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Todesurteile bestätigt
Aktion gegen die Todesstrafe 2007
© Amnesty International
Ein Berufungsgericht der bahrainischen Hauptstadt Manama hat die gegen Mohamed Ramadhan 'Issa 'Ali Hussain und Hussain 'Ali Moosa Hussain Mohamed verhängten Todesurteile am 26. Mai bestätigt. Die beiden Männer waren im Dezember 2014 in einem unfairen Gerichtsverfahren, in dem unter Folter erpresste "Geständnisse" zugelassen wurden, zum Tode verurteilt worden. Die Urteile werden nun dem Kassationsgericht zur Ratifizierung vorgelegt.
Appell an
KÖNIG
Shaikh Hamad bin 'Issa Al Khalifa
Office of His Majesty the King
P.O. Box 555
Rifa’a Palace
al-Manama
BAHRAIN
(Anrede: Your Majesty / Majestät)
Fax: (00 973) 1766 45 87
MINISTERPRÄSIDENT
Prince Khalifa bin Salman Al Khalifa
Prime Minister
Office of the Prime Minister
P.O. Box 1000
al-Manama
BAHRAIN
(Anrede: Your Highness / Eure Hoheit)
Fax: (00 973) 1753 3033
MINISTER FÜR JUSTIZ UND ISLAMISCHE ANGELEGENHEITEN
Shaikh Khalid bin Ali bin Abdullah Al Khalifa
Ministry of Justice and Islamic Affairs
P. O. Box 450
al-Manama
BAHRAIN
(Anrede: Your Excellency / Exzellenz)
Fax: (00 973) 1753 12 84
Sende eine Kopie an
BOTSCHAFT DES KÖNIGREICHS BAHRAIN
S. E. Herrn Ebrahim Mohmood Ahmed Abdulla
Klingelhöfer Str. 7
10785 Berlin
Fax: 030-8687 7788
E-Mail: info@bahrain-embassy.de oder über:
http://www.bahrain-embassy.de/kontakt
Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Arabisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 9. Juli 2015 keine Appelle mehr zu verschicken.
Amnesty fordert:
LUFTPOSTBRIEFE ODER FAXE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN
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Es ist selbstverständlich die Aufgabe der Regierung von Bahrain, die Bevölkerung des Landes zu schützen und diejenigen vor Gericht zu stellen, die Verbrechen begangen haben. Dies muss jedoch immer in Übereinstimmung mit dem Völkerrecht und den internationalen menschenrechtlichen Verpflichtungen Bahrains geschehen.
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Bitte weisen Sie die Behörden an, den Fall von Mohamed Ramadhan 'Issa 'Ali Hussain und Hussain 'Ali Moosa Hussain Mohamad neu aufzunehmen und zu verhandeln, ohne unter Folter erpresste "Geständnisse" vor Gericht zuzulassen. Untersuchen Sie die erhobenen Foltervorwürfe.
- Bitte wandeln Sie alle Todesurteile in Haftstrafen um und verfügen Sie ein Hinrichtungsmoratorium.
PLEASE WRITE IMMEDIATELY
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Acknowledging the Bahraini authorities' duty to protect the public and bring to justice those who commit crimes, but insisting that this should always be done in accordance with international law and Bahrain's international human rights obligations.
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Urging the authorities to order a full re-trial of the two men without the use of evidence obtained under torture and without recourse to the death penalty; and to investigate the allegations of torture.
- Urging the authorities to commute all death sentences to terms of imprisonment and establish an official moratorium on executions.
Sachlage
Am 26. Mai hat das Hohe Berufungsgericht für Strafsachen in Manama die gegen Mohamed Ramadhan 'Issa 'Ali Hussain und Hussain 'Ali Moosa Hussain Mohamed verhängten Todesurteile aufrecht erhalten. Die Männer waren am 29. Dezember wegen der Tötung eines Polizisten während eines Bombenanschlags im Dorf al-Deir am 14. Februar 2014 zum Tode verurteilt worden. Zehn weitere Personen wurden im selben Fall zu Haftstrafen zwischen sechs Jahren und lebenslänglich verurteilt. Auch diese Urteile wurden bestätigt. Die endgültige Entscheidung liegt nun beim Kassationsgericht, das die Urteile ratifizieren muss.
Das Gerichtsverfahren gegen Mohamed Ramadhan 'Issa 'Ali Hussain und Hussain 'Ali Moosa Hussain Mohamad entsprach nicht den internationalen Standards für faire Verfahren. Hussain 'Ali Moosa Hussain Mohamad wurde unter Folter gezwungen, ein "Geständnis" abzulegen, das als Hauptbeweismittel gegen ihn vorgelegt wurde, aber auch herangezogen wurde, um Mohamed Ramadhan 'Issa 'Ali Hussain zu belasten. Während des Berufungsverfahrens wurden keine neuen Beweise vorgelegt. Die Rechtsbeistände der beiden Männer erhielten erst in der ersten Sitzung des Berufungsverfahrens eine Kopie des ursprünglichen Urteils. In der zweiten Anhörung mussten sie die Genehmigung beantragen, in der nächsten Sitzung Zeug_innen vorladen zu können, da sie nicht genügend Zeit hatten, ihre Plädoyers vorzubereiten.
Der Richter lehnte den Antrag ab und vertagte die Anhörung zur Urteilsverkündung auf den 26. Mai, bevor die Rechtsbeistände ihre Schlussplädoyers halten konnten.
Nach Kenntnis von Amnesty International wurden bezüglich der Foltervorwürfe der beiden Männer keine Untersuchungen eingeleitet. Die Gefangenen befinden sich im Jaw-Gefängnis südlich von Manama.
Hintergrundinformation
Mohamed Ramadhan 'Issa 'Ali Hussain und Hussain 'Ali Moosa Hussain Mohamad berichteten ihren Rechtsbeiständen, dass sie während der ersten Tage ihrer Haft im Februar und März 2014 gefoltert und anderweitig misshandelt wurden, während sie in Abwesenheit ihrer Rechtsbeistände von der Kriminalpolizei verhört wurden. Mohamed Ramadhan weigerte sich, ein Geständnis zu unterschreiben. Hussain 'Ali Moosa gab hingegen an, er sei gezwungen worden, sich zu der Tat zu bekennen und Mohamed Ramadhan zu belasten, nachdem er an den Gliedmaßen aufgehängt und über mehrere Tage hinweg geschlagen worden war. Sein "Geständnis" wurde im folgenden Gerichtsverfahren als Hauptbeweismittel für die Schuld der beiden herangezogen. Hussain 'Ali Moosa sagte seinen Rechtsbeiständen, dem zuständigen Staatsanwalt von seinem erzwungenen Geständnis und der Folter berichtet zu haben. Dieser wies seine Anschuldigungen jedoch ab und ließ ihn zurück zur Kriminalpolizei überstellen, wo er zwei weitere Monate lang gefoltert worden sein soll. Mohamed Ramadhans Bericht beim zuständigen Staatsanwalt über seine erlittene Folter wurde seinen Angaben zufolge ebenfalls abgewiesen.
Zuletzt wurde 2010 in Bahrain ein Todesurteil vollstreckt. Damals wurde der Bangladescher Jassim Abdulmanan hingerichtet. Seit 2011 sind in Bahrain mindestens 19 Menschen zum Tode verurteilt worden. Einige dieser Todesurteile wurden im Berufungsverfahren aufgehoben.
Im Dezember 2014 stimmten 117 der 193 UN-Mitgliedstaaten für die fünfte Resolution der UN-Generalversammlung über ein Moratorium für die Anwendung der Todesstrafe. Bahrain enthielt sich der Stimme, während es sich in den Vorjahren immer gegen die Resolution ausgesprochen hatte.
Das Recht auf Leben und das Recht auf Schutz vor grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe sind in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, in anderen internationalen Menschenrechtsabkommen sowie in den Verfassungen vieler Staaten festgeschrieben. Amnesty International lehnt die Todesstrafe ausnahmslos ab, unabhängig von der Art oder den Umständen der Straftat, der Schuld, Unschuld oder anderen Eigenschaften der Straftäter_innen und der angewendeten Hinrichtungsart. Sie verstößt gegen das Recht auf Leben, das durch die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte garantiert wird, und stellt die grausamste, unmenschlichste und erniedrigendste Form von Strafe dar.