Algerien: Todesurteil aufheben!

Aufnaheme von Mohamed Benhlima, der in einem Hafen am Rande eines Piers sitzt und mit vor der Brust verschrenkten Armen in die Kamera blickt.

Der algerische Whistleblower und ehemalige Militärangehörige Mohamed Benhlima machte 2019 die Korruption hochrangiger algerischer Militärs öffentlich.

Mohamed Benhlima ist zum Tode verurteilt worden. Der Aktivist, ehemalige Militärangehörige und Whistleblower hat die Korruption hochrangiger algerischer Militärs aufgedeckt und berichtete im Internet darüber. Anschließend hatte er in Spanien Asyl beantragt, doch die spanischen Behörden schoben ihn im März nach Algerien ab, ohne ein ordnungsgemäßes Verfahren durchzuführen oder seinen Asylantrag abschließend zu prüfen. Die algerischen Behörden hielten ihn erst im Gefängnis von El Harrash in Algier fest und verlegten ihn dann in das Militärgefängnis von El-Blida. Das Todesurteil wegen Spionage und Desertion erging in Abwesenheit, als er sich noch in Spanien aufhielt.

Appell an

Präsident
Abdelmagid
Tebboune
Présidence de la République
Place Mohammed Seddik Benyahia
El Mouradia, Alger, 16000
ALGERIEN

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BOTSCHAFT DER DEMOKRATISCHEN VOLKSREPUBLIK ALGERIEN
S.E. Herr Smail Allaoua
Görschstraße 45-46
13187 Berlin
Fax: 030-4809 8716
E-Mail: info@algerische-botschaft.de

Amnesty fordert:

Sachlage

Mohamed Benhlima erfuhr erst am 8. Mai von seinem Todesurteil, fast zwei Monate nach seiner Abschiebung nach Algerien am 24. März. Nach Informationen, die Amnesty International vorliegen, wurde Mohamed Benhlima bei seiner Ankunft in Algerien von Sicherheitskräften tätlich angegriffen. Er wurde zunächst im Gefängnis von El Harrash in Algier im selben Flügel wie die Hirak-Häftlinge untergebracht und später in das Militärgefängnis von El-Blida verlegt. Neben den Anschuldigungen, die zu seinem Todesurteil führten, wird wegen weiterer Vorwürfe gegen ihn ermittelt. Der Abschluss der Untersuchungen sowie mehrere Prozesse vor Militär- und Zivilgerichten stehen noch aus.

Die spanischen Behörden haben Mohamed Benhlima ohne eine vollständige Prüfung seines Asylantrags und unter Verletzung seiner Rechte auf ein ordnungsgemäßes Verfahren nach Algerien abgeschoben und damit eklatant gegen ihre internationalen Verpflichtungen zur Nichtzurückweisung (non-refoulement) verstoßen. Die Behörden ignorierten die international geäußerte Sorge um die Sicherheit von Mohamed Benhlima.  Diese wurde unter anderem in einem Bericht des UN-Hochkommissars für Flüchtlinge (UNHCR) an die spanische Regierung deutlich, in dem es hieß, dass sein Asylantrag in einem regulären Verfahren gründlich geprüft und nicht vorschnell abgelehnt werden sollte. Die Gefahr von Folter sei glaubwürdig und die Kriminalisierung friedlicher Oppositioneller in Algerien sei international bekannt.

Mohamed Benhlima wurde in zwei anderen Fällen ebenfalls in Abwesenheit zu insgesamt 20 Jahren Gefängnis verurteilt, unter anderem wegen "Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung" (Paragraf 87bis 3 des Strafgesetzbuchs) und "Veröffentlichung von Falschnachrichten, die die nationale Einheit untergraben" (Paragraf 196bis). Beide Paragrafen werden von den algerischen Behörden häufig zur Kriminalisierung friedlicher Meinungsäußerungen eingesetzt. Ein Rechtsanwalt, der am 12. Mai zusammen mit der Mutter von Mohamed Benhlima in einem auf Facebook veröffentlichten Video auftrat und die Behörden für die Diffamierung von Mohamed Benhlima durch ein im öffentlichen Fernsehen ausgestrahltes Video verantwortlich machte, wurde in der Nacht zum 13. Mai festgenommen.