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Zwei Männer zum Tode verurteilt

© Fons Hickmann
In Bahrain sind am 29. Dezember zwei Männer zum Tode verurteilt worden. Amnesty International ist der Auffassung, dass sie kein faires Gerichtsverfahren erhalten haben. Die Hauptbeweise gegen sie sollen unter Folter erpresst worden sein.
Appell an
KÖNIG
Shaikh Hamad bin 'Issa Al Khalifa
Office of His Majesty the King
P.O. Box 555
Rifa’a Palace
al-Manama
BAHRAIN
(Anrede: Your Majesty / Majestät)
Fax: (00 973) 1766 45 87
MINISTERPRÄSIDENT
Prince Khalifa bin Salman Al Khalifa
Prime Minister
Office of the Prime Minister
P.O. Box 1000
al-Manama
BAHRAIN
(Anrede: Your Highness / Eure Hoheit)
Fax: (00 973) 1753 3033
MINISTER FÜR JUSTIZ UND ISLAMISCHE ANGELEGENHEITEN
Shaikh Khalid bin Ali bin Abdullah Al Khalifa
Ministry of Justice and Islamic Affairs
P. O. Box 450
al-Manama
BAHRAIN
(Anrede: Your Excellency / Exzellenz)
Fax: (00 973) 1753 12 84
Sende eine Kopie an
BOTSCHAFT DES KÖNIGREICHS BAHRAIN
S. E. Herrn Ebrahim Mohmood Ahmed Abdulla
Klingelhöfer Str. 7
10785 Berlin
Fax: 030-8687 7788
E-Mail: info@bahrain-embassy.de oder über:
http://www.bahrain-embassy.de/kontakt
Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Arabisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 18. Februar 2015 keine Appelle mehr zu verschicken.
Amnesty fordert:
LUFTPOSTBRIEFE ODER FAXE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN
-
Es ist selbstverständlich die Aufgabe der Regierung von Bahrain, die Bevölkerung des Landes zu schützen und diejenigen vor Gericht zu stellen, die Verbrechen begangen haben. Dies muss jedoch immer in Übereinstimmung mit dem Völkerrecht und den internationalen menschenrechtlichen Verpflichtungen Bahrains geschehen.
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Bitte weisen Sie die Behörden an, den Fall von Mohamed Ramadhan und Hussain 'Ali Moosa neu aufzunehmen und zu verhandeln, ohne unter Folter erpresste "Geständnisse" vor Gericht zuzulassen. Untersuchen Sie die erhobenen Foltervorwürfe.
- Bitte wandeln Sie alle Todesurteile in Haftstrafen um und setzen Sie alle Hinrichtungen aus.
PLEASE WRITE IMMEDIATELY
-
Acknowledging the Bahraini government’s responsibility to protect the public and bring to justice those who commit crimes, but insisting that this should always be done in accordance with international law and Bahrain’s international human rights obligations.
-
Urging the authorities to order a full re-trial of Mohamed Ramadhan and Hussain 'Ali Moosa where no evidence obtained under torture is used in court and investigate their allegations of torture.
- Urging them to commute all death sentences and to declare a moratorium on executions.
Sachlage
Am 29. Dezember wurden Mohamed Ramadhan 'Issa 'Ali Hussain und Hussain 'Ali Moosa Hussain Mohamad vom Hohen Strafgericht in Manama, der Hauptstadt Bahrains, wegen der Tötung eines Polizisten während eines Bombenanschlags in dem Dorf al-Deir am 14. Februar 2014 zum Tode verurteilt. Zehn weitere Personen wurden im selben Fall zu Haftstrafen zwischen sechs Jahren und lebenslänglich verurteilt.
Mohamed Ramadhan 'Issa 'Ali Hussain und Hussain 'Ali Moosa Hussain Mohamad berichteten ihren Rechtsbeiständen, dass sie während der ersten Tage ihrer Haft im Februar und März gefoltert und anderweitig misshandelt wurden, während sie in Abwesenheit ihrer Rechtsbeistände von der Kriminalpolizei verhört wurden. Mohamed Ramadhan weigerte sich, ein Geständnis zu unterschreiben. Hussain 'Ali Moosa gab hingegen an, er sei gezwungen worden, sich zu der Tat zu bekennen und Mohamed Ramadhan zu belasten, nachdem er an den Gliedmaßen aufgehängt und über mehrere Tage geschlagen worden war. Sein "Geständnis" wurde im folgenden Gerichtsverfahren als Hauptbeweismittel für die Schuld der beiden herangezogen. Hussain 'Ali Moosa sagte seinen Rechtsbeiständen, dem zuständigen Staatsanwalt von seinem erzwungenen Geständnis und der Folter berichtet zu haben. Dieser wies seine Anschuldigungen jedoch ab und ließ ihn zurück zur Kriminalpolizei überstellen, wo er zwei weitere Monate lang gefoltert worden sein soll. Mohamed Ramadhans Bericht beim zuständigen Staatsanwalt über seine erlittene Folter wurde seinen Angaben zufolge ebenfalls abgewiesen.
Nach Kenntnis von Amnesty International wurden bezüglich der Foltervorwürfe der beiden Männer keine Untersuchungen angestellt. Mohamed Ramadhan wurde die Übertragung einer Vertretungsvollmacht auf seinen Rechtsbeistand verwehrt, er kann somit sein Urteil nicht anfechten. Falls die Vertretungsvollmacht nicht innerhalb der nächsten Tage bewilligt wird, muss er damit rechnen, dass sein Urteil vom Berufungsgericht letztinstanzlich bestätigt wird. Zurzeit ist Mohamed Ramadhan im Gefangenenlager Asri infaftiert. Hussain 'Ali Moosa hat bereits Rechtsmittel gegen sein Urteil eingelegt und sitzt derzeit im Jaw-Gefängnis ein.
Hintergrundinformation
Das Recht auf Leben und das Recht auf Schutz vor grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe sind in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, in anderen internationalen Menschenrechtsabkommen sowie in den Verfassungen vieler Staaten festgeschrieben. Amnesty International ist der Auffassung, dass die Todesstrafe immer und in jedem Fall im Widerspruch zu diesen Rechten steht.
Im Jahre 2007 hat die Generalversammlung der Vereinten Nationen eine Resolution für ein Hinrichtungsmoratorium verabschiedet. Dies bedeutet, dass die große Mehrheit der UN-Mitgliedstaaten in allen Teilen der Welt sich für die Aussetzung der Todesstrafe ausspricht.
In den vergangenen Jahren wurde die Todesstrafe in Bahrain nur in seltenen Fällen verhängt. Zuletzt wurde ein Todesurteil im Juli 2010 vollstreckt; der bangladeschische Staatsbürger Russell Mezan wurde von einem Erschießungskommando hingerichtet. Seit 2011 wurden in Bahrain mindestens acht Todesurteile verhängt, einige davon wurden jedoch von Berufungsgerichten aufgehoben.