DEINE SPENDE KANN LEBEN RETTEN!
Mit Amnesty kannst du dort helfen, wo es am dringendsten nötig ist.
DEINE SPENDE WIRKT!
Todesurteile bestätigt
Für eine Welt ohne Todesstrafe
© Fons Hickmann
Das Kassationsgericht von Bahrain hat die gegen Mohamed Ramadhan 'Issa 'Ali Hussain und Hussain 'Ali Moosa Hussain Mohamed verhängten Todesurteile bestätigt. Die beiden Männer waren im Dezember 2014 in einem unfairen Gerichtsverfahren, in dem unter Folter erpresste "Geständnisse" zugelassen wurden, zum Tode verurteilt worden. Sollte der König die Todesurteile bestätigen, sind die Männer in unmittelbarer Gefahr hingerichtet zu werden.
Appell an
KÖNIG
Shaikh Hamad bin 'Issa Al Khalifa
Office of His Majesty the King
P.O. Box 555
Rifa’a Palace, al-Manama
BAHRAIN
(Anrede: Your Majesty / Majestät)
Fax: (00 973) 1766 45 87
INNENMINISTER
Shaikh Rashid bin 'Abdullah Al Khalifa
P.O. Box 13, al-Manama, BAHRAIN
(Anrede: Your Excellency / Exzellenz)
Fax: (00 973) 1723 2661
E-Mail: über die Webseite www.interior.gov.bh/contact_en.aspx
Twitter: @moi_Bahrain
Sende eine Kopie an
MINISTER FÜR JUSTIZ UND ISLAMISCHE ANGELEGENHEITEN
Shaikh Khalid bin Ali bin Abdullah Al Khalifa
Ministry of Justice and Islamic Affairs
P.O. Box 450, al-Manama, BAHRAIN
Fax: (00 973) 1753 12 84
E-Mail: über die Webseite http://www.moj.gov.bh/en/default76a7.html?action=category&ID=159
Twitter: @Khaled_Bin_Ali
BOTSCHAFT DES KÖNIGREICHS BAHRAIN
S. E. Herrn Ebrahim Mohmood Ahmed Abdulla
Klingelhöfer Str. 7, 10785 Berlin
Fax: 030-8687 7788
E-Mail: info@bahrain-embassy.de oder über:
http://www.bahrain-embassy.de/kontakt
Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Arabisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 23. Februar 2016 keine Appelle mehr zu verschicken.
Amnesty fordert:
E-MAILS, LUFTPOSTBRIEFE, TWITTER-NACHRICHTEN ODER FAXE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN
-
Es ist selbstverständlich die Aufgabe der Regierung von Bahrain, die Bevölkerung des Landes zu schützen und diejenigen vor Gericht zu stellen, die Verbrechen begangen haben. Dies muss jedoch immer in Übereinstimmung mit dem Völkerrecht und den internationalen menschenrechtlichen Verpflichtungen Bahrains geschehen.
-
Bitte weisen Sie die Behörden an, die gegen Mohamed Ramadhan 'Issa 'Ali Hussain und Hussain 'Ali Moosa Hussain Mohamed verhängten Todesurteile aufzuheben und ein neues Verfahren einzuleiten, ohne unter Folter erpresste "Geständnisse" vor Gericht zuzulassen. Untersuchen Sie bitte die erhobenen Foltervorwürfe.
- Bitte wandeln Sie alle Todesurteile um und verfügen Sie ein Hinrichtungsmoratorium.
PLEASE WRITE IMMEDIATELY
-
Urging the authorities to commute the death sentences imposed on Mohamed Ramadhan and Hussain 'Ali Moosa, order a full retrial where no evidence obtained under torture is used and investigate their allegations of torture.
-
Acknowledging that the Bahraini government has a responsibility to protect the public and bring to justice those who commit crimes, but insisting that this should always be done in accordance with international law and Bahrain's international human rights obligations.
- Urging them to commute all death sentences and declare a moratorium on executions.
Sachlage
Am 16. November 2015 hat das Kassationsgericht von Bahrain die gegen Mohamed Ramadhan 'Issa 'Ali Hussain und Hussain 'Ali Moosa Hussain Mohamed verhängten Todesurteile bestätigt. Die Männer waren am 29. Dezember 2014 wegen der Tötung eines Polizisten während eines Bombenanschlags im Dorf al-Deir am 14. Februar 2014 zum Tode verurteilt worden. Zehn weitere Personen wurden im selben Fall zu Haftstrafen zwischen sechs Jahren und lebenslänglich verurteilt. Auch diese Urteile wurden bestätigt. Während der Anhörungen wurden keine weiteren schriftlichen oder mündlichen Argumente vorgetragen oder neue Beweise vorgelegt. Die Todesurteile liegen nun dem König zur Ratifizierung vor. Wenn er die Todesurteile unterzeichnet, droht beiden Männern die Hinrichtung.
Nach bahrainischem Recht wird ein Todesurteil nach der Bestätigung durch das Kassationsgericht an den König weitergeleitet. Der König kann das Todesurteil entweder bestätigen, es umwandeln oder eine Begnadigung aussprechen.
Das Gerichtsverfahren gegen Mohamed Ramadhan 'Issa 'Ali Hussain und Hussain 'Ali Moosa Hussain Mohamed entsprach nicht den internationalen Standards für faire Verfahren. Hussain 'Ali Moosa Hussain Mohamed wurde unter Folter gezwungen, ein "Geständnis" abzulegen, das als Hauptbeweismittel gegen ihn vorgelegt wurde, aber auch herangezogen wurde, um Mohamed Ramadhan 'Issa 'Ali Hussain zu belasten.
Nach Kenntnis von Amnesty International wurden bezüglich der Foltervorwürfe der beiden Männer keine Untersuchungen eingeleitet. Die Gefangenen befinden sich in Einzelhaft im Jaw-Gefängnis südlich von Manama.
Hintergrundinformation
Mohamed Ramadhan 'Issa 'Ali Hussain und Hussain 'Ali Moosa Hussain Mohamed berichteten ihren Rechtsbeiständen, dass sie während der ersten Tage ihrer Haft im Februar und März 2014 gefoltert und anderweitig misshandelt wurden, während sie in Abwesenheit ihrer Rechtsbeistände von der Kriminalpolizei verhört wurden. Mohamed Ramadhan weigerte sich, ein Geständnis zu unterschreiben. Hussain 'Ali Moosa gab hingegen an, er sei gezwungen worden, sich zu der Tat zu bekennen und Mohamed Ramadhan zu belasten, nachdem er an den Gliedmaßen aufgehängt und über mehrere Tage hinweg geschlagen worden war. Sein "Geständnis" wurde im folgenden Gerichtsverfahren als Hauptbeweismittel für die Schuld der beiden herangezogen. Hussain 'Ali Moosa gab seinen Rechtsbeiständen gegenüber an, dem zuständigen Staatsanwalt von seinem erzwungenen Geständnis und der Folter berichtet zu haben. Dieser wies seine Anschuldigungen jedoch ab und ließ ihn zurück zur Kriminalpolizei überstellen, wo er zwei weitere Monate lang gefoltert worden sein soll. Mohamed Ramadhans Bericht beim zuständigen Staatsanwalt über seine erlittene Folter wurde seinen Angaben zufolge ebenfalls abgewiesen.
Mohamed Ramadhan 'Issa 'Ali Hussain und Hussain 'Ali Moosa Hussain Mohamed legten am 30. März 2015 beim Hohen Berufungsgericht für Strafsachen Rechtsmittel gegen die Todesurteile ein. Während des Berufungsverfahrens wurden keine neuen Beweise vorgelegt. Die Rechtsbeistände der beiden Männer erhielten erst in der ersten Sitzung des Berufungsverfahrens eine Kopie des ursprünglichen Urteils. In der zweiten Anhörung mussten sie die Genehmigung beantragen, in der nächsten Sitzung Zeug_innen vorladen zu können, da sie nicht genügend Zeit hatten, ihre Plädoyers vorzubereiten. Der Richter lehnte den Antrag ab und vertagte die Anhörung zur Urteilsverkündung auf den 26. Mai 2015, bevor die Rechtsbeistände ihre Schlussplädoyers halten konnten. Das Gericht bestätigte die Todesurteile an jenem Tag.
Zuletzt wurde 2010 in Bahrain ein Todesurteil vollstreckt. Damals wurde der Bangladescher Jassim Abdulmanan hingerichtet. Seit 2011 sind in Bahrain mindestens 16 Menschen zum Tode verurteilt worden. Einige dieser Todesurteile wurden im Berufungsverfahren aufgehoben.
Das Recht auf Leben und das Recht auf Schutz vor grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe sind in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, in anderen internationalen Menschenrechtsabkommen sowie in den Verfassungen vieler Staaten festgeschrieben. Amnesty International lehnt die Todesstrafe ausnahmslos ab, unabhängig von der Art oder den Umständen der Straftat, der Schuld, Unschuld oder anderen Eigenschaften der Straftäter_innen und der angewendeten Hinrichtungsart. Sie verstößt gegen das Recht auf Leben, das durch die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte garantiert wird, und stellt die grausamste, unmenschlichste und erniedrigendste Form von Strafe dar.