Amnesty Journal 28. März 2013

Einsatz mit Erfolg - Februar 2012

Weltweit beteiligen sich Tausende mit Appellschreiben an den "Urgent Actions", den "Briefen gegen das Vergessen" und an Unterschriften­aktionen von Amnesty International. Dass dieser Einsatz drohende Menschenrechtsverletzungen verhindert und Menschen in Not hilft, zeigen diese Beispiele.

Großbritannien: Wichtiges Signal im Kampf gegen Folter

In seiner Heimat blieb er unbehelligt, nun wird ihm im Ausland der Prozess gemacht: Ein Offizier der nepalesischen Armee muss sich in Großbritannien wegen Folter vor Gericht verantworten. Der 46-jährige Kumar Lama wurde am 3. Januar im Südosten Englands verhaftet, wo er mit seiner Familie die Weihnachtsferien verbrachte. Vor seiner Inhaftierung diente Kumar Lama in der UNO-Friedenstruppe im Südsudan. Ihm wird vorgeworfen, im Jahr 2005 während des Bürgerkriegs in Nepal zwei Gefangene in einer Kaserne schwer misshandelt zu haben. Amnesty International begrüßte seine Verhaftung. "Dies ist ein ungemein wichtiges Signal", sagte Amnesty-Expertin Polly Truscott. "Großbritannien scheint seinen internationalen Verpflichtungen im Kampf gegen Folter nachzukommen. Leider demonstriert der Fall aber auch, dass die nepalesische Justiz versagt hat. Nepal hat bislang keine ernsthaften Schritte unternommen, um die Verbrechen des Bürgerkriegs umfassend aufzuklären und die Schuldigen zur Rechenschaft zu ziehen." Von 1996 bis 2006 kämpften in dem südasiatischen Land maoistische Rebellen gegen die Truppen der Monarchie. Die Kämpfe forderten mehr als 16.000 Todesopfer, beide Konfliktparteien machten sich schwerer Menschenrechtsverletzungen schuldig. Der Bürgerkrieg endete im Jahr 2006 mit einem Friedensabkommen, zwei Jahre später wurde die Monarchie abgeschafft und die Republik ausgerufen. Doch die Hoffnung, die neue politische Führung würde die Vergangenheit juristisch aufarbeiten, wurde enttäuscht. Amnesty erhält zudem Beschwerden, dass Angehörige der nepalesischen Sicherheitskräfte weiterhin Folter anwenden. Die Menschenrechtsorganisation hat die Behörden wiederholt aufgefordert, Straftäter nicht länger zu schützen und dafür zu sorgen, dass den Opfern Gerechtigkeit zuteil wird.

Vereinte Nationen: UNO ächtet Genitalverstümmelung

Die UNO hat die weibliche Genitalverstümmelung offiziell geächtet. Ein Ausschuss der UNO-Vollversammlung verabschiedete Ende November einstimmig eine Resolution, die alle Mitgliedsstaaten aufruft, Mädchen und Frauen vor dieser Form der Gewalt zu schützen. Die Beschneidung der weiblichen Geschlechtsorgane ist vor allem im Westen und Nordosten Afrikas weit verbreitet. In Ländern wie Ägypten, Somalia oder Guinea sind mehr als neunzig Prozent der Frauen betroffen. Nach Angaben von UNICEF, dem Kinderhilfswerk der Vereinten Nationen, sind insgesamt etwa 140 Millionen Frauen weltweit beschnitten, täglich kommen rund 8.000 hinzu. Der Eingriff ist meist mit immensen Schmerzen verbunden und führt nicht selten zu tödlichen Infektionen. Im Jahr 2011 beschloss die Afrikanische Union, in der UNO ein weltweites Verbot der Beschneidung auf den Weg zu bringen. Amnesty International bezeichnete die nun verabschiedete Resolution als wichtigen Etappensieg im globalen Kampf gegen weibliche Genitalverstümmelung. Seit Jahren setzt sich die Menschenrechtsorganisation mit Lobbyarbeit und Informationskampagnen dafür ein, die archaische Praxis weltweit zu ächten.

Saudi-Arabien: Amputationen nicht vollstreckt

Ein grausames Urteil wurde umgewandelt: Sechs jungen saudischen Beduinen sollte die rechte Hand und der linke Fuß amputiert werden. Nun wurde bekannt, dass der saudische König bereits im September die Urteile in mehrjährige Haftstrafen umgewandelt hat. Die Männer waren 2011 in Riad wegen Raubes verurteilt worden, ohne dass sie vor Gericht von einem Anwalt vertreten wurden. Alle Beschuldigten gaben an, ihre Geständnisse seien mit Schlägen ­erpresst worden. Amnesty hatte den saudischen König Abdullah wiederholt aufgefordert, die Amputationsurteile gegen die sechs jungen Männer aufzuheben. Ein Angehöriger eines der Verurteilten bedankte sich bei Amnesty für die moralische Unterstützung und die Appelle, die zugunsten der Männer geschrieben wurden.

Syrien: »Friedensbräute« in Freiheit

Vier junge Aktivistinnen, die in Brautkleidern friedlich gegen den Bürgerkrieg in Syrien demonstriert hatten, sind seit dem 9. Januar wieder auf freiem Fuß. Die "Friedensbräute" waren im vergangenen November in einem Basar in Damaskus festgenommen worden, nachdem sie Transparente entrollt hatten, auf denen sie ein Ende der Gewalt forderten. Amnesty setzte sich mit einer Eilaktion für die Frauen ein. Ein Gefangenenaustausch brachte ihnen nun die Freiheit. Das syrische Regime sicherte zu, mehr als 2.100 Gefangene freizulassen. Im Gegenzug haben Rebellen 48 Iraner entlassen, die sie im vergangenen August entführt hatten. Die Rebellen hatten ihren Geiseln vorgeworfen, iranische Elitesoldaten zu sein. Die Führung in Teheran hatte hingegen stets versichert, dass es sich bei den Geiseln um schiitische Pilger handle.

Türkei: »Sieg für die Meinungsfreiheit«

Sie setzten sich für einen jungen Wehrdienstverweigerer ein, der wegen "Befehlsverweigerung" vor Gericht stand, und landeten deshalb selbst vor Gericht. Der junge Aktivist Halil Savda und drei weitere Personen waren in der Türkei angeklagt, weil sie mit ihrem friedlichen Protest die "Öffentlichkeit vom Militärdienst entfremdet" hätten – eine Straftat nach türkischem Recht. Anfang Dezember fällten die Richter in der Stadt Eski­şehir das Urteil: Freispruch. Das Gericht begründete sein Urteil damit, dass eine demokratische Gesellschaft auch Meinungen zulassen müsse, die andere schockierten oder verstörten. Amnesty bezeichnete den Richterspruch als einen "Sieg für die Meinungsfreiheit". In der Türkei ist der Militärdienst für alle männlichen Bürger zwischen 20 und 42 Jahren verpflichtend, es gibt keinen alternativen Zivildienst. Wehrdienstverweigerer werden von türkischen Gerichten regelmäßig zu Haftstrafen verurteilt.

Kuba: Dissident aus Haft entlassen

Der Regierungskritiker Antonio Rodiles ist am 26. November 2012 nach 19 Tagen aus der Untersuchungshaft entlassen worden. Die Vorwürfe gegen ihn wegen "Widerstandes gegen Staatsbedienstete" wurden fallengelassen. Er muss jedoch eine "Verwaltungsgebühr" von 800 Pesos zahlen – das entspricht zwei durchschnittlichen Monatsgehältern auf Kuba. Zudem wurde er davor gewarnt, seinen friedlichen Aktivismus fortzusetzen. Rodiles ist Koordinator einer zivil­gesellschaftlichen Initiative, die von der kubanischen Regierung die Ratifizierung internationaler Menschenrechtsverträge fordert. Amnesty hatte sich mit einer Eilaktion für ihn eingesetzt.

Jordanien: Endlich in ärztlicher Behandlung

Adnan al-Howeish ist am 19. Dezember 2012 gegen Kaution aus dem Gefängnis entlassen worden, nachdem man ihm über einen Monat lang eine fachärztliche Versorgung verweigert hatte. Der Jordanier war am 17. November festgenommen worden, als er an einer friedlichen Demonstration teilnahm, die eine Verbesserung der wirtschaftlichen Lage im Land gefordert hatte. Bei der Protestveranstaltung wurde er von ­einem Stein getroffen und dabei sehr schwer am linken Auge verletzt. Zeugenberichten zufolge warfen vermummte Unterstützer der Regierung mit Steinen auf die Protestierenden. Obwohl der behandelnde Arzt empfahl, al-Howeish in eine Spezialklinik zu überweisen, um seine Augenverletzung zu behandeln, wurde der Jordanier im Gefängnis festgehalten.

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