Amnesty Journal 26. Januar 2015

Einsatz mit Erfolg - Dezember 2014

Weltweit beteiligen sich Tausende ­Menschen mit Appellschreiben an den "Urgent Actions", den "Briefen gegen das Vergessen" und an Unterschriften­aktionen von Amnesty International. Dass dieser Einsatz drohende Menschenrechtsverletzungen verhindert und Menschen in Not hilft, zeigen diese Beispiele.

Tschechien: Ausschluss aufgeflogen

Immer wieder landen Roma-Kinder pauschal auf Sonderschulen. Besonders oft ist das in Tschechien der Fall. Damit könnte bald Schluss sein, denn am 25. September leitete die EU-Kommission ein Verfahren gegen das Land ein. Angeprangert wird die Nicht-Einhaltung der Antidiskriminierungsrichtlinie. So stammt in tschechischen Sonderschulen nahezu jedes dritte Kind aus einer Roma-Familie, obwohl Roma nur etwa drei Prozent der Gesamtbevölkerung ausmachen. Ein ­deutliches Missverhältnis, das auf institutionellen Rassismus hindeutet.

Bereits 2013 hatte Amnesty International gemeinsam mit Roma-Organisationen 100.000 Unterschriften gesammelt und gefordert, Verfahren gegen Länder einzuleiten, die Roma diskriminieren. Dass dies jetzt erstmals geschah, könnte eine Signalwirkung haben, etwa auch für die Slowakei oder Ungarn sowie weitere Länder, in denen Roma nicht denselben Zugang zu Bildung haben wie Nicht-Roma.

Das Bildungssystem ist jedoch nicht der einzige Bereich, in dem Roma in vielen europäischen Ländern noch immer von der Mehrheitsgesellschaft ausgeschlossen werden, auch bezüglich Wohnen, Arbeitsmarkt und Gesundheitsversorgung besteht erheblicher Reformbedarf. Mit dem Verfahren gegen Tschechien setzt die EU-Kommission ein wichtiges Signal. Zumindest dort können künftige Schulkinder auf Veränderung hoffen.

Estland: Vorbildliche Partnerschaftsrechte

Ab 2016 wird es die eingetragene Partnerschaft für gleichgeschlechtliche Paare auch in Estland geben. Teil des ­Gesetzes ist auch ein Adoptionsrecht, das es Schwulen und Lesben ermöglicht, die Kinder der Partnerin oder des Partners zu adoptieren. Unter bestimmten Voraussetzungen kann ein Paar auch die Elternschaft für nicht-leibliche Kinder übernehmen. Zudem gibt es ähnliche rechtliche und finanzielle Vorteile wie für Verheiratete.

Das neue Gesetz wurde vom Parlament verabschiedet, obwohl Umfragen zufolge eine knappe Mehrheit der estnischen Bevölkerung gegen die Neuregelung ist: "Trotz einer starken ­Opposition und großem Druck haben die Abgeordneten für ­Demokratie und Menschenrechte gestimmt", sagte Imre Sooäär, einer der Abgeordneten, die das Vorhaben initiiert hatten. Er dankte seinen Kollegen für ihre Zustimmung, die einen Schritt in eine tolerantere Gesellschaft möglich mache. Auch das estnische Menschenrechtszentrum sprach von einem historischen Beschluss.

Estland kommt damit eine Vorreiterrolle zu. Das gilt insbesondere im Vergleich zu Litauen, wo ein "Gesetz zum Schutz Minderjähriger" homosexuelle Inhalte weitgehend aus der Öffentlichkeit verbannt. Mit dem "Baltic Pride" war es Aktivis­tinnen und Aktivisten aus dem Baltikum in den vergangenen ­Jahren trotz Anfeindungen gelungen, für mehr Akzeptanz von Lesben und Schwulen sowie Bi-, Trans- und Intersexuellen zu kämpfen. Von 2016 an wird es in 15 EU-Mitgliedsstaaten ein Partnerschaftsgesetz geben, dessen Ausgestaltung sich allerdings je nach Land deutlich unterscheidet.

Vietnam: Aus der haft entlassen

Der Blogger Nguyen Van Hai ist wieder frei. Unter einem Decknamen hatte er sich zu Fragen der sozialen Gerechtigkeit geäußert, bevor er 2012 wegen regierungsfeindlicher Propaganda angeklagt und in einem unfairen Gerichtsverfahren zu zwölf Jahren Haft verurteilt worden war. Nach vier Jahren kam er nun vor­zeitig frei und reiste in die USA aus. "Nguyen Van Hai ist kein Einzelfall. In Vietnam sind noch viele weitere gewalt­lose politische Gefangene in Haft, die nun auch endlich freigelassen werden müssen. Die Regierung muss ihr hartes Vorgehen gegen Menschen, die ihr Recht auf freie Meinungsäußerung wahrnehmen, beenden", sagte Rupert Abbott, ­Direktor der Abteilung Südostasien und Pazifik von Amnesty International.

Myanmar: Haftstrafe reduziert

Die gewaltlosen politischen Gefangenen Zaw Pe und Win Myint Hlaing wurden am 4. Juli aus dem Gefängnis entlassen. Zuvor hatte ein Berufungsgericht ihre Haftstrafen von einem Jahr auf drei Monate reduziert. Amnesty International begrüßte die Freilassung, wies jedoch darauf hin, dass die beiden Männer gar nicht erst hätten inhaftiert werden dürfen. Zaw Pe, ein Reporter der Non-Profit-Organisation "Democratic Voice of Burma" sowie Win Myint Hlaing waren nur deswegen festgenommen worden, weil sie ein Interview mit einem Mitarbeiter der Bildungsbehörde der Stadt Magwe über Korruptionsvorwürfe filmen wollten. Viele weitere gewaltlose politische Gefangene, darunter auch Journalisten, befinden sich nach wie vor in Myanmar in Haft. Amnesty International fordert ihre umgehende und bedingungslose Freilassung.

USA: Justizskandal offengelegt

Nach 17 Jahren Gefängnis ist Susan Mellen Anfang Oktober in Kalifornien freigesprochen und aus der Haft entlassen worden. Wie sich bei einer Wiederaufnahme des Verfahrens herausstellte, beruhte das erste Urteil gegen sie auf einer Falschaussage. Ein Schwurgericht hatte die dreifache Mutter 1997 für den Mord an ihrem Ex-Freund, dem zur Tatzeit obdachlosen Rick Daly, verurteilt. Das Verfahren war bereits damals als unzureichend kritisiert worden. Tatsächlich sollen Mitglieder einer gewalttätigen Gang für den Mord verantwortlich sein. Das Projekt "Innocence Matters", das sich für unschuldig Verurteilte einsetzt, hatte eine Neuauflage des Falls initiiert. Ein weiterer unschuldig wegen Mordes Verurteilter war kurz zuvor im Bundesstaat Texas entlassen worden: Er saß neun Jahre in Haft – zeitweise in der ­Todeszelle.

Sudan: Oppositionsführerin freigelassen

Die sudanesische Oppositionsführerin Mariam al-Sadiq al-Mahdi ist am 9. September freigelassen worden. Zuvor war sie beinahe einen Monat lang ohne Anklage festgehalten worden. Mitarbeiter des Geheimdiensts hatten sie am Flug­hafen von Khartum festgenommen, nachdem sie als stellvertretende Vorsitzende der oppositionellen "National Umma Party" (NUP) ein Treffen Oppositioneller in Paris besucht hatte. Mariam al-Sadiq al-Mahdi ist die Tochter von Sadiq al-Mahdi, dem Vorsitzenden der NUP. Er war bereits am 17. Mai festgenommen und wegen "Untergrabung der Verfassung" angeklagt worden, weil er Menschenrechtsverletzungen kritisiert hatte, die von einer mit der Regierung kooperierenden Miliz verübt wurden. Auch er war nach einem Monat wieder freigelassen worden. Beide Fälle sind symptomatisch für willkürliche Schikanen gegen Oppositionelle im Sudan.

Myanmar: Amnestie für Menschenrechtler

Der Menschenrechtsverteidiger Kyaw Hla Aung ist seit dem 7. Oktober wieder frei. Allerdings musste der Angehörige der muslimischen Rohingya-Minderheit versichern, sich zukünftig nicht an "rechtswidrigen Aktivitäten" zu beteiligen, sonst droht ihm eine erneute Freiheitsstrafe. Seine vorzeitige Freilassung erfolgte im Zuge einer Präsidial-Amnestie. Kyaw Hla Aung war im Juli 2013 ­inhaftiert und im September 2014 zu 18 Monaten Haft verurteilt worden. Er befindet sich in schlechter gesundheitlicher Verfassung. "Die Freilassung ist zu begrüßen", so Amnesty International, "es hätte aber nie zu einer Verurteilung kommen dürfen".

Saudi Arabien: Vor Haftende entlassen

Nach 13 Monaten Haft ist die philippinische Arbeitsmigrantin Ruth Cosrojas Gonzales vorzeitig freigelassen worden. Die dreifache Mutter war im ­Oktober 2013 in einem unfairen Gerichtsverfahren zu 18 Monaten Gefängnis und 300 Peitschenhieben verurteilt worden, weil sie angeblich gewerblichen Sex organisiert hatte. Ihrer Aussage zufolge hatte ein Mann ihr und drei Freundinnen im August 2013 zunächst Putzjobs angeboten, ihnen dann aber vorgeworfen, Sex­arbeiterinnen zu sein, und sie der Religionspolizei übergeben. Die Polizei behauptete, Gonzales auf "frischer Tat" ­ertappt zu haben. Das Verfahren gegen Gonzales war nicht öffentlich und erfolgte ohne angemessene Verteidigung. Vor ihrer Freilassung hatte sie bereits mindestens die Hälfte der Peitschenhiebe erhalten.

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