Ägypten: Freiheit für Hoda Abdelmoniem!
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Die Menschenrechtsanwältin Hoda Abdelmoniem wird seit mehr als sieben Jahren wegen ihrer Menschenrechtsarbeit willkürlich in Haft gehalten. Ihre grundlose fünfjährige Haftstrafe war im Oktober 2023 verbüßt. Doch kurz zuvor klagte die Staatsanwalt sie in zwei getrennten Verfahren unter konstruierten Terrorvorwürfen erneut an. Sie befindet sich nach wie vor in Haft und steht jetzt wieder vor Gericht. Ihre Gesundheit hat sich während der Haft sehr verschlechtert. Ohne Unterstützung kann sie nicht mehr gehen.
Setzt euch für Hoda Abdelmoniem ein!
Hier kannst du deinen Brief ausdrucken, um ihn per Post oder Fax an die Behörden zu senden, oder ihn direkt über dein eigenes E-Mail-Programm verschicken.
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Appell an
Präsident
President Abdelfattah al-Sisi
Office of the President
Al Ittihadia Palace
Cairo
ÄGYPTEN
Sende eine Kopie an
Schreiben Sie auch auf X an den Präsidenten: @AlsisiOfficial
Botschaft der Arabischen Republik Ägypten
S.E. Herrn Dr. Mohamed Abdelsattar Mohamed Elbadri
Stauffenbergstraße 6 – 7
10785 Berlin
Fax: 030-477 1049
E-Mail: embassy@egyptian-embassy.de oder secretariat@egyptian-embassy.de
Amnesty fordert:
- Sorgen Sie bitte dafür, dass Hoda Abdelmoniem umgehend und bedingungslos freigelassen und alle Anklagen gegen sie fallen gelassen werden, da sie lediglich wegen der friedlichen Ausübung ihrer Menschenrechte strafrechtlich verfolgt wird.
- Stellen Sie zudem sicher, dass sie Zugang zu angemessener Gesundheitsversorgung erhält, wenn nötig auch außerhalb des Gefängnisses.
- Garantieren Sie bitte auch, dass ihre Behandlung und ihre Haftbedingungen den internationalen Standards entsprechen, und lassen Sie zu, dass ihr Rechtsbeistand sie vor Gericht vertritt und sie den Anhörungen fernbleiben kann, wie es nach ägyptischem Recht zulässig ist.
Sachlage
Hoda Abdelmoniem wird seit ihrer willkürlichen Festnahme am 1. November 2018 wegen ihrer Menschenrechtsarbeit willkürlich in Haft gehalten. Sie engagierte sich vor der Festnahme ehrenamtlich als Rechtsberaterin bei der Menschenrechtsorganisation Egyptian Coordination for Rights and Freedoms (ECRF). Und sie dokumentierte Menschenrechtsverletzungen im Land, darunter auch Fälle des Verschwindenlassens.
Im März 2023 verurteilte ein Sondergericht für Staatssicherheit (ESSC) sie nach einem grob unfairen Verfahren wegen Terrorismusvorwürfen und anderer konstruierter Anklagepunkte zu fünf Jahren Haft. Am 31. Oktober 2023 hätte sie nach Verbüßung der fünfjährigen Freiheitsstrafe freigelassen werden müssen. Stattdessen wurde sie an diesem Tag einem Staatsanwalt der Staatssicherheit (SSSP) vorgeführt, der sie im Zusammenhang mit dem separaten Fall Nr. 730 aus dem Jahr 2020 verhörte und anordnete, sie in Untersuchungshaft zu nehmen. In diesem Verfahren wurde sie am 8. Dezember 2024 vor Gericht gestellt. Ihr wird vorgeworfen einer terroristischen Vereinigung beigetreten zu sein und sich an einem kriminellen Komplott beteiligt zu haben. Dies kann mit einer lebenslangen Freiheitsstrafe geahndet werden. Am 29. Dezember 2024 fand in dem zweiten Strafverfahren mit der Nr. 800 von 2019 die Anhörung statt. Hier lautet die konstruierte Anklage auf Finanzierung und Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung. Bei einer Verurteilung droht ihr die Todesstrafe. Sie steht damit in zwei getrennten Verfahren wegen derselben Vorwürfe vor Gericht. Dies verstößt gegen den juristischen Grundsatz, wonach eine Person nicht zweimal wegen derselben mutmaßlichen Straftat vor Gericht gestellt werden darf.
Hoda Abdelmoniems Gesundheitszustand hat sich so sehr verschlechtert, dass ihre Familie und ihre rechtliche Vertretung wiederholt beantragt haben, sie von der persönlichen Teilnahme an den Gerichtsverhandlungen zu befreien und sie stattdessen – wie es nach ägyptischem Recht zulässig ist – durch ihre Anwält*innen im Rahmen einer Sondervollmacht vertreten zu lassen. Seit über einem Jahr machen ihr*e Anwält*innen vor Gericht geltend, dass der Transport über eine Strecke von etwa 24 km vom Gefängnis in der Stadt Al-Ashir min Ramadān im Gouvernement al-Sharqia zur Zweiten Kammer des Gerichts für terroristische Straftaten im Badr-Gerichtskomplex eine übermäßige körperliche Belastung für Hoda Abdelmoniem darstellt. Das Gericht hat diese Anträge durchweg zurückgewiesen. Ihr*e Anwält*innen beantragten zudem, dass das Gericht die Anhörungen beider Verfahren auf denselben Tag legt, um die Anzahl der Fahrten zum Gericht zu verringern, doch auch dieser Antrag wurde abgelehnt.
Familienbesuche im Gefängnis in Al-Ashir min Ramadān, in dem Hoda Abdelmoniem inhaftiert ist, finden in Anwesenheit eines*r Beamten*in der Abteilung für Innere Sicherheit statt. Der letzte Besuch fand am 11. Juli 2026 statt. Nach Angaben ihrer Familie kann sie aufgrund ihres sich verschlechternden Gesundheitszustands und zahlreicher chronischer Erkrankungen mittlerweile nur noch mit Hilfe eines Dreifuß-Gehstocks und unter Unterstützung von Vollzugsbeamtinnen gehen.
Hintergrundinformation
Am 1. November 2018 um 1:30 Uhr morgens drangen Sicherheitskräfte unbefugt in die Wohnung von Hoda Abdelmoniem in Kairo ein und durchsuchten sie. Danach wurde sie drei Wochen lang Opfer des Verschwindenlassens, bis sie zum Verhör vor die Staatsanwaltschaft der Staatssicherheit (SSSP) gebracht wurde. Anschließend brachte man sie wieder an einen unbekannten Ort. Am 24. und 28. November 2018 fanden im SSSP-Büro Treffen zwischen Hoda Abdelmoniem und ihrer Familie statt. Vom 2. Dezember 2018 bis zum 14. Januar 2019 wussten ihre Angehörigen und Rechtsbeistände jedoch wieder nichts über ihr Schicksal und ihren Verbleib. Am 1. November 2018, dem Tag der Festnahme von Hoda Abdelmoniem, begannen die ägyptischen Behörden eine Serie von Durchsuchungen und nahmen mindestens 31 Menschenrechtsverteidiger*innen fest – zehn Frauen und 21 Männer. Die Menschenrechtsorganisation ECRF, die das Verschwindenlassen von Personen und die zunehmende Anwendung der Todesstrafe dokumentiert sowie Opfern von Menschenrechtsverletzungen Rechtshilfe leistet, ist vom harten Vorgehen der Behörden besonders betroffen, da viele ihrer Mitglieder festgenommen wurden. In einer am 1. November 2018 veröffentlichten Erklärung kündigte die ECRF die Aussetzung ihrer Menschenrechtsarbeit an. Die Organisation bezeichnete die Situation in Ägypten als unvereinbar mit jeglicher Form der Menschenrechtsarbeit und forderte den UN-Menschenrechtsrat auf, einzuschreiten.
Hoda Abdelmoniem ist auch ein ehemaliges Mitglied des nationalen Menschenrechtsrats und der Anwaltskammer von Ägypten. Am 27. November 2020 verlieh der Rat der Anwaltschaften der Europäischen Gemeinschaft (Council of Bars and Law Societies of Europe – CCBE) seinen Menschenrechtspreis an Hoda Abdelmoniem und sechs weitere in Ägypten inhaftierte Anwält*innen.
Nach Angaben ihrer Familie leidet Hoda Abdelmoniem an mehreren chronischen Erkrankungen, darunter tiefe Venenthrombosen, Lungenembolien, Bluthochdruck und schwere Arthritis. Sie hatte bereits zwei Herzinfarkte am 23. und 30. August 2025 und leidet an einem vollständigen Nierenversagen der linken Niere. Ihr Zustand hat sich verschlechtert, nachdem ein vesikoureteraler Reflux an ihrer rechten Niere aufgetreten ist. Außerdem benötigt sie dringend eine Knieoperation, zögert jedoch, sich dem Eingriff zu unterziehen, da sie befürchtet, dass die Behörden ihr nicht gestatten würden, die Genesungszeit im Krankenhaus zu verbringen. Hoda Abdelmoniem wird zusammen mit einer weiteren Person in einer Zelle im Gefängnis der Stadt Al-Ashir min Ramadān festgehalten und darf sich nur sechsmal pro Woche jeweils eine Stunde lang außerhalb ihrer Zelle in einem Korridor ohne Sonneneinstrahlung bewegen. Da sie sich nicht zur gleichen Zeit wie andere Inhaftierte außerhalb ihrer Zelle aufhalten darf, wird ihr der Austausch mit anderen vorenthalten, was zu ihrer Isolation führt.
Weitere Einzelheiten zu Hoda Abdelmoniems strafrechtlicher Verfolgung finden Sie hier.