische Staatsangehörige Jassim Abdulmanan hingerichtet worden.
Mohamed Ramadhan 'Issa 'Ali Hussain und Hussain 'Ali Moosa Hussain Mohamed berichteten ihren Rechtsbeiständen, dass sie während der ersten Tage ihrer Haft im Februar und März 2014 gefoltert und anderweitig misshandelt wurden, als die Kriminalpolizei sie verhörte. Mohamed Ramadhan weigerte sich, in Abwesenheit seiner Rechtsbeistände ein "Geständnis" zu unterschreiben. Hussain 'Ali Moosa gab hingegen an, er sei gezwungen worden, sich zu der Tat zu bekennen und Mohamed Ramadhan zu belasten, nachdem er an den Gliedmaßen aufgehängt und über mehrere Tage hinweg geschlagen worden sei. Sein "Geständnis" wurde im folgenden Gerichtsverfahren als Hauptbeweismittel für die Schuld der beiden herangezogen. Hussain 'Ali Moosa gab seinen Rechtsbeiständen gegenüber an, dem zuständigen Staatsanwalt von seinem erzwungenen Geständnis und der Folter berichtet zu haben. Dieser wies seine Anschuldigungen jedoch ab und ließ ihn zurück zur Kriminalpolizei überstellen, wo er zwei weitere Monate lang gefoltert worden sein soll. Mohamed Ramadhan gab an, dass sein Bericht über die erlittenen Folterungen von der zuständigen Staatsanwaltschaft ebenfalls abgewiesen wurde.
Mohamed Ramadhan 'Issa 'Ali Hussain und Hussain 'Ali Moosa Hussain Mohamed legten am 30. März 2015 beim Hohen Berufungsgericht für Strafsachen Rechtsmittel gegen die Todesurteile ein. Während des Berufungsverfahrens wurden keine neuen Beweise vorgelegt. Die Rechtsbeistände der beiden Männer erhielten erst in der ersten Sitzung des Berufungsverfahrens eine Kopie des ursprünglichen Urteils. In der zweiten Anhörung mussten sie die Genehmigung beantragen, in der nächsten Sitzung Zeug_innen vorladen zu können, da sie nicht genügend Zeit hatten, ihre Plädoyers vorzubereiten. Der Richter lehnte den Antrag ab und vertagte die Anhörung sowie die Urteilsverkündung auf den 26. Mai 2015, noch ehe die Rechtsbeistände ihre Schlussplädoyers halten konnten. Am Tag der Urteilsverkündung bestätigte das Gericht die Todesurteile.
Obwohl das Büro der bahrainischen Ombudsperson 2014 Beschwerden von Mohamed Ramadhan 'Issa 'Ali Hussains Frau und einer in den USA ansässigen NGO erhielt, nahm das Büro zwei Jahre lang keine Untersuchungen zu seinen Foltervorwürfen auf. Im April 2016 informierte der Ombudsmann die britische Regierung fälschlicherweise, dass sie zu Mohamed Ramadhan 'Issa 'Ali Hussain "keine Misshandlungs- oder Foltervorwürfe" erhalten habe. Nach internationalem Druck teilte der bahrainische Ombudsmann der britischen Regierung im Juli 2016 mit, dass er sich verpflichtet habe, eine "umfassende und unabhängige Untersuchung" durchzuführen. Anschließend befragte er die Frau und den Rechtsbeistand von Mohamed Ramadhan 'Issa 'Ali Hussain.
Weitere Informationen finden Sie in dem englischsprachigen Amnesty-Bericht vom November 2016 Window-dressing or pioneers of change? An assessment of Bahrain’s human rights oversight bodies (https://www.amnesty.org/en/documents/mde11/5080/2016/en/).
Bis heute haben 142 Länder die Todesstrafe per Gesetz oder in der Praxis abgeschafft. Das Recht auf Leben und das Recht auf Schutz vor grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe sind in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und anderen internationalen Menschenrechtsabkommen festgeschrieben. Amnesty International lehnt die Todesstrafe ausnahmslos ab, unabhängig von der Art oder den Umständen der Straftat, der Schuld, Unschuld oder anderen Eigenschaften der Straftäter_innen und der angewendeten Hinrichtungsart. Sie verstößt gegen das Recht auf Leben, das durch die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte garantiert wird, und stellt die grausamste, unmenschlichste und erniedrigendste Form von Strafe dar.