Amnesty Journal Neuseeland 26. Februar 2010

Recht auf Prügel

Ist es eine Straftat, wenn Eltern ihr Kind ohrfeigen? In Neuseeland wird darüber seit Monaten diskutiert.

"Marsch für Demokratie" hatten die Organisatoren die Demonstration getauft, die sich Ende November 2009 durch die Queen Street in Auckland schlängelte, vorbei an Edelboutiquen, Pubs und Souvenirshops. Mehrere tausend Menschen, darunter viele Eltern mit ihren Kindern, forderten in der größten Stadt des Landes ihre Regierung auf, das Ergebnis einer Volksabstimmung nicht weiter zu ignorieren. Doch anders als das Motto vermuten lässt, hatte ihr Anliegen wenig mit gesellschaftlichem Fortschritt zu tun. Es ging ihnen um die Wiedereinführung der Prügelstrafe.

Mit 113 zu sieben Stimmen hatte das neuseeländische Parlament 2007 eine Verschärfung des Kinderschutzes beschlossen, wonach Eltern ihre Kinder nicht mehr schlagen dürfen. Das führte zu heftigen Protesten. Gute Eltern – oder solche, die sich dafür hielten – sahen sich als Kriminelle abgestempelt und das Gesetz als Eingriff in ihre Privatsphäre.

Maßgeblich beteiligt an dem Gesetzentwurf war die Grünen-Abgeordnete Sue Bradford, die gegenüber dem ZDF keinen Zweifel daran ließ, dass eine Ohrfeige das Recht des Kindes auf körperliche Unversehrtheit verletzt: "Wenn ich auf der Straße oder auf dem Weg zum Pub einer anderen Frau eine Ohrfeige verpasse, werde ich verhaftet, auf die nächste Polizeiwache gebracht und lande schließlich wegen tätlichen Angriffs vor Gericht. Attackiere ich aber ein Kind, soll das keine Gewalt sein?" Ihre Kritiker sahen das anders. Die fünffache Mutter erhielt sogar Morddrohungen und hat ihr Mandat mittlerweile niedergelegt.

Die Gegner des "Anti-Smacking-Law" (Anti-Ohrfeigen-Gesetz) initiierten eine Volksabstimmung. "Sollte eine Ohrfeige in Neuseeland eine Straftat sein?", lautete die simple Frage. Die Antwort der Neuseeländer war deutlich: 87 Prozent stimmten im Sommer 2009 mit Nein. Doch die Volksabstimmung war für das Parlament nicht bindend, und Premierminister John Key betonte im Dezember erneut, dass das Gesetz nicht geändert werde.

Dass ein besserer Kinderschutz in Neuseeland nötig ist, zeigen die Statistiken. Jahrelang hatte der Inselstaat weltweit eine der höchsten Selbstmordraten unter Jugendlichen. Unter den 30 OECD-Staaten lag Neuseeland 2006 bei Kindesmisshandlungen und Kindstötungen prozentual an dritter Stelle.

Vor der Gesetzesänderung erlaubte Paragraf 59 des Strafgesetzbuches "angemessene Gewalt" in der Kindererziehung. Diese schwammige Formulierung führte dazu, dass Richter mitunter Eltern freisprachen, die ihre Kinder mit Stöcken, Gürteln, Elektrokabeln und Reitpeitschen malträtiert hatten. Ein Zusammenschluss von verschiedenen Nichtregierungsorganisationen, darunter Amnesty International, hatte sich für die Abschaffung des Paragrafen eingesetzt.

Dieses Engagement scheint sich gelohnt zu haben. Die Zustimmung für das Gesetz ist seit der Volksabstimmung gestiegen – dem "Marsch für Demokratie" zum Trotz. In Umfragen finden es immer weniger Menschen in Ordnung, Kinder mittels Gewalt zu erziehen. Der harte Kern der Prügelstrafenanhänger beeindruckt das freilich nicht. Dies zeigt etwa die Aussage von Larry Baldock, dem Vorsitzenden der Kiwi-Partei und Initiator der Abstimmung: "Als dreifacher Vater und vierfacher Groß­vater muss ich sagen: Eine Ohrfeige zur rechten Zeit war noch immer eine richtige Erziehungsmaßnahme. Natürlich geht es auch ohne. Aber das ist doch eine ganze Menge mehr Arbeit."

Von Daniel Kreuz.
Der Autor ist Volontär beim Amnesty Journal und studierte unter anderem an der University of Auckland.

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